In England (oder war es Irland?) ist es erlaubt mit Einverständnis des Grundstückeigentümers Hasen, Kaninchen, etc zu erlegen. Auch durch den Hund und alles ohne Jagdschein oä. Ich gebe zu: ich beneide die darum. Können sich jederzeit die Tierkühler vollhauen mit gutem Fleisch und die Hunde sind sicher happy darüber.
Andererseits: Weia. Weil kontrollieren ob zB artgeschützte Tiere dabei auch erlegt werden (und wenn nur ausversehen) kannste nicht.
Kennt jemand einen Fall, wo ein Hund, der Mäuse ausgräbt und frisst ... , wirklich zum gefährlichen Hund erklärt wurde?
Na wo soll man solche Leute denn auch groß treffen, bzw. welcher HH hängt es an die große Glocke, wenn es ihn und seinen Hund erwischt hat?
zB Hunde mit Jagdtrieb(1) Als gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes gelten:
1. Hunde, bei denen auf Grund rassespezifischer Merkmale oder Abstammung
zB Hunde mit Jagdtrieb den ihre Besitzer nicht kontrollierenoder auf Grund mangelhafter oder fehlerhafter Haltung und Erziehung
"in ihrer Wirkung vergleichbaren Eigenschaft": die "Wirkung" ist zB das Töten und/oder verletzen eines Tieres.oder einer anderen in ihrer Wirkung vergleichbaren, Menschen oder Tiere gefährdenden
Eigenschaft auszugehen ist
Meine Russell sind dafür gezüchtet für Wild gefährlich zu sein. Gerade bei den East Essex wird auf Schärfe am Fuchs Wert gelegt. Aggressivität ist da wichtig und richtig, wenn man sie für diesen Zweck einsetzt.
Genau wie bei uns Menschen sind unsere Hunde (wir also) gehalten die Gesetze zu beachten. Ergo sind meine Hunde zwar gefährlich werden aber nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommen und sind somit laut Gesetz nicht gefährlich.
Irgendwie diskutieren wir echt in anderen Welten.
Deine Hunde könnten aber als gefährlich eingestuft werden, wenn Du sie nicht unter Kontrolle hättest
Da bin ich voll und ganz bei Dir.Insorfern: das ist alles nicht Problem der Hunde und Halter die sich kümmern (Listenhunde ausgenommen, die nur wegen der Rasse eingestuft werden, egal wie man sie führt).
Ja, aber das ist halt genau das Ding: es besteht gar keine Veranlassung einen Hund einzustufen, wenn der Besitzer ihn verantwortungsvoll führt. Das gilt für jagende Hunde, genauso wie für menschenfressende Hunde.Ein Hund kann gefährlich sein wie er will, wenn der Besitzer ihn im Griff hat, stellt er defacto keine Gefahr DAR.
Anderesrum aber eben genauso: ein superdupernettertoller Golden der an Leuten hochspringt und die haben Angst und zeigen den Halter an: hat ein Problem.
Insorfern: das ist alles nicht Problem der Hunde und Halter die sich kümmern (Listenhunde ausgenommen, die nur wegen der Rasse eingestuft werden, egal wie man sie führt).
Aber wirklich nur "eigentlich"die sich eigentlich kümmern
Aber wirklich nur "eigentlich"
Und ein Hund bei dem das mal passiert ist als gefährlichen Hund einzustufen, finde ich total bescheuert, in dem Hinblick darauf, dass diese Tiere durchaus von anderen erlegt und getötet werden.
Ich finde es nicht in Ordnung und es sollte auch nicht vorkommen, dass ein Hund ohne offizielle Erlaubnis jagt, aber das gleichzustellen mit der Gefährlichkeit gegenüber Menschen müsste bedeuten, dass auch wir absolut keine Tiere mehr töten dürften.
Aber es geht doch nur darum wie das Gesetz das sieht und nicht wie ich das sehe.
Mir sind auch schon Fehler unterlaufen (ua auch welche die ein übles Nachspiel hätten haben können), wegen denen der Hund eingestuft werden könnte. Natürlich hätte ich das "doof" gefunden, aber rechtlich wäre es einwandfrei gewesen.
Ich glaube, in dem Punkt sind wir uns so ziemlich alle einig
Ehrlich gesagt finde ich es auch sehr befremdlich und kann es nicht nachvollziehen, dass solche unsinnigen Gesetze hier mit Händen und Füßen verteidigt werden.