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Die Frist bis zur Weitervermittlung liegt bei ca. 1 bis 2 Wochen (je nach TH/Gemeinde). Der ursprüngliche Eigentümer kann aber innerhalb von 6 Monaten gegen Erstattung der Kosten die Herausgabe des Tieres verlangen.
Wenn die Kastration medizinisch nicht zwingend notwendig ist (z.B. Pyometra oder Hodenkrebs), sollte man die sechs Monate abwarten. Andernfalls könnte der Eigentümer innerhalb der Sechsmonatsfrist Schadenersatz fordern und müsste natürlich auch nicht die Kastrationskosten erstatten.
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Da die Regeln in der Tiervermittlung sich unserer Ansicht nach bewährt haben, möchten wir sie hier im neuen Forum noch einmal komprimiert in einem neuen Thread auflisten; der alte war doch ziemlich durcheinander mit Updates etc.
Es gelten die folgenden Regeln in der Tiervermittlung:
1.)
Die...
@ ml..naja also ich bin weder tierarzt noch in einem verein, noch mach ich privatwirtschaft. dennoch arbeite ich mit verschiedenen vereinen zusammen, bin auch mal ps, aber ohne die hunde aktiv zu vermitteln. für mich gabs da also nichts anzukreuzen.