Warum willst du nur mit Listenhunden spazieren gehen?
Warst du persönlich dort oder nur telefonisch?
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In Troisdorf hatten die allerdings ein sehr strenges Farbensystem. Man durfte nur gelbe und grüne Hunde ausführen. Die meisten waren rot
DIESES System haben wir auch...das macht Sinn in kleineren Th wo am Wochenende auch ehrenamtliche Mitarbeiter Dienst haben, die nicht alle Hunde genau kennen...
Rot: nur Tierheimmitarbeiter oder Personen die speziell für diesen Hund eingewiesen wurden
gelb: an erfahrene Gassigeher, die meistens persönlich bekannt sind und z. B. drauf hören, wenn man sagt: nicht zu anderen Hunden lassen...etc..
grün: an jeden, auch an Neue...
funktioniert bei uns seit mind. 4 Jahren gut...
die Einschätzungen nehmen die Hundeverantwortlichen vor...
Hunde führen ist die eine Terminologie,
Hunde halten die andere...
da gibt es u. U. unterschiedliche Bestimmungen...
die Hundehaltererlaubnis erfordert noch mehr...
Das meine ich ja. Deswegen werde ich mich kundig machen, was das Gesetz von mir wünscht, wenn ich einen Listenhund führen, im Sinne von Gassi gehen mit einem TH-Hund, möchte.
Vielleicht ist auch jemand aus Ba-Wü anwesend, der die Rechtslage in diesem Fall kennt und hier beantworten kann?
Bei unseren Tierheimen hier ist es teilweise auch so, dass nur Paten mit den Hunden spazieren gehen dürfen. Man will dann eben Paten haben, welche sich intensiv um ihren Patenhund kümmern, weil man die Erfahrung gemacht hat, dass Gassigänger nur unregelmässig oder irgendwann gar nicht mehr kommen.
In BW braucht man keinen Sachkundenachweis um einen Listenhund (zumind. mit WT) Gassi zu führen, bzw. zu besitzen.
Wenn es vollsitzt und die Hilfe bei den Außenboxen und Freiläufen gebraucht wird um ######## zu sammeln und Zwinger zu schrubben hält sich die Begeisterung meist so in Grenzen, dass es bei einem mal "Hilfe" bleibt. Viele stellen sich das halt anders vor, ist auch nicht böse gemeint. Aber leider besteht der Tierheimalltag eben nicht nur aus Gassigehen und mit Hunden spielen.
In BW braucht man keinen Sachkundenachweis um einen Listenhund (zumind. mit WT) Gassi zu führen, bzw. zu besitzen.
Gassi gehen ohne Sachkunde,okay, aber einen Listenhund (auch wenn er den WT bestanden hat) besitzen/halten, dafür brauche ich doch troztdem einen Sachkundenachweis?
Bin verwirrt.
Hab auch hier im Forum und bei google nichts Genaueres gefunden...kann mir auch nicht vorstellen, dass gerade Ba-Wü da so relativ "lax" ist.
Ein Listenhund mit WT ist in BW ein normaler Hund (Steuer und Leinenbefreiung allerdings entscheidet die Gemeinde). Du brauchst in BW keinen Sachkundenachweis!
Ich habe aber auch schon richtig harte, üble Dinge mitbekommen, bei denen es MA ganz offensichtlich daran gelegen war, bestimmte Ehrenamtliche gezielt schlecht und geringschätzend zu behandeln. Die meisten Leute ziehen daraus die Konsequenz, nicht mehr zu kommen. Ich denke, dass der Vorstand oder die Tierheimleitung deshalb oft davon gar nichts mitbekommen.
So habe ich schon viele Austrittsschreiben zur Kenntnis genommen. Nach meiner Erinnerung war kein einziges begründet. Das ist schade, denn so weiß ein Vorstand nicht, was die Leute dazu bewegt hat und kann nichts ändern.