Thema FettFelix beschäftigt mich

Thai

15 Jahre Mitglied
Hallo das Thema beschäftigt mich jetzt.
Angenommen der Hund wäre jetzt nicht bekannt und der Besitzer hätte nicht eine dicke Akte bei der Polizei,ist es dann so einfach einen Hund ein zuziehen?
Angenommen Thai wird mal gebissen ,und er wehrt sich dann,beide hätten schwere Verletzungen.Ist mein Hund dann der Schuldige nur weil er ein Anlage 1Hund ist oder wie?Dann kommt die Polizei und weg ist er oder wie sieht das hier aus?Bitte um Antwort.LG Thai
 
Ich mag mir nicht vorstellen, was passiert, falls Spike wirklich mal in eine ernsthafte Beisserei geraten würde ... bisher ging zum Glück alles mit viel Schubsen und Gebrüll ab.
Aber solche Gedanken bekomme ich teilweise, wenn ich einen bestimmten Rottweiler hier sehe, der immer extrem auf Spike reagiert und dessen Frauchen ihn im Ernstfall bestimmt nicht halten könnte.

Wahrscheinlich würde ich die anderen Hundebesitzer hier aus der Gegend als indirekte Zeugen nehmen, so dass sie bestätigen können, dass Spike noch keinen ihrer Hunde gebissen oder angegriffen hat.

Auf jedem Fall wäre mein erster Weg zu einem (hundefreundlichen) Anwalt. Habe zwar wenig Geld, aber das wäre mir das Recht und die Gesundheit meines Hundes wert.

Sabine + Spike
 
Es gab doch mal ei Merkblatt, was man tun soll, wenn es an der Tür klingelt und der Hund mitgenommen werden soll. Vielleicht hat noch jemand den Link dazu?
 
Ja das mit dem Merkblatt wäre nicht schlecht.
Ich weiß nur eins ich würde hier niemand rein lassen ,und mein Hund raus geben.Eher könnten die mich erschiessen.
Vorallem wenn ein Hund unverschuldet in sowas rein gerät,ist das gegen stück ein Labrador ist meiner natürlich schuld.
Also ich wünsche das wir nie in so eine Situation kommen,da ich eh eine Ängstliche Hundehalterin bin ,ich mache Thai bei fremden Hunden immer sofort fest.Das sollten die anderen besser auch mal tun um so weniger beisserein gibt es.
Lg Thai
 
meld.gif
Dieses Merkblatt gibts bei:
 
Hi Puppy
Wenn ich das anklicke>>> Was ist wenn der Hundekontrolldienst an der Haustür klingelt?
kommt bei mir>> Not Found
frown.gif

Lg Thai
 
@ thai wird dein hund angegriffen und er wehrt sich meines glaubens nach is dein hund unschulig ich kann dir das noch nachschlagen wenn du willst ich habe ein buch mit allen rechten
lg veilchen
 
streitigkeiten zwischen hunden kommen immer wieder vor, und in der regel verlaufen sie harmlos. wird doch einmal ein hund verletzt, ist die behandlung vom halter des anderen hundes gemäß § 833 BGB zu ersetzen. So einfach ist es in der realität meistens nicht: In vielen fällen lässt sich im nachhinein nicht mehr eindeutig feststellen, welcher hund die rauferei angefangen hat. es stellt sich dann die frage. wer für welchen schaden in welcher höhe haftet.
Gem. § 254 BGB hängt die verpflichtung zum schadensersatz besonders davon ab inwieweit der schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen teile verursacht worden ist. Trifft den Mitgeschädigten also ein Mitverschulden an der entstehung des schadens- wovon bei streiterein unter hunden in der regel auszugehen ist, ist es für den ersatzanspruch entscheidend, wer den schaden in welchem maße verursacht hat. um die verschuldensfrage eindeutig klären zu können, ist es erforderlich nachzuweisen, von welchem hund die beisserei ausging ( z.b durch zeugenaussagen) Gelingt dieser nachweis nicht eindeutig, nehmen die gerichte eine quotierung vor. im rahmen dieser müssen beide halter ihre eigene tiergefahr gemäß § 833 BGB "entsprechend dem gewicht, mit dem die gefahr beider hunde im verhältnis zueinander wirksam geworden ist anrechnen lassen.
Das AG schwetzingen ( AZ: 5 C 179/95) entscheid beispielsweise im falle einer rauferei zweier etwa gleich großer und starker mischlingshunde auf eine Hafttungsverteilung von 50:50 da sich nicht mehr aufklären lies von welchem hund die Streiterei ausging. wird ein freilaufender hund von einem angeleinten hund verletzt muss sich der halter des freilaufenden hundes ein mitverschulden anrechnen lassen da davon auszugehen ist dass er seinen hund nicht ausreichend unter kontrolle hat.
das AG FRANKFURT (AZ: 32 C 4500/94-39)
entschied sogar auf ein alleiniges verschulden des halters des freilaufenden hundes, so das er alleine für die kosten aufkommen musste. etc etc
quelle: bzw buch christina trahms
ich hoffe ich konnte dir damit weiterhelfen
lg veilchen
 
Hallo Thai,

ich kann Deine Bedenken verstehen, allerdings wird es von Dir sicherlich keine "dicke Akte" bei der Polizei geben.
wink-new.gif


Die Geschichte von FettFelix irritiert mich ein bißchen. Wie kann ein Hund einen anderen schwer verletzen, wenn ich ihn am Halsband festhalte? Will mir irgendwie nicht in den Kopf.

P.S.: Was den Link bei HuH betrifft: Die Seiten werden gerade komplett umgekrempelt. Das Merkblatt war ursprünglich für die Hundehalter in Hamburg.
 
Hallo Thai,

hier ist das Merkblatt. Ich habe es noch auf meiner HP:

Was tun, wenn es an der Haustür klingelt?

Verein gegen die Diskriminierung von Hund und Halter e.V.

Stand: 29.11.2000

Bitte dieses Merkblatt ausdrucken und verteilen!

Mit dem Ablauf der Frist für die Stellung des Antrags auf Erteilung der Erlaubnis zur Haltung eines "gefährlichen"(gefährdeten) Hundes beginnt für viele Hundehalter in Hamburg eine Zeit der Angst.

Was ist zu tun, wenn plötzlich der Hundekontrolldienst/Polizei vor der Tür steht ?

1. Auch wenn es schwer fällt, bewahren Sie die Ruhe.

2. Öffnen Sie die Tür nur, wenn Ihr Hund nicht sichtbar ist. (Am besten schließen Sie ihn vor jedem Türöffnen in ein anderes Zimmer ein. Denn nur bei Gefahr im Verzuge dürfen die Mitarbeiter, sofern es sich um Polizisten handelt, Ihre Wohnung ohne richterliche Anordnung betreten. Wo kein Hund zu sehen ist, kann es auch keine Gefahr im Verzuge geben.

3. Fragen Sie die Mitarbeiter nach ihren Dienstausweisen und schreiben Sie sich alle wichtigen Daten genau auf. Lassen Sie sich Telefonnummern geben, unter der Sie die zuständigen Sachbearbeiter erreichen können.

4. Lassen Sie die Mitarbeiter auf keinen Fall in Ihre Wohnung. (Sind sie erst einmal drinnen, entfällt sehr schnell der Tatbestand des Hausfriedensbruchs. Fragen Sie, was die Mitarbeiter wollen.

5. Ziehen Sie zu dem Gespräch nach Möglichkeit einen Zeugen hinzu. Auch Familienangehörige können Zeugen sein.

6. Äußern Sie sich überhaupt nicht über Ihren Hund, weder Größe, Farbe noch Rasse sollten Thema sein und erwähnt werden.

Nach den derzeitigen gesetzlichen Regelungen trifft Sie, wenn Ihr Hund nicht auffällig geworden ist, keine Mitwirkungspflicht. Vor der Einziehung eines Hundes muss Ihnen eine Einziehungsverfügung zugestellt werden. Diese Einziehungsverfügung kann im Allgemeinen nicht sofort durchgesetzt werden. Sie haben die Möglichkeit, dagegen Widerspruch einzulegen.

7. Erklären Sie freundlich aber bestimmt, dass Sie zunächst mit Ihrem Anwalt/Anwältin sprechen müssen. Rufen Sie Ihren Anwalt/Anwältin an. Er/sie weiß, was zu tun ist.

Auch brauchen Sie Ihren Hund nicht ohne Weiteres dem Amtstierarzt vorführen. Und denken Sie daran, der Hundekontrolldienst tut nur seinen Job, auch wenn der uns nicht gefällt. Es bringt nichts, sich mit den Mitarbeitern anzulegen oder gar grob oder ausfallend zu werden. Bleiben Sie den Leuten gegenüber höflich und freundlich.

Aber schicken Sie sie weg !

Hilfe bekommen Sie bei:
Rechtsanwältin Marion Oberender, Tel.: 04124-8447, Fax: 04124-4317, E-Mail: MOberender@t-online.de

Anwaltlicher Notdienst Hamburg: 0171 - 610 59 49

Gruß
Jeanette und Josy
 
Hallo
Danke Josy und Veilchen
@Beckersmom
Ich hab natürlich keine dicke Akte bei der Polizei
aber ich hab ja auch oben geschrieben was wäre wenn der Halter keine Vorstrafen hätte und der Hund nicht bekannt wäre?
Ob es dann sooooo einfach ist den Hund weg zu nehmen.
Lg Thai
Wenn man teils die ganzen Horrer Geschichten liest
dann bekommt man ja Angst und Bange was ist wenn mein Hund sich wehrt.Da kommt man ja vor lauter grübeln nicht in den Schlaf
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Thema FettFelix beschäftigt mich“ in der Kategorie „Allgemeines“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

Lana
Gerade mein spamordner mal angeschaut, voll gemüllt mit miriam cordt newsletters, pffft. Eine noch peinlicher als die andere.
Antworten
51
Aufrufe
1K
toubab
D
Aber der Besitzer bekommt ihn eben nicht wieder. Keine Chance. Die Dummen sind die Hunde, also sollte man das tunlichst bleiben lassen. Wenn Hunde in Hamburg eingezogen werden, können die nur in ein listenfreies Bundesland vermittelt werden, nach Hamburg ist es - bis auf wenige Ausnahmen -...
Antworten
18
Aufrufe
1K
Carli
S
Passt ja irgendwie :D Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. Vorschriften haben in Japan oft nur richtungsweisenden Charakter. Doch bei der neuen Helm-"Pflicht" für Radfahrer ist dies sogar genau so im...
Antworten
28
Aufrufe
1K
bxjunkie
R
Dankeschön, das werde ich mir merken. Guter Vorschlag.
Antworten
28
Aufrufe
2K
R
B
Ups, falscher Thread. Danke. Wollt zu dem ängstlichen Bulli.
Antworten
67
Aufrufe
5K
MadlenBella
MadlenBella
Zurück
Oben Unten