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Wie jetzt, von rechten Flüchtlingen angegriffen oder war der Linkenpolitiker ein Flüchtling?
Wo ist der Bezug zum Thema?
 
Wenn ich dem Polizisten folge und ich denke, er weiss, wovon er spricht, geht es da um spezielle Nationalitäten, die besondern auffällig sind.
Bingo:
"Besonders häufig stammen Tatverdächtige aber aus dem Kosovo und dem Kaukasus, es gebe auch viele Georgier, die der Polizei schon seit Jahren Probleme bereiten. Außerdem gebe es eine größere Gruppe Nord- und Zentralafrikaner unter den Intensivtätern."

Dein Lösungsansatz?
 
Wenn ich dem Polizisten folge und ich denke, er weiss, wovon er spricht, geht es da um spezielle Nationalitäten, die besondern auffällig sind.

Hat der Beamte nicht auch gesagt, dass man das bitte nicht auf alle Angehörigen der entsprechenden Nationalitäten übertragen soll?
 
Es wird von Flüchtlingsbefürworter gelogen und von Rechten.
Der linke Politiker soll ja wegen seiner politischen Einstellung von den Rechten angegriffen worden sein.
 
Der aber, wenn mich nicht alles täuscht (war doch der Beitrag bei RTL, oder?), auch gesagt hat, dass man das bitte nicht auf alle Angehörigen der entsprechenden Nationalitäten übertragen soll.

Stimmt.
Aber genau diese Nationalitäten haben gar keinen Anspruch auf Asyl.
Wieso dürfen sie dann einreisen?
 
Es wird von Flüchtlingsbefürworter gelogen und von Rechten.
Der linke Politiker soll ja wegen seiner politischen Einstellung von den Rechten angegriffen worden sein.
richtig, passt:

Nach Angaben des Verletzten hätten ihn drei noch unbekannte Männer angegriffen und als „schwule Kommunistensau“ beschimpft.


 
Stimmt.
Aber genau diese Nationalitäten haben gar keinen Anspruch auf Asyl.
Wieso dürfen sie dann einreisen?
Kosovo ist schon seit Monaten Geschichte, Georgier dürfte man unter den Nationalitäten, die momentan ankommen, kaum bemerken (Georgien ist so groß wie Bayern) und Nord - und Zentralafrika umfassen eine Menge Staaten und Regionen, bei denen ich mir nicht sicher bin, wer verfolgt wird und wer nicht.
Merke, Recht auf Asyl basiert nicht zwingend auf Krieg im Herkunftsland.
 
Und wie kann es dann sein, dass ein asylsuchender Tunesier (!!!) schon 3 Strafbefehle hat, die er in Ratenzahlung abzahlt?
 
Und wie kann es dann sein, dass ein asylsuchender Tunesier (!!!) schon 3 Strafbefehle hat, die er in Ratenzahlung abzahlt?
Genauso könnte ich die Frage stellen, wieso es sein kann, daß ein Trio mehrere Jahre durch Deutschland tourt, um Türken hinzurichten?

Keine Ahnung, wo Du den Tunesier ausgegraben hast und was die Hintergründe sind.
 
Genauso könnte ich die Frage stellen, wieso es sein kann, daß ein Trio mehrere Jahre durch Deutschland tourt, um Türken hinzurichten?

Keine Ahnung, wo Du den Tunesier ausgegraben hast und was die Hintergründe sind.
Genauso könnte ich die Frage stellen, wieso es sein kann, daß ein Trio mehrere Jahre durch Deutschland tourt, um Türken hinzurichten?

Diese 3 A...löcher haben wir aber nicht noch freiwillig importiert
 
Ich denke, Dein Tunesier hat 3 Strafbefehle? Hat er die mitgebracht?

Die Frage lautet doch, wie jemand, dem kein Asyl hier zusteht, 3 Strafbefehle sammeln kann.
Die hat er ja nicht dafür bekommen, dass er fröhliche Lieder abgesungen hat.
Er hatte also dreimal die Gelegenheit, andere zu schädigen und wird hier noch finanziell unterstützt.
 
Nein, die Frage ist zuerst einmal die nach einem Link, um zumindest ansatzweise nachzuvollziehen, was wo gelaufen ist.
Die nächste Frage wäre, ob sein Asylantrag abgelehnt wurde, Du kannst ja nun kaum darüber befinden, ob ihm selbiges zusteht oder nicht.
 

Ist sein Asylantrag denn schon entschieden? Oder woher weißt du mit solcher Sicherheit, dass er keinen Anspruch auf Asyl hat.

Und welche finanziellen Leistungen genau bezieht er?
 
Hi

Die Antwort auf Paulemaus Frage lässt sich im Asylgestz nachlesen.

Das Problem ist, und da wiederhole ich mich gerne, weil es anscheinend nicht so bekannt ist.
Auch wenn ein Asylantrag abgelehnt wurde bedeutet das nicht die sofortige Abschiebung.

Die Straftaten, die zur Abschiebung oder zur Aberkennung des "Subsidiären Schutzes" führen könnten, sind u.a.

"ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne der internationalen Vertragswerke begangen hat, die ausgearbeitet worden sind, um Bestimmungen bezüglich dieser Verbrechen festzulegen,"

"sich Handlungen zuschulden kommen lassen hat, die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen, wie sie in der Präambel und den Artikeln 1 und 2 der Charta der Vereinten Nationen (BGBl. 1973 II S. 430, 431) verankert sind, zuwiderlaufen oder
4. eine Gefahr für die Allgemeinheit oder für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellt.
Diese Ausschlussgründe gelten auch für Ausländer, die andere zu den genannten Straftaten oder Handlungen anstiften oder sich in sonstiger Weise daran beteiligen."

Gruss
Matti
 
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