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watson

KSG-Mutti™
20 Jahre Mitglied
Ein junger Mischlingshund wurde von einem Schäferhund angefallen und übel zugerichtet. Die Tierarztkosten beliefen sich auf rund 4.600 DM. das war dem Schäferhundhalter zu viel. Er wollte den Mischlingshund einschläfern lassen, um dann den Wiederbeschaffungswert für das Tier zu ersetzen. Da der Gesetzgeber das Tier aber ausdrücklich nicht als Sache, sondern als Mitgeschöpf ansieht, muss der Schäferhundhalter zahlen. Selbst wenn der Mischlingshund praktisch "wertlos" ist, sind die Aufwendungen von 4.600 DM nicht unverhältnismäßig. Entscheidend ist die persönliche Beziehung zum Tier.
Bei einem "Familientier" sei diese höher einzuschätzen als bei einem "Nutztier".
AG Idar-Oberstein, Az.: 3 C 618/98
 
Super Urteil...

Was fällt diesem sch.. Schäferhundhalter ein über Leben und Tod zu entscheiden?? Find ich unglaublich von diesem Typ.
Wenn es sein Hund gewesen wäre, hätte er ihn wohl auch gerettet.
 
Es wäre ganz interresant zu wissen in wie weit die Hunde angeleint waren.
In meinem direkten Umfeld war mal folgender Fall:

Ein Schäferhund hat die Haustür geöffnet, indem er mit den Pfoten auf die Klinke gesprungen ist. Im gleichen Moment ging jemand mit einem Westi am Grundstück vorbei. Der Schäferhund sprang über den Zaun und verbiß sich in dem Westi. Der Westi wurde lebensgefährlich verletzt und mußte notoperiert werden.

Der Fall wurde der Versicherung gemeldet. Diese ist nicht für den Schaden aufgekommen mit folgender Begründung:

Da beide Hunde ohne Leine waren handelte es sich um einen natürlichen Hundekampf in dem die Rangfolge festgelegt werden sollte. Die Versicherung tritt nur ein, wenn die Hunde an der Leine gewesen wären.

Der Schäferhundbesitzer hat die TA-Rechnung aus eigener Tasche bezahlt.

Gruß Babylon
 
Äh? Wie kommt denn der Schäferhundbesitzer dazu zu fordern den Mischling einzuschläfern? Wohl ein bisschen unverschähmt wie ich finde und herzlos dazu...
 
Also, so wie ich viele (nicht alle) SH-Halter kennengelernt habe, ist für sie der SH eher ein Nutztier mit einem materiellen Wert, der sich berechnet aus Welpenpreis + Welpenaufzuchtkosten + Ausbildungskosten und der sich außerdem ausrechnen läßt nach der Formel
Schönheit x Zuchttauglichkeit x erreichte Ausbildungsstufe (SchH1/2/3, IPO...).

Leider sehen die meisten SH-Besitzer, die ich kenne, ihren Hund nicht als Mitglied der Familie an, sondern lassen ihn (wie eine Milchkuh oder eine Ziege) draußen vor der Tür in einer Tierunterkunft (Zwinger) leben.

Siehe auch den Thread über einen SH-Funktionär "Schäferhunde gehören nicht ins Haus".

Dies gilt für die Mehrzahl der mir bekannten SH-Besitzer, es gibt sicher auch andere und bestimmt trifft es am wenigsten auf die Leser dieses Forums zu.

Außerdem dürfte es in diesem Fall wohl die Versicherung gewesen sein, die sich widersetzen wollte. Nach dem Motto, jedes Mittel ist recht, wenn wir nicht zahlen müssen.
 
Ich habe die Entscheidungsgründe des Gerichts gefunden, ist auch allgemein recht interessant.
Bislang wußte ich nicht, was ein "Affektionstier" ist - nun weiß ich, dass unsere Hunde alle "Affektionstiere" sind.
Anderes Urteil zum selben Thema:
Obergrenze für Heilbehandlungskosten eines Hundes

Zwar sind die Heilbehandlungskosten eines verletzten Tieres auch dann verhältnismäßig, wenn sie den Wert des Tieres erheblich übersteigen, jedoch bedeutet dieser Grundsatz nicht, daß es bei der Erstattung von Tierheilungskosten überhaupt nicht auf deren Höhe ankommt. Vielmehr gibt es auch bei Tieren durchaus eine Obergrenze, jenseits derer die Heilkosten unverhältnismäßig sind. Bei Bestimmungen dieser Obergrenze haben die besonders gelagerten emotionalen Bindungen des Hundehalters zu seinem Tier keine Bedeutung mehr. Bei dem geschätzten Wert des verletzten Hundes in Höhe von 500 bis 1.000 DM sah das Gericht die Obergrenze mit 10.000 DM als erreicht an.
LG Mannheim, Az.:20 S 127/94

<small>[ 15. August 2002, 13:27: Beitrag editiert von: Andreas ]</small>
 

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