mach das Joker, aber fall dabei nicht vom Hochsitzach, weiste hsh2, dafür, dass du vor nicht mal einem jahr noch meintest, normale leute würden den wolf nie sehen und die Bevölkerung von der Anwesenheit nichts merken
gibt's inzwischen tonnenweise Foto u Filmaufnahmen von ganzen Rudel, in koppeln, sogar im ort drin
ich lehn mich einfach mal entspannt zurück und wart ab, bei was du dich noch geirrt hast
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Ganz schön kompliziert oder für so eine simple Sache wie Verkehrsunfall??? Die häufigste Todesart der Wölfe in D ist nunmal der Auto- bzw. Bahnverkehr (wobei ich nicht wissen möchte, wieviele Wölfe als vermeintlicher Hund bei Unfällen identifiziert wird)
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Bei der verbreiteten Anti-Wolf Einstellung unter den Jägern macht es in meinen Augen schon Sinn nicht unbedingt einen Jäger entscheiden zu lassen ob ein Wolf erlöst werden muß. Eine "Fehlentscheidung" läßt sich da ja nicht rückgängig machen und ist relativ einfach zu rechtfertigen ...Welchen Vorteil die Überführung ins Jagdrecht hätte?
Einfaches Beispiel: schwer verletztes Tier. Wir sind im Dezember im Revier (RLP) zu einem angefahrenen Reh gerufen worden. Die Eingeweide hingen auf ca 30 cm raus. Das Reh kann ich ohne Probleme schnellstmöglich erlösen. Beim Wolf müsste ich folgendes Procedere in RLP einhalten:
Für den Umgang mit verletzten, kranken oder hilflosen Wölfen sind die Oberen Naturschutzbehörden (SGD Nord und SGD Süd) zuständig. Verletzte, kranke oder in anderer Art beeinträchtigte oder hilflose Wölfe sollen den Oberen Naturschutzbehörden über die allgemeine Hotline (06306-911199) gemeldet werden (§ 45 Abs. 5 Satz 4 BNatSchG). Die regional zuständige SGD informiert das MULEWF und zieht einen Tierarzt hinzu. Der Tierarzt entscheidet, ob das Tier – ggfs. nach ambulanter Behandlung – in freier Wildbahn belassen werden kann oder ob eine vorübergehende stationäre Behandlung des Tieres in einer geeigneten Auffangstation mit anschließender Freilassung erforderlich bzw. möglich ist.
Vor dem Hintergrund des Stellenwerts des Artenschutzes und der Bedeutung selbst von einzelnen Wölfen für die Population, ist an die Heilungschancen ein großzügiger Maßstab anzulegen. Auch körperlich beeinträchtigte Wölfe können in der Natur gut zurechtkommen und Welpen aufziehen.
Für die Tötung eines Wolfs ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5 BNatSchG notwendig. Die regional zuständige Obere Naturschutzbehörde hat ggf. weitere betroffene Behörden zu beteiligen.
Ganz schön kompliziert oder für so eine simple Sache wie Verkehrsunfall???
Ganz sicher nicht Allen, aber das ein beträchtlicher Teil Contra Wolf eingestellt ist wirst du ja wohl nicht leugnen, oder? Und solchen Leuten sollte man nicht auch noch die rechtliche Grundlage schaffen ihre Abneigung eventuell ausleben zu können.Und ehrlich - mir geht es mittlerweile ziemlich auf den Keks, dass allen Jägern grundsätzlich unterstellt wird, wir liegen tagtäglich nur auf der Lauer um Wölfe abzuknallen.
ach, weiste hsh2, dafür, dass du vor nicht mal einem jahr noch meintest, normale leute würden den wolf nie sehen und die Bevölkerung von der Anwesenheit nichts merken
gibt's inzwischen tonnenweise Foto u Filmaufnahmen von ganzen Rudel, in koppeln, sogar im ort drin
ich lehn mich einfach mal entspannt zurück und wart ab, bei was du dich noch geirrt hast
D...............
Der Nabu spricht von 51 im Strassenverkehr getöteten Wölfen. Ich denke nicht, dass jeder Zusammenstoss sofort tödlich ist...........
Wobei ich die Wahrscheinlichkeit das sich ein TA absichtlich "irrt" deutlich geringer einschätze als bei einem contra Wolf eingestellten Grünrock. Von daher sollte man nicht den Bock zum Gärtner machen. Und da bin ich scheinbar nicht der Einzige der so denkt.Zum Thema Fehlentscheidungen: auch der Tierarzt kann sich irren.
Unterm Strich eine ähnliche Unterstellung wie das Vorurteil, alle Kampfhundehalter sind Asoziale.
Bist du zu blöde selbst einfach gehaltene Beiträge zu verstehen? Zeig mir mal wo ich pauschalisiere!Aber du pauschalisierst, dass der Jäger, der zu einem verunfallten Wolf gerufen wird ausschließlich von dem Wunsch getrieben ist, den Fangschuss anzutragen.
... kennst den Sack Reis in China?ach, weiste hsh2, dafür, dass du vor nicht mal einem jahr noch meintest, normale leute würden den wolf nie sehen und die Bevölkerung von der Anwesenheit nichts merken
gibt's inzwischen tonnenweise Foto u Filmaufnahmen von ganzen Rudel, in koppeln, sogar im ort drin
ich lehn mich einfach mal entspannt zurück und wart ab, bei was du dich noch geirrt hast
Tue ich schon längst, mich entspannt zurück lehnen..., weil hsh2 für mich lediglich ein Senfautomat ist.
Quelle:
Den gleichen Senf hat daya vor ein paar Monaten zum besten gegeben.Bist du zu blöde selbst einfach gehaltene Beiträge zu verstehen? Zeig mir mal wo ich pauschalisiere!Aber du pauschalisierst, dass der Jäger, der zu einem verunfallten Wolf gerufen wird ausschließlich von dem Wunsch getrieben ist, den Fangschuss anzutragen.
Den gleichen Senf hat daya vor ein paar Monaten zum besten gegeben.Bist du zu blöde selbst einfach gehaltene Beiträge zu verstehen? Zeig mir mal wo ich pauschalisiere!Aber du pauschalisierst, dass der Jäger, der zu einem verunfallten Wolf gerufen wird ausschließlich von dem Wunsch getrieben ist, den Fangschuss anzutragen.
Bislang habe ich wenige bis gar keine Meldungen gelesen, bei denen ein angefahrener Wolf erschossen werden mußte.
Das "Erlösungs - Szenario" durch die lodenbehangenen Schlumpschützen im Wendland ist mir allerdings noch in guter Erinnerung. Wenn das die Kompetenz der Jäger ist, dann danke ...
... die da wären?Den gleichen Senf hat daya vor ein paar Monaten zum besten gegeben.Bist du zu blöde selbst einfach gehaltene Beiträge zu verstehen? Zeig mir mal wo ich pauschalisiere!
Bislang habe ich wenige bis gar keine Meldungen gelesen, bei denen ein angefahrener Wolf erschossen werden mußte.
Das "Erlösungs - Szenario" durch die lodenbehangenen Schlumpschützen im Wendland ist mir allerdings noch in guter Erinnerung. Wenn das die Kompetenz der Jäger ist, dann danke ...
Vielleicht solltest du bzw. ihr beide einfach raus ins Leben gehen und mit richtigen Menschen vor Ort reden.
Ja, gibt noch andere Gründe für die Aufnahme.Andersrum: was wären denn die Nachteile des Wolfes im Jagdrecht? Natürlich mit ganzjähriger Schonzeit.
Es gibt noch mehr Vorteile für den Wolf im Jagdrecht, als dass man ihn bei Unfällen erlösen könnte. Natürlich keine unumstrittenen Vorteile, denn viele wollen ihn ja nicht im Jagdrecht. Warum?
Wie in dem anderen Thread schon angesprochen, zu einem "angekommenen" Wolf und einem natürlichen Umgang mit ihm, passt es doch eigentlich gar nicht so recht ihn da komplett auszuklammern?