Ich habe zu den beiden hier noch keinen Thread gefunden.
Der ursprüngliche Notruf lautete:
Ich hatte noch einmal genauer nachgehakt, auch auf welcher Grundlage eine Tötung verlangt werden kann, und bekam eben die folgende Antwort:
Der ursprüngliche Notruf lautete:
Im Tierheim Nordenham sitzen seit 2 Jahren zwei Rottweiler
(Rüde: 8 Jahre alt, wahrscheinlich HD oder Arthrose und eine Hündin: 6 Jahre alt), nachdem ihr Besitzer aus gesundheitlichen Gründen (Schlaganfall) eine adäquate Haltung nicht mehr gewährleisten konnte.
In der nächsten Woche hat nun ein - im positiven Sinne - sehr engagierter Mitarbeiter des zuständigen Ordnungsamtes einen Termin bei Gericht, wo entschieden wird, ob man die beiden als "gefährlich" einstufen kann.
Nach Rücksprache mit einer Mitarbeiterin des Tierheims reagieren sie auf Fremde sehr aufbrausend; haben aber zu den ständig anwesenden Personen einen guten Draht.
Die Vermittlungschance der beiden, die nach Möglichkeit auch noch zusammen bleiben sollen, sind gleich Null, so dass sie, mit großer Wahrscheinlichkeit eingeschläfert werden, wenn die Entscheidung des Gerichtes zu ihren Ungunsten ausfällt.
Begleitet werden soll das ganze von dem Ehrenamtlichen, der sich am besten mit den beiden versteht und sich diesbezüglich schon entsprechend geweigert hat. Unsere Einrichtung ist leider bis unters Dach belegt.
Ich suche jetzt händeringend nach einer Alternative als Unterkunft, um den beiden Rottweilern dieses traurige Schicksal zu ersparen.
Wer kann die beiden aufnehmen?
Update 02.05.2010
Am Freitag war Erörterungstermin beim VG Oldenburg.
Es wurde vereinbart, bis zum 31.05.10 die Vermittlungsbemühungen des Tierheims Oldenburg abzuwarten, danach soll der Eigentümer der Euthanasierung der Hunde zustimmen.
Also, es wird ganz eng, wenn die eigentlich gesunden Hunde gerettet werden sollen.
Kontakt:
*Matthias Sturm*
Stellv. Fachdienstleiter
Sicherheit und Ordnung
Landkreis Wesermarsch
04401-927 345
[email protected]
Ich hatte noch einmal genauer nachgehakt, auch auf welcher Grundlage eine Tötung verlangt werden kann, und bekam eben die folgende Antwort:
Die Tiere heißen "Onkas" und "Cindy".
Zum Sachverhalt füge ich das bei, was ich an anderer Stelle bereits mitgeschickt hatte:
Der Eigentümer ist nach Infarkt körperlich und geistig nicht mehr in der Lage, die beiden Rottweiler zu halten. Ein Haltungsverbot wurde von mir ausgesprochen. Gleichzeitig wurde der Eigentümer aufgefordert, die Hunde weiter zu vermitteln. Der Eigentümer hat einen Betreuer, der auch ein paar Bemühungen unternommen haben soll, aber für die Tötung der Tiere plädiert. Die Rottweiler selber haben mal vor längerer Zeit eine Katze zur Strecke gebracht und vor rd. 1,5 Jahren gab es einen misteriösen Vorfall, bei dem eine türkische Mitbürgerin zu Schaden gekommen sein soll (als die Hunde von einem Bekannten ausgeführt wurden). Es läuft ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft. Nur leider ist die geschädigte Zeugin nicht auffindbar, so dass letztlich nicht objektiv geklärt werden kann, ob und welcher Art die Verletzungen waren. Nach diesem Vorfall sind die Hunde jedoch als Gefahrenabwehrmaßnahme von meiner Kollegin in das Tierheim Nordenham verbracht worden, wo sie sich derzeit noch aufhalten. Kostenträger ist der Landkreis Wesermarsch. Bislang hat die Unterbringung rd. 10.000 Euro gekostet. Die verauslagten Kosten würde ich zwar dem eigentlich Eigentümer in Rechnung stellen, der ist jedoch Grundleistungsempfänger und hoch verschuldet, so dass von dort kein Kostenersatz zu erzielen sein wird. Ich sehe zwar (nach wie vor) keine Veranlassung, die beiden Tiere deshalb töten zu lassen, diese Entscheidung liegt jedoch lt. Verwaltungsgereicht Oldenburg beim immer noch zuständigen Eigentümer der Hunde, der der Tötung zustimmen müsste und dies rechtlich auch kann. Alternativ soll das Vormundschaftsgericht für den Betreuten entscheiden. Für die Tiere gibt es zwar keine Gefährlichkeitsfeststellung nach dem NHundG, die Rottweiler werden jedoch vom Tierheimleiter als problematisch angesehen. Ein in Auftrag gegebener Wesenstest wurde vom Tierarzt letztlich nicht durchgeführt, weil es keinen Begleiter für den Test gab und ein Durchfallen befürchtet wurde. Der Tierarzt hat jedoch einige Tests durchgeführt und Stellung genommen zur Gefährlichkeit der Tiere. Letztlich wird dort die Vermittlung an eine spezielle Einrichtung oder die Tötung empfohlen. Nach Aussage des begutachtenden Tierarztes sowie des erfahrenden Tierheimleiters handelt es sich "um tickende Zeitbomben". Die Stellungnahme des Tierarztes könnte ich Ihnen zur Verfügung stellen.
Die Vermittlung müsste bis zum 31.05.10 zustande kommen, weil das die bei Gericht vereinbarte Vermittlungsfrist ist. Danach ist mit einer Tötung der Tiere zu rechnen, die der Eigentümer bewilligt bzw. das Vormundschaftgericht des Eigentümers für den Eigentümer.
Sie können diese Informationen gerne weitergeben.
Schöne Grüße
Matthias Sturm
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