Rottweiler greift Achtjährige an
Ein Rottweiler hat in einem Hamburger Kleingartengelände im Stadtteil Bramfeld ein achtjähriges Mädchen angegriffen und schwer verletzt. Nun ermittelt die Polizei gegen die beiden Hundehalterinnen. Das Tier war am Dienstagabend unangeleint in einer Grünanlage unterwegs und biss das Mädchen in das Ohr und in den Arm. Der Vater des Mädchens und eine der Hundehalterin konnten den Rottweiler zunächst von dem Kind trennen. Der Hund riss sich dann jedoch los und griff das Kind erneut an.
Hund war nicht angeleint
Die beiden Frauen im Alter von 41 und 36 Jahren hatten laut NDR 90,3 mit dem Rottweiler auf einem Kleingartengelände an der Osterbek gespielt. Als der Hund einen Ball apportieren sollte, lief er nach Polizeiangaben an den Frauen vorbei und griff das vorbeigehende Mädchen an. Der Hund hatte keinen Maulkorb und war nicht angeleint. Die Achtjährige musste in einem Krankenhaus operiert werden.
Rottweiler zählt nicht zu den Kampfhunden
Rottweiler gelten nach der Hamburger Hundeverordnung nicht als ....
Ein Rottweiler hat in einem Hamburger Kleingartengelände im Stadtteil Bramfeld ein achtjähriges Mädchen angegriffen und schwer verletzt. Nun ermittelt die Polizei gegen die beiden Hundehalterinnen. Das Tier war am Dienstagabend unangeleint in einer Grünanlage unterwegs und biss das Mädchen in das Ohr und in den Arm. Der Vater des Mädchens und eine der Hundehalterin konnten den Rottweiler zunächst von dem Kind trennen. Der Hund riss sich dann jedoch los und griff das Kind erneut an.
Hund war nicht angeleint
Die beiden Frauen im Alter von 41 und 36 Jahren hatten laut NDR 90,3 mit dem Rottweiler auf einem Kleingartengelände an der Osterbek gespielt. Als der Hund einen Ball apportieren sollte, lief er nach Polizeiangaben an den Frauen vorbei und griff das vorbeigehende Mädchen an. Der Hund hatte keinen Maulkorb und war nicht angeleint. Die Achtjährige musste in einem Krankenhaus operiert werden.
Rottweiler zählt nicht zu den Kampfhunden
Rottweiler gelten nach der Hamburger Hundeverordnung nicht als ....