Rechtliche Frage wegen "Terriermix"

camicamo

Hallo liebe Kampfschmusergemeinde,

Ich habe da eine "kleine" Frage. Bei mir in der Nähe wohnt ein SoKa, bei dem im Impfpass "Terriermix" steht. Nun ist es so, dass dieser Hund unbedingt da raus soll, weil man sich nicht genügend um ihn kümmern kann. Aber es soll auch nicht mehr investiert werden, also will die Besitzerin ihn nicht ins TH bringen. Jetzt bin ich am überlegen den Hund zu melden. Die Besitzerin hat weder Sachkundenachweis noch ihn steuerlich als SoKa gemeldet. Er wird doch dann beschlagnahmt?

Die Vorbesitzerin des Hundes ist allerdings aus Österreich. Können ihr da auch rechtliche Konsequenzen drohen?

Was könnten mir für Konsequenzen drohen wenn ich diesen Hund als Terriermix ins TH oder nach Ö bringe?

Danke für eure Hilfe!
Grüße
Camicamo:hallo:
 
  • 29. April 2024
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Hi camicamo ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich blicke bei Deinem Beitrag nicht ganz durch.

Woher weißt Du, was in anderer Leute Hunde Impfpass steht und als was der Hund gemeldet ist?

Wollen die Leute selbst den Hund loswerden, oder bist Du der Meinung, dass man sich nicht genügend um ihn kümmert?

Auch die letzte Frage verstehe ich nicht. Willst Du mit oder ohne Einverständnis der Besitzerin den Hund ins Tierheim oder nach Ö bringen?
 
verstehe es auch nicht so ganz. :unsicher:

ist der hund in deutschl.? welches bundesland?
ist er von österreich nach deutschl. importiert worden?

wie stehst du zu dem hund, bzw. den jetzigen besitzern? warum weißt du was im ausweis steht?
letztendlich ist es eh völlig egal was in irgendwelchen impfausweisen für ne rasse steht.
woher weißt du, dass es ein soka ist?
welche rasse?
 
Naja ich kenne da jemanden der kennt... ich möchte niemanden anschwärzen, ich habe oft genug in anderen Beiträgen gelesen, dass man vorsichtig sein soll, weil die Ämter hier manchmal stöbern.

Der Hund ist in D. Die Besitzerin will ihn nicht mehr. Er würde mit Erlaubnis der Besitzerin nach Österreich kommen.

Ich sehe es halt ehrlichgesagz nicht ein für das Tierheim zu zahlen und sie will nicht und setzt den Hund sonst aus. Jedenfalls ist es das was ich mitbekomme von ihr. Deshalb kam mir die Idee mit dem Amt. Dann müsste sie ja zahlen.

Es ist vonmaussehen her staff mit drin. Unübersehbar.

Es tut mir wirklich leid dass ich so wage antworte aber mir geht es wirklich darum, dass dem Hund geholfen ist. Ich möchte aber v.a. die vorbesitzer, die den hund im guten glauben von Österreich nach Deutschland gebracht haben nicht in schwierigkeiten bringen.
 
Um welches Bundesland handelt es sich überhaupt?
 
Ist das sehr wichtig für die Beantwortung der Frage? :D so sehr sich das nach verfolgungswahn anhört: ja den habe ich manchmal ;)
 
ja. Die Rechtslage ist nunmal in jedem Bundesland anders, was Hundegesetze angeht.
 
Dann sollen die Exbesitzer ihren Hund wieder zu sich nach Ö holen
 
Immer dieses nicht einsehen, dass man was zahlen muss... Denkst du ein Tierheim ernährt und verpflegt die Hunde mit Luft?
Futter und Tierarzt muss auch bezahlt werden. Von nix kommt nix, ne?

Wenn die Besitzerin ihn aussetzt, macht sie sich strafbar.

Sicher dass es eine Bekannte ist die den Hund hat und der nicht bei dir zuhause sitzt? Liest sich sehr danach. Aber um die blöden Antworten zu umgehen will man ja nur helfen...:rolleyes:
 
Wenn der Hund einen Wesenstest bestanden hat, ist er in BaWü kein "Kampfhund" mehr. Sprich: Meldung beim OA ist für die Katz.
 
Jap da bin ich mir sicher denn ich wohne in ner kleinen 2 Zimmerwohnung wo keine Haustiere aißer meinen 3 Kaninchen Platz haben - und ich darf weder Hunde noch Katzen halten.

Ich weiß selbst dass es sich so anhört und habe mit eben solchen antworten gerechnet ;)

Wenn ich mein Tier im Tierheim abgebe ist das was anderes. Wenn ich ein Tier abgebe welches ich nie nicht angeschafft habe dann möchte ich eigtl auch nix dafür zahlen. Allerdings soll das Tierheim natürlich auch nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Die eigentliche Besitzerin sollte zahlen. Aber wenn diese sich weigert was tun?
 
Vielleicht hat er den ja schon bei der Vorbesitzerin gemacht?
 
Ob er den WT beim Vorbesitzer gemacht hat interessiert in dem Fall auch nicht mehr , weil er ja ein illegaler Import ist. Ich glaube kaum dass man einen Hund mit österreichischen Wesenstest ohne Probleme anmelden kann.
Vorallem wenn bei uns die Gemeinden schon Ärger machen wenn der WT außerhalb von BW abgenommen wurde. Da werden die einem ausländischen WT noch skeptischer ggü stehen.
 
Das wissen wir doch gar nicht? Wir wissen nur, dass die Vorbesitzerin den Hund von Ö nach D gebracht hat, aber nicht, ob sie dann mit ihm auch hier gelebt und einen WT gemacht hat.
 
Nehmen wir mal an, der Hund ist wirklich ein Staff(mix). Dann ist es voellig egal, was im Impfpass steht.

- Der Hund haette nie von Oesterreich nach Deutschland eingefuehrt werden duerfen, um ihn dort zu halten, sondern hoechstens zu Besuch. Er haette auch in D je nach Bundesland nicht an die jetzige Besitzerin abgegeben werden duerfen.

- Wenn die Besitzerin den Hund aussetzt und identifiziert werden kann (anscheinend gibt es ja genug Leute, die wissen, wem der Hund gehoert) wird das im Zweifelsfall sehr viel teurer als fuer die Einliefung ins TH zu bezahlen. Aussetzen (auch Anbinden vor dem TH) ist eine strafbare Handlung. Die Halterin ist dazu verpflichtet, den Hund ordnungsgemaess unterzubringen.

- je nach Bundesland ist die Haltung des Hundes verboten, wenn die Auflagen nicht erfuellt werden. In BL wie Bayern sind die Auflagen kaum zu erfuellen, die Haltung ist also fast immer illegal. Je nach Bundesland ist auch die Uebernahme des Hundes von Privat nicht erlaubt.

- wenn sie den Hund nach Oesterreich ausfuehrt kann er dort je nach Region mit oder ohne Auflagen gehalten werden. Aussetzen darf sie ihn dort trotzdem nicht.

- Ich habe Deinen Plan nicht ganz verstanden, aber so wie sich das anhoert willst Du dem Amt in D melden, dass sie unerlaubt einen Listenhund haelt und hoffst dann, dass das Amt den Hund einzieht und ins TH bringt bevor sie ihn ausfuehren oder aussetzen kann? Das ist prinzipiell (bundeslandabhaengig) moeglich, und auch das waere sehr viel teurer fuer die Halterin, als die Abgabegebuehr des TH zu bezahlen.
Aber wie die Aemter agieren ist sehr unterschiedlich. Die wenigsten Aemter gehen zu jemandem nach Hause und nehmen gleich den Hund mit, sondern klaeren erst die Sachlage und setzen z.B. eine Frist fest, in der ein Rassegutachten erbracht werden muss. In dem Fall bliebe der Halterin ja auch genug Zeit, den Hund verschwinden zu lassen.

- wenn Du den Hund selbst ins TH in Deutschland bringst musst Du angeben, ob es ein Fundhund oder ein Abgabehund ist. Wenn Du von der Vorbesitzerin die Leine in die Hand gedrueckt bekommst und den Hund den Hund als Abgabehund im TH abgibst giltst Du als Halter und musst die Gebuehr entrichten. Die Gebuehr fuer Listenhunde ist oft hoeher, weil die laenger hocken als andere Rassen.
Bringst Du den Hund als Fundtier (= herrenlos) ins Tierheim ist prinzipiell die Ordnungsbehoerde des Fundorts zustaendig. Je nachdem wollen Tierheime, dass man den Hund erst der Polizei meldet. In dem Fall gilt der Hund als von der Vorbesitzerin ausgesetzt (= Straftat).


Ich weiss, dass es von Dir gut gemeint ist, aber an Deiner Stelle wuerde ich mich da ganz sicher nicht einmischen und den Hund selbst ins TH bringen. Sie soll halt die 200 Euro oder wieviel es auch immer sind rausruecken, den Hund vernuenftig abgeben und froh sein, dass es Tierheime gibt, die dummen Besitzern die Arbeit abnehmen. Hoffentlich lernt sie draus und uebernimmt in Zukunft nie wieder einen Hund (Listenhund oder anderen)...
 
Hallo Max&Nova,

Danke für deine Antwort. Damit hast du mir sehr geholfen.

Danke auch an die anderen.

Liebe Grüße
CamiCamo
 
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