Der Minibulli kann in NRW nur dann als Standard eingestuft werden,wenn er nicht die “richtigen“ Papiere hat.
@Crabat weiß da sicherlich genaueres. Meines Wissens werden FCI und AKC Papiere anerkannt.
Wenn der Besitzer diese nicht hat unterliegt der Hund den NRW Regelungen zu Listenhunden. Ob das OA die Erfüllung dieser Regeln verlangen darf, wenn der Hund nach Niedersachsen geht, denke ich nicht.
Aber wenn das OA sagt, das es das so wünscht, dürfte es das Sinnvollste sein, diesen Wunsch zu erfüllen.
Das geht sicher schneller als sich auf Diskussionen ein zu lassen.
Mich würde auch interessieren was mit dem Mutter Tier ist und den Welpen ist. Hatte der Besitzer überhaupt Papiere und wenn ja, welche?
Warum hat die Hündin Welpen?
Ist der Hund und die Welpen beschlagnahmt worden?
Sollen alle Welpen(wie viele) nach Niedersachsen? Ich habe selten mit unserem OA zutun, aber die würden meiner Einschätzung nach sehr genau hinschauen, wenn eine Person z.B. 3 Welpen übernehmen möchte. Selbst wenn die Regeln in Niedersachsen anders sind, würden sie sich bei mehreren Welpen vielleicht absichern wollen, wie bei einer Vermittlung in NRW.
Für mich ist das auch die Frage nach Recht haben und Recht bekommen und ob es Sinn macht das durch zu fechten. Der, der die Welpen hat, hat das Heft in der Hand und ehe sich die Übernahme deswegen verzögert, würde ich die verlangten Nachweise bei bringen. In diesem Fall um so mehr weil es Welpen sind.
edit, crabat war schneller.