Halt die Frage, wie "sicher" ein Vertrag ist, der auf dem Bruch eines anderen Vertrages beruht Denn mal ganz einfach gesprochen: die Rechte der Eigentümergemeinschaft sind nicht weniger oder mehr wert als die Rechte der Mieter.
Für mich persönlich fände ich das eine denkbar ungünstige Situation.
Unglaublich "sicher" ist so ein Vertrag nicht gerade.
Ohne Anspruch auf Richtigkeit, sehe ich das so:
Die Eigentümerversammlung kann nicht direkt gegen den Mieter vorgehen, solange die Hunde nicht stören, sondern nur "da" sind. Gegen den Wohnungseigentümer können die aber schon vorgehen. Es sei denn, das Gericht meint, der Anspruch auf Durchsetzung des Beschlusses sei durch jahrelange Duldung der Mehrhundehaltung "verwirkt". Bekommt die Eigentümerversammlung Recht, muss der Wohungseigentümer wiederum an seine Mieter herantreten und z.B. die Abschaffung der Hunde fordern, wobei er sich wohl schadenseratzpflichtig macht, da er die Hunde zunächst erlaubte.
Die Durchsetzung des Verbots kann also eine sehr langwierige Sache werden, wenn der Wohnungseigentümer sich ein wenig quer stellt. Insoweit sitzt die TE nicht schon halb auf der Straße. Aber die "sicherste" Konstellation ist das tatsächlich nicht.
So kann man es wohl stehen lassen, ganz sicher bestimmt nicht, aber halt auch nicht so schlecht; und notfalls klärt soetwas die Länge des Streits, falls er einmal ausbrechen sollte, zumindest für die jetzt dort lebenden Hunde.
An den Umständen ändern kann die TE jetzt nichts mehr und deshalb wäre laufen lassen für mich die Option.