Rechtliche Frage (Hundehalteerlaubnis)

Danke für die ganzen antworten und Links.

Ich habe an Herr Weidemann jetzt einfach mal eine E-Mail geschickt. Mal sehen was er dazu sagt.

:hallo:Jessica

Sprich doch auch einfach nochmal Deinen Vermieter darauf an- ihm wird die Gemeinschaftsordnung ja vorliegen.

Sollte es hart auf hart kommen und Ihr aus der Wohnung wieder ausziehen müssen, solltet Ihr vielleicht eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen (habt Ihr eine Rechtschutzversicherung, welche Mietrecht abdeckt?), ob es eine Möglichkeit gibt, dem Vermieter einen Teil der Renovierungskosten (oder die gesamten Kosten) zu übertragen.
Auch wenn er es lieb und nett gemeint hat, Ihr als Neumieter hattet ja vorab keine Chance, Einblick in die Hausordnung zu nehmen und mußtet Euch so gesehen auf das Wort des Vermieters verlassen.

Wäre natürlich mehr als wünschenswert, wenn es soweit überhaupt nicht kommen muß- wünsche Euch viel Glück :hallo:

Einfacher ist zuerst die Rechtsberatung. Denn erst mal gibt es einen gültigen Mietvertrag, da beißt die Maus keinen Faden ab.
Der Mieter muß sich nicht mit der Eigentümerversammlung auseinandersetzen. Mit der besteht keinerlei Rechtsbeziehung in diesem Fall m.E.

Wenn man nicht einfach abwarten will, hilft wohl nur eine Rechtsberatung.
 
  • 29. April 2024
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Hi matty ... hast du hier schon mal geguckt?
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Heute sprach mich unser Hausmeister an ob ich hier mit den 3 Hunden wohnen würde. Ich "bejate" dies und ermeinte dann das im Haus generell jeweils nur 1 Hund erlaubt wäre und es auch egal wäre ob die Hunde mit im Mietvertrag stehen würden (was sie ja auch tun), laut Hausordnung wären angeblich nur ein Hund erlaubt. Die Hausordnung hängt bei uns im flur aus und dort steht drin das tiere generell erlaubt sind solange sie nix verschmutzen oder zerstören und niemand belästigt wird. Eine begrenzung der anzahl steht da nicht drin.

Wo liegt dann das Problem? Befürchtest du, dass diese Hausordnung überholt ist, dass inzwischen eine andere gilt? Hat der Hausmeister das gesagt? Oder wieso vertraust du nicht darauf, wenn du das sogar schriftlich vorliegen hast?
Mir will nicht einleuchten, dass in eurem Flur eine ungültige Hausordnung hängen soll.
 
ich weiß nicht, ob ich richtig liege, aber meines wissens nach ist es so....

ihr habt einen mietvertrag mit eurem vermieter gemacht, der eigentümer der wohnung ist. nur mit ihm habt ihr einen vertrag, aber nicht mit der hauseigentümergemeinschaft.
von daher könnt ihr nicht wissen, wie dort die verträge oder abmachungen sind.. rechtlich seid ihr raus

solltet ihr jetzt aus dieser wohnung wieder ausziehen müssen, weil die anderen eigentümer auf ihr recht bestehen, dann habt ihr regressansprüche an euren vermieter, da ihr im besten glauben diesen vertrag unterzeichnet habt und die hunde auch im mietvertrag benannt sind.

d.h. neue wohnung - erstattung aller bisherigen kosten - tragen der neuen umzugskosten durch euren vermieter - und evtl. sogar erstattung von maklerkosten

ich hoffe, ich bin richtig - weiß es aber nicht wirklich - ich hatte vor jahren mal einen ähnlichen fall.. und da war es so ....
 
ich weiß nicht, ob ich richtig liege, aber meines wissens nach ist es so....

ihr habt einen mietvertrag mit eurem vermieter gemacht, der eigentümer der wohnung ist. nur mit ihm habt ihr einen vertrag, aber nicht mit der hauseigentümergemeinschaft.
von daher könnt ihr nicht wissen, wie dort die verträge oder abmachungen sind.. rechtlich seid ihr raus

solltet ihr jetzt aus dieser wohnung wieder ausziehen müssen, weil die anderen eigentümer auf ihr recht bestehen, dann habt ihr regressansprüche an euren vermieter, da ihr im besten glauben diesen vertrag unterzeichnet habt und die hunde auch im mietvertrag benannt sind.

d.h. neue wohnung - erstattung aller bisherigen kosten - tragen der neuen umzugskosten durch euren vermieter - und evtl. sogar erstattung von maklerkosten

ich hoffe, ich bin richtig - weiß es aber nicht wirklich - ich hatte vor jahren mal einen ähnlichen fall.. und da war es so ....

Mit dem ersten Teil gehe ich mit, im zweiten verstehe ich nicht, wer denn den Auszug rechtswirksam erzwingen soll.

Der Mietvertrag regelt doch , unter welchen Umständen des Mietverhältnis beendet werden kann.
Wieso soll ein am Vertragsverhältnis nicht Beteiligter Dritter den Mietvertrag beenden können?
Wenn dazu keine gesonderten Vereinbarungen im Mietvertrag getroffen wurden, haben wir immer noch die Rechtslage, dass Vermieter einen der im Gesetz aufgeführten Kündigungsgründe, wie zum Beispiel Eigenbedarf brauchen, wenn sie das Mietverhältnis mit einem Mieter beenden wollen, der die Miete pünktlich zahlt und die Vorgaben seines Mietvertrages einhält.

Die Gefahr, so schnell wieder ausziehen zu müssen, sehe ich erst mal nicht.

Außerdem ist die Genehmigung zur Haustierhaltung üblicherweise nicht das, was eine Hausordnung zu regeln hat.
(
Die Hausordnung regelt bestimmte Fragen, wie z.B. Hausreinigung, der Benutzung von gemeinsamen Einrichtungen wie Waschküche und Garten sowie die Ruhezeiten im Haus.)

Eine Hausordnung kann keinesfalls einseitig Mieterrechte verändern.
 
richtig, allerdings geht es ja hier nicht um die hausordnung, sondern um die eigentümerverwaltung.. wenn die beschlossen hätte, dass maximal 1 hund pro whng. zu genehmigen ist, dann hat der vermieter ein problem. allerdings hat der mieter dieser wohnung nicht dieses problem.

sollte der vermieter nun aufgrund der auflagen aus der eigentümerverwaltung den mietvertrag kündigen müssen, dann ist er auch zur erstattung der bisherigen kosten verantwortlich, da der mietvertrag unter falschen voraussetzungen geschlossen wurde... ( ich weiß ja nicht, was als konsequenz eines solchen verhaltens seitens des vermieters im den verträgen der eigentümer steht... ( aus diesem grund würde ich persönlich nie eine eigentumswohnung kaufen.. ) man kann ja nicht einmal die farbe der außenwand selber bestimmen..:rolleyes::rolleyes:

aber wie gesagt, ich weiß nicht, ob ich richtig liege... auskunft kann auch der mieterbund erteilen.. ( jahresbeitrag ca. 30 € - soweit ich weiß )

ist nur eine überlegung von mir..
 
na vor alledem würd ich erst mal die anderen mitbewohners des hauses fragen was die dazu sagen.
man muss doch nicht gleich wegen nen spruch von so einen hausmeister zum anwalt rennen.
vieleicht ist es denn bewohnern einfach egal ob 3 hunde im haus sind und alles löst sich in luft auf.
 
Von RA Weidemann war unlängst eine Serie zu genau dem Thema in der Wuff.

In einer Mietwohnung hast Du nie 100%-ige Sicherheit.


Ob Ihr - bei erneutem Wohnungswechsel - Anspruch auf Schadenseratz habt, würde ich ebenfalls mit einem Anwalt besprechen. Wird ja sicher nicht die leichteste Aufgabe, mit drei Hunden eine Wohnung zu finden.
 
richtig, allerdings geht es ja hier nicht um die hausordnung, sondern um die eigentümerverwaltung.. wenn die beschlossen hätte, dass maximal 1 hund pro whng. zu genehmigen ist, dann hat der vermieter ein problem. allerdings hat der mieter dieser wohnung nicht dieses problem.

sollte der vermieter nun aufgrund der auflagen aus der eigentümerverwaltung den mietvertrag kündigen müssen, dann ist er auch zur erstattung der bisherigen kosten verantwortlich, da der mietvertrag unter falschen voraussetzungen geschlossen wurde... ( ich weiß ja nicht, was als konsequenz eines solchen verhaltens seitens des vermieters im den verträgen der eigentümer steht... ( aus diesem grund würde ich persönlich nie eine eigentumswohnung kaufen.. ) man kann ja nicht einmal die farbe der außenwand selber bestimmen..:rolleyes::rolleyes:

aber wie gesagt, ich weiß nicht, ob ich richtig liege... auskunft kann auch der mieterbund erteilen.. ( jahresbeitrag ca. 30 € - soweit ich weiß )

ist nur eine überlegung von mir..

Da sind wir wieder da, dass es neben Eigenbedarf kaum einen Grund gibt, aus dem Der Vermieter rechtswirksam kündigen darf.
der hier anstehende ist jedenfalls nicht dabei.
Sollte es also so sein, wie der der Hausmeister mitteilte, hat der Eigentümer ein Problem.



na vor alledem würd ich erst mal die anderen mitbewohners des hauses fragen was die dazu sagen.
man muss doch nicht gleich wegen nen spruch von so einen hausmeister zum anwalt rennen.
vieleicht ist es denn bewohnern einfach egal ob 3 hunde im haus sind und alles löst sich in luft auf.

Der Sinn dieser Aktion leuchtet mir nun überhaupt nicht ein. Was soll das Ergebnis dieser Befragung sein?
Die einen Bewohner sind evtl. Eigentümer, andere Mieter mit vllt. bereits länger bestehenden Mietverträgen in deren Laufzeit die Eigentümerversammlung evtl. neue Beschlüsse fasste, und die TE ist Neumieter.
Alles völlig andere Rechtslagen.:verwirrt:
(Abgesehen davon stößt man alle Hausbewohner, auch die, die sich über Hundehaltung gar keine Gedanken machen, mit der Nase auf dieses Problem.)

Wenn die TE es nicht aushalten kann, sich auf ihren Mietvertrag zu verlassen, dann bleibt ihr nur der Weg, sich den Beschluß der Eigentümerversammlung aushändigen zu lassen und, wenn der nicht konform zu ihrem Mietvertrag ist, sie deshalb ständig Ärger befürchtet, mit dem Beschluß und dem Mietvertrag eine Mietrechtsberatung aufzusuchen.
 
matty sorry

aber wenn niemand in den haus was gegen die hunde hat, egal ob mieter oder eigentümer,wird auch niemand was gegen den aufendhalt der hunde unternehmen.
oder seh ich das falsch:verwirrt:
also würd ich das erstmal innerhalb des haus klären und ne auf nen spruch eines hausmeisters gleich zum anwalt rennen.
 
matty sorry

aber wenn niemand in den haus was gegen die hunde hat, egal ob mieter oder eigentümer,wird auch niemand was gegen den aufendhalt der hunde unternehmen.
oder seh ich das falsch:verwirrt:
also würd ich das erstmal innerhalb des haus klären und ne auf nen spruch eines hausmeisters gleich zum anwalt rennen.

Ok, wenn Du es so meinst, dann haben wir aneinander vorbei geschrieben.

Ich hatte es so verstanden, dass die TE die Mitbewohner befragen sollte, wieviele Hunde gestattet seien.
So, wie Du es gemeint hast, ist es ganz in meinem Sinne.;)
 
Also,

Es hat sich alles aufgeklärt. Es ist in der tat so das hier nur ein Hund pro Wohnung erlaubt sind, es wird hier aber recht locker gesehen und hier gibt es noch mehrere andere Bewohner die auch mehrere Hunde haben. Der einzige grund warum sie damals beschlossen haben das nur ein Hund pro wohnung erlaubt ist ist das sie dann eine bessere Handhabe haben wenn es mal zu problemen kommen sollte.

Und es ist so das wenn meine Hunde was anstellen sollten, sich die eigentümergemeinschaft dann an meinen Vermieter hält, da dieser dann Vertragsbrüchig geworden wäre.

Aber letztenendes, ich darf meine 3 Hunde halten und auch wenn ich mir später (wenn meine Hunde mal nicht mehr sein sollten) wieder 2 Hunde halten möchte ist dies kein Thema solange sich niemand beschwerrt, belästigt wird etc.

Und ich muss auch nicht wieder ausziehen.

Ich habe den Hausmeister nochmals an einen anderen tag getroffen und darauf angesprochen, er war gleich viel freundlicher. Er selber habe auch nichts gegen Hunde. Die anderen Bewohner die ich bis jetzt so kennengelernt habe bis jetzt auch nicht.

Lg Jessica
 
Der einzige grund warum sie damals beschlossen haben das nur ein Hund pro wohnung erlaubt ist ist das sie dann eine bessere Handhabe haben wenn es mal zu problemen kommen sollte.

Und es ist so das wenn meine Hunde was anstellen sollten, sich die eigentümergemeinschaft dann an meinen Vermieter hält, da dieser dann Vertragsbrüchig geworden wäre.

Aber letztenendes, ich darf meine 3 Hunde halten und auch wenn ich mir später (wenn meine Hunde mal nicht mehr sein sollten) wieder 2 Hunde halten möchte ist dies kein Thema solange sich niemand beschwerrt, belästigt wird etc.
Das nenn ich mal eine solide, vertrauensvolle und vor allem verlässliche Grundlage für Hundehaltung in einer Mietwohnung :unsicher:
 
Das nenn ich mal eine solide, vertrauensvolle und vor allem verlässliche Grundlage für Hundehaltung in einer Mietwohnung :unsicher:

Ist in unserem Mietvertrag für unser Haus hier in LUX genauso:
Die Hunde sind erlaubt, solange sie niemanden belästigen, wir für die Schäden im Haus aufkommen, die sie vielleicht anrichten und keine sonstige Gefahr für ihnen ausgeht.

Im Fall, dass doch, hat der Vermieter das Recht, die Abschaffung des/der Hunde zu verlangen.

Ich kann durchaus verstehen, dass sich der Vermieter dieses Recht vorbehält.
Die Vorgaben sind ja nun leicht einzuhalten...
 
Ist vielleicht ein Unterschied, ob man sowas im Mietvertrag vereinbart oder ob man sagt, man duldet einen Vertragsbruch (in dem Fall die Eigentümergemeinschaft oder wie die heißen) solange man das für richtig hält. Bei Beschwerden (die ja mit Hund schnell mal kommen können, ohne dass was "Gravierendes" vorliegt) beruft man sich dann eben auf den eigentlichen Vertrag...

Ich verstehe ja auch die Seite der Vermieter - zur Miete wohnen mit Hund kann ziemlich nervig sein.
 
Im oben genannten Fall sind die Hunde im Mietvertrag erlaubt.
Sprich, der Vermieter muss sich dann mit der Eigentümergemeinschaft auseinandersetzen.
Die Mieter sind rechtlich auf der sicheren Seite.
 
Halt die Frage, wie "sicher" ein Vertrag ist, der auf dem Bruch eines anderen Vertrages beruht ;) Denn mal ganz einfach gesprochen: die Rechte der Eigentümergemeinschaft sind nicht weniger oder mehr wert als die Rechte der Mieter.
Für mich persönlich fände ich das eine denkbar ungünstige Situation.
 
So sehe ich das nicht, auch wenn man nie genau weiß, wie eine Sache letzlich ausgeht.
Jedoch auf Seiten der Mieter steht auf jeden Fall,
dass sie bei Vertragsabschluß keinen Grund, keine Hinweise hatten, die dem Grundsatz, dass sie dem Vertrag vertrauen dürfen, entgegenstanden und wohl auch der Kündigungsschutz des Mieters, weil Abschaffung eines Hundes für die Mieter gar keine Option ist.

Die TE sollte sich m.E. nicht verunsichern lassen.
 
Wenn ich ein originalverpacktes, geklautes Teil kaufe, hab ich auch keinen Grund, dem Kauf nicht zu vertrauen. Trotzdem is es nicht meins. :unsicher:
Ich will die TE auch nicht verunsichern und sicher ist alles ganz toll und alle leben glücklich bis an ihr Ende :) Hast halt mit Hund zur Miete auch nicht immer die Wahl.
 
Wenn ich ein originalverpacktes, geklautes Teil kaufe, hab ich auch keinen Grund, dem Kauf nicht zu vertrauen. Trotzdem is es nicht meins. :unsicher:

Nur ist ein Mieter ein berechtigter Besitzer und kein Eigentümer. Das Eigentum des Vermieters ist nicht in Frage gestellt.

Das alles führt auch sicher zu weit und wäre Sache einer Rechtsberatung.

Mir ging es nur der TE zu sagen, dass man die Angelegenheit auch anders beurteilen kann und dass die TE mit der Einstellung, die sie jetzt hat, ruhig weiterleben und auf ihren Mitvertrag vertrauen kann.
So schlecht ist ihre Position dann auch nicht.
 
Halt die Frage, wie "sicher" ein Vertrag ist, der auf dem Bruch eines anderen Vertrages beruht ;) Denn mal ganz einfach gesprochen: die Rechte der Eigentümergemeinschaft sind nicht weniger oder mehr wert als die Rechte der Mieter.
Für mich persönlich fände ich das eine denkbar ungünstige Situation.

Unglaublich "sicher" ist so ein Vertrag nicht gerade.
Ohne Anspruch auf Richtigkeit, sehe ich das so:

Die Eigentümerversammlung kann nicht direkt gegen den Mieter vorgehen, solange die Hunde nicht stören, sondern nur "da" sind. Gegen den Wohnungseigentümer können die aber schon vorgehen. Es sei denn, das Gericht meint, der Anspruch auf Durchsetzung des Beschlusses sei durch jahrelange Duldung der Mehrhundehaltung "verwirkt". Bekommt die Eigentümerversammlung Recht, muss der Wohungseigentümer wiederum an seine Mieter herantreten und z.B. die Abschaffung der Hunde fordern, wobei er sich wohl schadenseratzpflichtig macht, da er die Hunde zunächst erlaubte.

Die Durchsetzung des Verbots kann also eine sehr langwierige Sache werden, wenn der Wohnungseigentümer sich ein wenig quer stellt. Insoweit sitzt die TE nicht schon halb auf der Straße. Aber die "sicherste" Konstellation ist das tatsächlich nicht.
 
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