Danke für die ganzen antworten und Links.
Ich habe an Herr Weidemann jetzt einfach mal eine E-Mail geschickt. Mal sehen was er dazu sagt.
Jessica
Sprich doch auch einfach nochmal Deinen Vermieter darauf an- ihm wird die Gemeinschaftsordnung ja vorliegen.
Sollte es hart auf hart kommen und Ihr aus der Wohnung wieder ausziehen müssen, solltet Ihr vielleicht eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen (habt Ihr eine Rechtschutzversicherung, welche Mietrecht abdeckt?), ob es eine Möglichkeit gibt, dem Vermieter einen Teil der Renovierungskosten (oder die gesamten Kosten) zu übertragen.
Auch wenn er es lieb und nett gemeint hat, Ihr als Neumieter hattet ja vorab keine Chance, Einblick in die Hausordnung zu nehmen und mußtet Euch so gesehen auf das Wort des Vermieters verlassen.
Wäre natürlich mehr als wünschenswert, wenn es soweit überhaupt nicht kommen muß- wünsche Euch viel Glück
Einfacher ist zuerst die Rechtsberatung. Denn erst mal gibt es einen gültigen Mietvertrag, da beißt die Maus keinen Faden ab.
Der Mieter muß sich nicht mit der Eigentümerversammlung auseinandersetzen. Mit der besteht keinerlei Rechtsbeziehung in diesem Fall m.E.
Wenn man nicht einfach abwarten will, hilft wohl nur eine Rechtsberatung.