Bin stinksauer-rechtliche Frage

snowtiger

KSG-Erbsenzähler™
15 Jahre Mitglied
So folgendes als ich mich im Oktober getrennt hab aber wir noch zusammen wohnten war auf einmal meine Spiegelreflexkamera samt Tasche drei Objektiven und Zubehör verschwunden. Nach meinem Tobsuchtsanfall erklärte mein Ex mir er habe sie seinem Schwager in Spe ausgeliehen weil dieser Bilder von seinem Geschäft machen wolle, ich würde sie aber das WE drauf gleich wiederbekommen.

Ich war sauer aber gut...Natürlich kam sie das WE drauf nicht. Dann hieß es im Dezember kommen sie wegen Weihnachtsmarkt da bringt er sie...natürlich nicht.

Dann auf einmal war man in Tunesien und hätte sie mitnehmen wollen, nach dem Urlaub dann...natürlich nicht.

Irgendwann letzten Monat waren sie hier und ich dachte, cool bekommst sie..ja von wegen. Mein Ex behauptete sie haben sie dabei gehabt aber wieder mitgenommen. Bestimmt :unsicher:

Ich hab jetzt Terror geschoben bis er meinte er fahre eh Freitag hoch und würde sie dann mitbringen, oh super.

Heute bekomm ich ne SMS du der T. findet die Kamera nimmer die ist irgendwo im Rummelwagen den kann er erst ausräumen wenn er in Stuttgart steht. Wenn er sie nimmer findet bekommst ne neue.

Ich bin ausgeflippt. Ich will keine neue, ich will meine. Da ist ein Teleobjektiv bei was man in dem Zustand gebraucht fast nimmer bekommt für das Geld.

Ich hab ihm jetzt gesagt, dass er genau eine Woche Zeit hat die Kamera zu bringen sonst geh ich zur Polizei...eine Woche.

Ich denk mal es wird darauf hinauslaufen nur...wen zeig ich an? Mein Ex wegen Diebstahl oder T. wegen Unterschlagung?
Interessiert das die Polizei überhaupt?

Was würdet ihr tun/raten :verwirrt:
 
  • 20. April 2024
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Hi snowtiger ... hast du hier schon mal geguckt?
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Fristen setzen, bei nicht einhalten selbiger ein Mahnverfahren öffnen.
 
Zum Anwalt gehen. Der kann dir das bestimmt sagen.

Auf jeden Fall sind sie schon seit dem Verstreichen der ersten Frist (Termin: am WE hast du sie zurück) im Verzug.
Wenn man nämlich ein festen Termin zu Lieferung ausmacht, dann entfällt die Fristsetzung §286 II Nr. 1 BGB.
Des weiteren würde ich drauf achten, dass der, sich im Verzug befindlichen Schuldner, nicht nur vorsätzliche Schäden, sondern auch fahrlässige Schäden zu vertreten hat und dafür haften muss. § 287 BGB
 
der anwalt kostet dann schnell mehr als die kamera, ausser du hast eine rechtsschutzversicherung.

meine leidige erfahrung ist: gegen unehrliche männer ist kein kraut gewachsen, in meinem fall konnte weder die polizei, noch das gericht, etwas ändern, ich habe mich nur aufgeregt, nochmehr geld und zeit verloren.

manchmal ist ein strich durch die rechnung machen das beste. Ausser ihr benützt die kamera geschichte um doch noch in kontakt zu bleiben.......
 
Jo, da sagst du was...:sauer:
...aber man (frau) kann ja zumindest mal mit Anwalt drohen ;)
da werden aus den "harten Kerlen" oftmals ganz schnell "Weicheier", vorn Kadi wollen die meisten wegen sowas nicht !
 
Drohen und keine Taten folgen lassen? Tolle Wurst ;)
 
Anwalt ist ja leider sehr teuer, ich würde eine Anzeige bei der Polizei wegen Diebstahls aufgeben wenn sie bis Datum XY nicht aufgetaucht ist
 
Gedroht habe ich ja und ich mach das auch wahr. Ich werd es nächste Woche Samstag ein letztes mal sagen und dann Montag zur Polizei gehen und sehen was die sagen.
 
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