Rechtliche Frage (Hundehalteerlaubnis)

cocker

10 Jahre Mitglied
Halöle,

Ich habe heute eine rechtliche frage an euch. Ich mein verlobter und unsere 3 Hunde sind vor ein paar tagen in unsere neue wohnung gezogen. Dies ist ein mehrparteien Haus und es sind alles eigentumswohnungen, teilweise vermietet.

Wir sind nur unter der vorraussetzung hier eingezogen, das wir hier unsere 3 Hunde halten dürfen, der Vermieter weiß davon und unsere 3 Hunde stehen auch mit im Mietvertrag.


Heute sprach mich unser Hausmeister an ob ich hier mit den 3 Hunden wohnen würde. Ich "bejate" dies und ermeinte dann das im Haus generell jeweils nur 1 Hund erlaubt wäre und es auch egal wäre ob die Hunde mit im Mietvertrag stehen würden (was sie ja auch tun), laut Hausordnung wären angeblich nur ein Hund erlaubt. Die Hausordnung hängt bei uns im flur aus und dort steht drin das tiere generell erlaubt sind solange sie nix verschmutzen oder zerstören und niemand belästigt wird. Eine begrenzung der anzahl steht da nicht drin.


Was kann uns jetzt passieren falls was "komme" sollte, wer hat dann recht? Hätte uns der eigentümer nicht draufhinweisen müssen das nur ein Hund erlaubt ist? Wie gesagt unsere 3 Hunde stehen im Mietvertrag.

Wie sieht es dann evtl mit den kosten aus und auch mit der kostenerstattung? Falls wir wieder ausziehen müssen? Weil wir wohnen jetzt erst seit einer woche hier und mussten die komplette wohnung selber renovieren, wir haben ca 500 euro in die renovierung stecken müssen. Könnten wir diese dann vom vermieter zurück fordern und wie sieht es dann mit mit einer neuen wohnung aus und den umzugskosten? Muss der Vermieter uns dann eine Wohnung "Vorstellen".Da wir die wohnung ja nicht genommen hätten wenn wir keine Hunde bzw nur einen Hund hätten halten dürfen!


Lg Jessica
 
  • 29. April 2024
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Hi cocker ... hast du hier schon mal geguckt?
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die Hausmeister meinen zwar, sie wären die eigentlichen Herrscher der Häuser, aber das Sagen hat immer noch der Eigentümer. Wenn das alles abgesegnet ist , würde ich ihm mit einem freundlichen Lächeln begegnen, zusehen das sich die Hunde vorbildlich benehmen, alles sauber halten und ansonsten... pft
 
Ich würde mir von dem Hausmeister zeigen lassen,wo es geschrieben steht,dass nur ein Hund pro Haus erlaubt sei.
 
die Hausmeister meinen zwar, sie wären die eigentlichen Herrscher der Häuser, aber das Sagen hat immer noch der Eigentümer. Wenn das alles abgesegnet ist , würde ich ihm mit einem freundlichen Lächeln begegnen, zusehen das sich die Hunde vorbildlich benehmen, alles sauber halten und ansonsten... pft

Genau so :hallo: Wir haben hier ja so ähnliche Differenzen ;) Hausmeister und auch manche Eigentümer meinen einfach sie wären was " besonderes", lässt euch nicht verunsichern. Wenn ihr nen Mietvertrag habt wo alle genehmigt sind dann würde ich mich entspannt zurück lehnen ;)
 
Auch in einer gemieteten Eigentumswohnung gilt ein Gemeinschaftsrecht, was durch die Eigentümergemeinschaft des Hauses beschlossen wird.
Hier sind einige Fälle, z.T. mit Aktenzeichen.

Grundsätzlich gehört ein Haustier zwar mittlerweile zum "Lebensstandard", aber die Anzahl der Haustiere kann durch eben diese Eigentümergemeinschaft beschränkt werden, - leider auch nachträglich, bzw. rückwirkend :unsicher:
 
Auch in einer gemieteten Eigentumswohnung gilt ein Gemeinschaftsrecht, was durch die Eigentümergemeinschaft des Hauses beschlossen wird.
Hier sind einige Fälle, z.T. mit Aktenzeichen.

Grundsätzlich gehört ein Haustier zwar mittlerweile zum "Lebensstandard", aber die Anzahl der Haustiere kann durch eben diese Eigentümergemeinschaft beschränkt werden, - leider auch nachträglich, bzw. rückwirkend :unsicher:

So sieht's aus.
 
ja de guen alten deutschen hausmeister mit ihrer blockwartmentalität:lol::lol:

ich würd mir keine sorge machen,die hunde stehen im mietvertrag,fertig aus.
und beruhigt zurücklehnen.:):)
 
Ja, aber hätte dann in dem Fall nicht unser Vermieter die Gemeinschaftsordnung kennen müssen und die wohnung nicht an uns vermieten dürfen, da ja von anfang klar war das wir hier mit 3 Hunden einziehen.


:hallo:Jessica
 
Ich würde mir von dem Hausmeister zeigen lassen,wo es geschrieben steht,dass nur ein Hund pro Haus erlaubt sei.
#

Nein, wenn ihr einen entsprechenden Mietvertraglich habt, braucht ihr nicht mit dem Hausmeister darüber zu diskutieren, bringt ja auch nichts, selbst dann nicht, wenn es irgendwo stehen sollte.
 
Hausmeister mit Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom bzw.geltungsbedürfnis. Gar nicht drauf einlassen bzw.reagieren.Freundlich darauf hinweisen, daß jegliche Gespräch zum Mierverhältnis eine sache zwischen dir und dem Vermieter ist.
 
Ich würde mir von dem Hausmeister zeigen lassen,wo es geschrieben steht,dass nur ein Hund pro Haus erlaubt sei.
#

Nein, wenn ihr einen entsprechenden Mietvertraglich habt, braucht ihr nicht mit dem Hausmeister darüber zu diskutieren, bringt ja auch nichts, selbst dann nicht, wenn es irgendwo stehen sollte.

Sollte es nur durch die Eigentümergemeinschaft des Hauses schon beschlossen worden sein,dass tatsächlich nur ein Hund pro Haus zugelassen werden soll,dann muss sich auch jeder Eigentümer daran halten,egal,ob er nun selber dort wohnt oder sein Objekt vermietet.
Ein Freund von mir hat es gehabt in seinem Haus.
 
Eben, man muß hier unterscheiden:

a) das komplette Haus gehört einem einzigen Eigentümer. Diester ist demnach auch der alleinige Vermieter, und wenn er einen oder mehrere Hunde genemigt, ist alles in Ordnung- egal was der Hausmeister meint

b) das Haus besteht aus mehreren Eigentumswohnungen, die unterschiedlichen Eigentümern gehören. Hier greift dann tatsächlich die vorher von der Eigentümergemeinschaft festgelegte Gemeinschaftsordnung. Da kann der einzelne Eigentümer nicht hingehen und seinem Mieter mehr Hunde erlauben, als die Gemeinschaftsordnung vorsieht

Eine Freundin von mir hatte vor einigen Jahren genau diesen Fall gehabt: sie bewohnt eine Eigentumswohnung (welche ihr gehört, also nicht als Mieterin) und hatte 2 kleine Hunde (JRT+Beagle). Als sie zusätzlich noch einen Chihuahua "in Not" aufnehmen wollte bzw. aufgenommen hatte, gab es Ärger im Haus (irgendwer stänkert ja immer :unsicher:), da laut Gemeinschaftshausordnung max. 2 Hunde pro Wohneinheit erlaubt waren.
Sie mußte den Chihuahua wieder abgeben.


Also, Jessica:
weißt Du denn, ob Eurem Vermieter nur Eure Wohnung gehört, oder das ganze Haus?
 
Ich würde mir von dem Hausmeister zeigen lassen,wo es geschrieben steht,dass nur ein Hund pro Haus erlaubt sei.
#

Nein, wenn ihr einen entsprechenden Mietvertraglich habt, braucht ihr nicht mit dem Hausmeister darüber zu diskutieren, bringt ja auch nichts, selbst dann nicht, wenn es irgendwo stehen sollte.

Sollte es nur durch die Eigentümergemeinschaft des Hauses schon beschlossen worden sein,dass tatsächlich nur ein Hund pro Haus zugelassen werden soll,dann muss sich auch jeder Eigentümer daran halten,egal,ob er nun selber dort wohnt oder sein Objekt vermietet.
Ein Freund von mir hat es gehabt in seinem Haus.

Das ist richtig.

Eine Freundin von mir hatte vor einigen Jahren genau diesen Fall gehabt: sie bewohnt eine Eigentumswohnung (welche ihr gehört, also nicht als Mieterin) und hatte 2 kleine Hunde (JRT+Beagle). Als sie zusätzlich noch einen Chihuahua "in Not" aufnehmen wollte bzw. aufgenommen hatte, gab es Ärger im Haus (irgendwer stänkert ja immer ), da laut Gemeinschaftshausordnung max. 2 Hunde pro Wohneinheit erlaubt waren.
Sie mußte den Chihuahua wieder abgeben.


Nur, wenn ich Mieter bin, ist für mich der einzige Vertragspartner mein Vermieter.
Ich habe mit ihm einen rechtswirksamen Mietvertrag abgeschlossen und darauf darf vertrauen.
 
Sollte es nur durch die Eigentümergemeinschaft des Hauses schon beschlossen worden sein,dass tatsächlich nur ein Hund pro Haus zugelassen werden soll,dann muss sich auch jeder Eigentümer daran halten,egal,ob er nun selber dort wohnt oder sein Objekt vermietet.

So sieht´s aus, ist hier bei uns auch nicht anders.

Die Eigentümergemeinschaft hat z.B. beschlossen, dass "Kampfhunde" hier im Haus nicht erlaubt sind.

Dennoch haben wir für Holly die schriftliche Genehmigung bekommen, da der Bullterrier in RLP nicht auf der Liste steht. Da hat unsere Vermieterin damals gemeint, dass sich da Niemand aufregen könnte, sie wäre ja laut Gesetz keiner... ;o) ...

Aber zurück zum Thema:
Sollte die Eigentümergemeinschaft dies beschlossen haben, hätte Euch der Vermieter darauf hinweisen müssen. Wobei ich es eigentlich nicht glauben mag, was der Hausmeister sagt, denn eigentlich müsste dann sowas im Mietvertrag stehen, so wie bei uns auch.

Aber Du kannst gerne mal hier nachfragen bei Herrn RA Weidemann:

 
Auch in einer gemieteten Eigentumswohnung gilt ein Gemeinschaftsrecht, was durch die Eigentümergemeinschaft des Hauses beschlossen wird.
Hier sind einige Fälle, z.T. mit Aktenzeichen.

Grundsätzlich gehört ein Haustier zwar mittlerweile zum "Lebensstandard", aber die Anzahl der Haustiere kann durch eben diese Eigentümergemeinschaft beschränkt werden, - leider auch nachträglich, bzw. rückwirkend :unsicher:

So sieht's aus.
das ist korrekt, allerdings haben die Hunde, die in der Anlage zum Zeitpunkt der Entscheidung leben, "Bestandsschutz", d.h. sie dürfen bis zum seligen Ende bei ihren bisherigen Besitzern leben bleiben

anders schaut es aus, wenn dann ein verstorbenes Tier duirch einen Neuzugang quasi "ersetzt" werden soll, da greift dann die neu beschlossene Regelung in aller Brutalität
 
Danke für die ganzen antworten und Links.

Ich habe an Herr Weidemann jetzt einfach mal eine E-Mail geschickt. Mal sehen was er dazu sagt.

:hallo:Jessica
 
Auch in einer gemieteten Eigentumswohnung gilt ein Gemeinschaftsrecht, was durch die Eigentümergemeinschaft des Hauses beschlossen wird.
Hier sind einige Fälle, z.T. mit Aktenzeichen.

Grundsätzlich gehört ein Haustier zwar mittlerweile zum "Lebensstandard", aber die Anzahl der Haustiere kann durch eben diese Eigentümergemeinschaft beschränkt werden, - leider auch nachträglich, bzw. rückwirkend :unsicher:

So sieht's aus.
das ist korrekt, allerdings haben die Hunde, die in der Anlage zum Zeitpunkt der Entscheidung leben, "Bestandsschutz", d.h. sie dürfen bis zum seligen Ende bei ihren bisherigen Besitzern leben bleiben

anders schaut es aus, wenn dann ein verstorbenes Tier duirch einen Neuzugang quasi "ersetzt" werden soll, da greift dann die neu beschlossene Regelung in aller Brutalität

Wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, greift der Link hier nicht, sondern der Mietvertrag mit dem Eigentümer der Wohnung ist erst seit einer Woche gültig.
 
Danke für die ganzen antworten und Links.

Ich habe an Herr Weidemann jetzt einfach mal eine E-Mail geschickt. Mal sehen was er dazu sagt.

:hallo:Jessica

Sprich doch auch einfach nochmal Deinen Vermieter darauf an- ihm wird die Gemeinschaftsordnung ja vorliegen.

Sollte es hart auf hart kommen und Ihr aus der Wohnung wieder ausziehen müssen, solltet Ihr vielleicht eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen (habt Ihr eine Rechtschutzversicherung, welche Mietrecht abdeckt?), ob es eine Möglichkeit gibt, dem Vermieter einen Teil der Renovierungskosten (oder die gesamten Kosten) zu übertragen.
Auch wenn er es lieb und nett gemeint hat, Ihr als Neumieter hattet ja vorab keine Chance, Einblick in die Hausordnung zu nehmen und mußtet Euch so gesehen auf das Wort des Vermieters verlassen.

Wäre natürlich mehr als wünschenswert, wenn es soweit überhaupt nicht kommen muß- wünsche Euch viel Glück :hallo:
 
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