Rat gebraucht, Welpen landen in D'dorf

B.A.A.S.

10 Jahre Mitglied
Gutenmorgen,

Ich habe eine Frage, in september werden 2 Welpen (amstaffs) unter Begleitung aus den Staten ankommen in D'dorf und dort werde Ich Sie abholen fur Durchreise nach Belgien. Den Papierkram weiss Ich jetzt aber kan Ich noch weitere Probleme am Zoll erwarten ?
Zweite Frage, die Welpen werden den 28. August geimpft fur Tollwut, das sind 2,5 Wochen for Abreise, ist das ausreichend ?

Liebe Grusse,
Anita
Sekr. BAAS :hallo:
 
  • 29. April 2024
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Hi B.A.A.S. ... hast du hier schon mal geguckt?
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Gutenmorgen,

Ich habe eine Frage, in september werden 2 Welpen (amstaffs) unter Begleitung aus den Staten ankommen in D'dorf und dort werde Ich Sie abholen fur Durchreise nach Belgien. Den Papierkram weiss Ich jetzt aber kan Ich noch weitere Probleme am Zoll erwarten ?
Zweite Frage, die Welpen werden den 28. August geimpft fur Tollwut, das sind 2,5 Wochen for Abreise, ist das ausreichend ?

Liebe Grusse,
Anita
Sekr. BAAS :hallo:

ich würde mich an deiner stelle beim zoll informieren. die einfuhr von kathegorie 1 hunden bei uns in deutschland verboten und wird auch genau geprüft.
vor einiger zeit habe ich mal einen bericht gesehen, indem gesagt wurde, dass die hunde nur unter ganz bestimmten bedingungen in deutschland raus gegeben werden, wenn sie zur zucht/ausstellungen in nachbarländer versendet werden.
manchmal auch gar nicht, wenn der verwendungszweck, oder der bestimmungsort nicht eindeutig ist. dann darf der hund nur ins nachbarland gesendet werden.
 
Hallo Anita, am Flughafen DDorf gibt es auch Veterinäre, die für die Tiere zuständig sind.

Wegen der Tollwutimpfung kannst Du bestimmt dort noch einmal nachfragen!

Was ich dazu gefunden habe ist:
Impfpass, aus dem die gültige Tollwutimpfung hervorgeht (durchgeführt mindestens 30 Tage und nicht mehr als 12 Monate vor der Ausreise)

Da es sich aber um Welpen handelt ... keine Ahnung!

Die Userin 'Melas Milo' hat Erfahrung mit der Einfuhr, frage sie doch einmal bitte!
 
Was ich dazu gefunden habe ist:
Impfpass, aus dem die gültige Tollwutimpfung hervorgeht (durchgeführt mindestens 30 Tage und nicht mehr als 12 Monate vor der Ausreise)


Gilt auch für Welpen. Das heisst, sie müssen mindestens 3 Monate alt sein (8 Wochen bei der ersten Tollwutimpfung + 30 Tage).

Ich würde auch beim Zoll und Amtsvet anrufen.
 
das hab ich eben auf die schnelle gefunden...weiß aber nicht, ob das noch alles aktuell ist:(
 
Vielleicht zieht das ja:
(3) Gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 1 des Gesetzes dürfen vorübergehend
in das Inland verbracht oder eingeführt werden, sofern sie sich zusammen mit einer
Begleitperson, die ihren Wohnsitz nicht im Inland hat, nicht länger als vier Wochen
im Inland aufhalten werden.
 
Soweit ich weiß, zählt die Tierabfertigungsstelle am Flughafen als neutrales Gebiet, die Tiere befinden sich offiziell nicht in der BRD, solange sie sich dort aufhalten.
Werden sie dann von dort weiter in ein anderes Land verbracht, zählt das m.W. nicht als Import.
 
Soweit ich weiß, zählt die Tierabfertigungsstelle am Flughafen als neutrales Gebiet, die Tiere befinden sich offiziell nicht in der BRD, solange sie sich dort aufhalten.
Werden sie dann von dort weiter in ein anderes Land verbracht, zählt das m.W. nicht als Import.

Aber sie sollen doch auf dem Landweg nach Belgien verbracht werden. Oder habe ich das missverstanden?
 
nach dem gesetzt hat man doch vier wochen zeit, den hund da hin zu bringen wo er hin soll, oder hab ich das nun alles falsch verstanden??
 
Die Hunde werden in Belgien leben, also ist das kein Import in die BRD *ein Zwischenstop eher*... Von Düsseldorf nach Belgien ist es eine dicke Stunde dann sind sie im Importland.
 
Seh ich auch so ... wie sind denn die Einfuhrbestimmungen in Belgien :gruebel:
 
hm..im Jargon meines Berufstandes nennt sich der Status der "Ware" dann Transit...
Wie das bei Tieren ist weiss ich leider nicht..Und eine offizielle einfuhr in die BRD gibt es nur für Ware die entsprechend zolltechnisch behandelt wurde.Wenn die Tiere nur im Transit durch Deutschland gehen...

In dem Link von Bianca lese ichdas die Durchfuhr zum Zwecke der Ausfuhr möglich ist.
 
Ich werde Montag mal beim Zoll anrufen.
Vielen Dank fur die Hilfe

Anita
 
Sprich mit den Veterinärbehörden, aber ich schätze, Ihr habt schlechte Karten.

Die USA ist meines Wissens nach ein "nicht gelistetetes Drittland" und für die Einreise von Hunden aus einem solchen Land in die EU gelten folgende Regeln:

Bei der Einfuhr aus einem anderen als den aufgeführten Drittländern in einen EU- Mitgliedstaat müssen die Tiere tätowiert oder elektronisch gekennzeichnet sein (ISO-Norm, siehe oben) sowie einen Tollwuttiter von 0,5 IU/ml aufweisen (Abstand zur letzten Tollwutimpfung mindestens 30 Tage, Zeitpunkt der Blutentnahme spätestens drei Monate vor Einreise). Diese Antikörperbestimmung braucht nicht wiederholt werden, wenn das Tier gemäß den Empfehlungen des Impfstoffherstellers in den dafür vorgesehenen Zeitabständen wiederholt geimpft wurde. Die Frist von drei Monaten gilt nicht im Fall der Wiedereinführung eines Heimtiers, aus dessen Ausweis hervorgeht, dass das Ergebnis der Tollwutantikörpermessung ausreichend war, bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat. Ein Amtstierarzt muss hierbei die Einhaltung der gesetzlichen Erfordernisse bescheinigen.

D.h. auf gut deutsch:

- Tollwutimpfung frühstestens mit 12 Wochen

- 4 Wochen warten (oder jetzt nur noch 21 Tage?)

- Blutabnahme und Tollwut-Titerbestimmung in einem von der EU anerkannten Labor

- Mindestwartezeit 3 Monate ab Blutabnahme bevor die Hunde einreisen können. (Wenn der Titer hoch genug ist, sonst geht es von vorne los...)

Somit können die Hunde mit frühestens 7 Monaten einreisen, und das gilt für die gesamte EU!
 
Nachtrag:

Bei Reisen aus einem Drittland, in dem Tollwut vorkommt oder dessen Seuchenstatus unbekannt ist, z.B. Türkei, Ägypten, Marokko, Tunesien, Thailand, Indien

* muss im betreffenden Land vor der Ausreise ein Bluttest (Tollwutantikörpertest) in einem EG-zugelassenen Labor durchgeführt werden,
* muss vom Zeitpunkt des Bluttests bis zur Einreise eine Wartefrist von drei Monaten eingehalten werden.

Aufgrund aller einzuhaltenden Wartezeiten (für Impfung und Bluttest) können aus diesen Ländern stammende Hunde, Katzen und Frettchen die tierseuchenrechtlichen Einreisebedingungen im Rahmen des Reiseverkehrs frühestens im Alter von sieben Monaten erfüllen.

Es ist außerdem zu beachten, dass:

* diese Vorschriften auch für die Mitnahme von gefundenen Tieren gelten (Strandhund/Hotelkatze),
* nicht mehr als fünf Tiere mitgeführt werden dürfen.

Bei der Einreise mit Tieren, für die die oben angeführten Anforderungen nicht erfüllt sind, muss damit gerechnet werden, dass die Tiere an der ersten Grenze der EG kostenpflichtig vom Amtstierarzt entweder ins Herkunftsland zurückgeschickt, für mehrere Monate in Quarantäne genommen oder unter Umständen auch die Tötung der Tiere angeordnet werden kann.

Weiterführende Informationen über die tierseuchenrechtlichen Bestimmungen erhalten Sie beim Tierarzt, beim zuständigen Amtstierarzt oder auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum Thema "Reisen mit Haustieren".

Bei der Einfuhr von Hunden ist außerdem das Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland zu beachten.
Nach diesem Gesetz dürfen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden nicht nach Deutschland eingeführt oder verbracht werden. Das Verbot gilt auch für weitere Rassen, für die nach den Vorschriften des Bundeslandes in dem der Hund ständig gehalten wird, eine Gefährdung vermutet wird. Weitere Informationen dazu kann Ihnen das für Ihren Wohnsitz zuständige Ordnungsamt erteilen.
Zur Vermeidung übermäßiger Beschwernisse im Reiseverkehr sind folgende Hunde von dem Einfuhr- und Verbringungsverbot ausgenommen:

1. Gefährliche Hunde, welche von Personen mitgeführt werden, die sich bis zu vier Wochen in Deutschland aufhalten (dies betrifft insbesondere den Touristenverkehr),
2. Gefährliche Hunde aus dem in Deutschland zurzeit vorhandenen Bestand, die aus dem Ausland wieder eingeführt/verbracht werden,
3. Dienst- und Behindertenbegleithunde,

soweit die Hundehalter über die zur Überprüfung der Tiere erforderlichen Papiere verfügen (z.B. Abstammungsnachweis, Impfpass, Wesenstestbescheinigung, sonstige Bescheinigungen des zuständigen Ordnungsamtes).

Neben den oben genannten Bestimmungen müssen auch die zollrechtlichen Regelungen für Einfuhren im Reiseverkehr beachtet werden.

Quelle:
 
ich habe das hier noch gefunden:



hier geht es zu den gelistetetn Ländern:

Die USA sind auch dabei.
 
Bei der Einfuhr aus einem anderen als den aufgeführten Drittländern in einen EU- Mitgliedstaat müssen die Tiere tätowiert oder elektronisch gekennzeichnet sein (ISO-Norm, siehe oben) sowie einen Tollwuttiter von 0,5 IU/ml aufweisen (Abstand zur letzten Tollwutimpfung mindestens 30 Tage, Zeitpunkt der Blutentnahme spätestens drei Monate vor Einreise). Diese Antikörperbestimmung braucht nicht wiederholt werden, wenn das Tier gemäß den Empfehlungen des Impfstoffherstellers in den dafür vorgesehenen Zeitabständen wiederholt geimpft wurde. Die Frist von drei Monaten gilt nicht im Fall der Wiedereinführung eines Heimtiers, aus dessen Ausweis hervorgeht, dass das Ergebnis der Tollwutantikörpermessung ausreichend war, bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat. Ein Amtstierarzt muss hierbei die Einhaltung der gesetzlichen Erfordernisse bescheinigen.

D.h. auf gut deutsch:

- Tollwutimpfung frühstestens mit 12 Wochen

- 4 Wochen warten (oder jetzt nur noch 21 Tage?)

- Blutabnahme und Tollwut-Titerbestimmung in einem von der EU anerkannten Labor

- Mindestwartezeit 3 Monate ab Blutabnahme bevor die Hunde einreisen können. (Wenn der Titer hoch genug ist, sonst geht es von vorne los...)

Somit können die Hunde mit frühestens 7 Monaten einreisen, und das gilt für die gesamte EU!
Wir brauchten nur eine Tollwutimpfung von "vor 30 Tagen" und ein internationales Gesudheitszeugnis.... Nix mit 7 Monaten, der junge Herr war damals 16 Wochen alt.
 
Steht in dem Link, den Pocke gepostet hat - Ich wußte nicht, daß die USA als gelistetes Drittland geführt werden.
 
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