Also immer wenn ich der gelackmeierte war bei Ersteigerungen die dann nie ankamen, der Verkäufer sich abgemeldet hat oder die sogar kaputt waren hat nie der Käuferschutz reagiert! Sie wollten immer Bearbeitungsgebühren von über 20€ und selbst bei Pay Pal hab ich nie das Geld zurück bekommen. Ich glaub als Verkäufer ist man sowieso immer besser dran als der Käufer. E-bay bietet einem da keinen Schutz, von daher kann sie noch so daher reden mit ihren E-bay-Regeln, denn die interessiert das nicht. Traurig aber es ist so. Die werden wohl erst aktiv wenn es um wirklich hohe Beträge geht.
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Da gebe ich Bulli-Maus recht. Wir hatten letztes Jahr mit einem Verkäufer, der seine Identität verschleierte (Postfach-Adresse in einem Ort, wo er gar nicht wohnt, keine Adresse auf Paket!) und unter verschiedenen Namen bei Ebay verkauft, Streit wegen eines total versifften Uralt-Staubsaugersets, welches er uns praktisch "wie neu" verkaufte.
Wir haben dann versucht, über den Käuferschutz unser Geld für den Schrott wenigstens ansatzweise wieder reinzuholen. Allerdings ist der Käuferschutz nur ein Witz, denn heraus kommt dabei nichts, denn Ebay kassiert lieber, als etwas zu zahlen.
Ebay hat sich in unserem Fall erstmal monatelang (von Juli bis Oktober) Zeit gelassen mit der Bearbeitung, gewunden wie eine Schlange, wir mußten Bilder einschicken, bla bla, ..., dann zu unseren Gunsten entschieden und dann als es ans Bezahlen ging (weil eine Einigung mit der Verkäuferin nicht möglich war) plötzlich genau andersherum, also für die Verkäuferin, entschieden. Das war dann im Januar (!) diesen Jahres. Mit dem Ergebnis, daß wir null Euro bekommen haben und der große Haufen Staubsaugerschrott schon lange Zeit bei uns in der Garage rumliegt.
Somit haben wir das, was wir in anderen Käufen bei Ebay eingespart haben, bei diesem Kauf eingebüßt. Als Konsequenz daraus kaufen und verkaufen wir jetzt nur noch anderweitig im Netz, z. B. hier im Flohmarkt
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In Deinem Fall kannst Du einfach abwarten. Du hast es etwas leichter als wir, weil Du das Geld ja hast und die Käuferin ganz offensichtlich die Masche schon öfter abgezogen hat. Sollte wider Erwarten zu Deinen Ungunsten entschieden werden, hast Du schließlich immer noch die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Wir konnten das damals nicht, weil Ebay nicht in der Lage war, eine Wohnadresse des Verkäufers mitzuteilen, an der unser Anwalt irgendetwas hätte schicken können. Die haben, als ich ihnen das Problem mit der Adresse mitteilte, den Verkäufer lediglich gesperrt, bis er eine korrekte Adresse angibt. Das hat der sich natürlich gespart, denn er hat schließlich noch andere Namen bei Ebay, unter denen er verkauft ...