Liebe Tierfreundinnen und Tierfreunde,
anbei eine Presseerklärung zu den OVG-Entscheidungen und den ausgesetzten
Hunden in Berlin seit in Kraft treten der neuen Hunde-VO.
Viele Grüße
Claudia Hämmerling
@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@
01.06.2001
188/2001
Kampfhunde/Gerichtsurteile
-mt-
Claudia Hämmerling, stadtentwicklungspolitische Sprecherin, erklärt:
Hunde-Verordnung für die Katz – 2300 Hunde ausgesetzt
Die Oberverwaltungsgerichte in Schleswig Holstein und Niedersachsen haben
die Hundeverordnungen dieser Länder außer Kraft gesetzt – zumindest was
die Ungleichbehandlung von Hunderassen betrifft. Erstmalig haben sich die
Richter intensiv mit fachlichen Stellungnahmen auseinandergesetzt. Somit
sind die Gerichte zu der selben Erkenntnis gelangt wie die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus: Das willkürliche Verbot
einzelner Hunderassen ist untauglich zur Gefahrenabwehr.
Das bestätigt inzwischen auch die Berliner Praxis: Verantwortungslose
Hundehalter haben ihre Hunde ausgesetzt. Wie aus der Antwort auf eine
Kleine Anfrage hervorgeht, wurden seit in Krafttreten der Hundeverordnung
2300 Hunde ausgesetzt bzw. abgegeben. 103 Hunde wurden wegen gesteigerter
Aggressivität getötet. So erklärt sich der Rückgang der Hundebisse.
Es steht fest, dass die bestehende Hundeverordnung überarbeitet werden
muss. Wir fordern den Senat auf, sich den rasseneutralen Ansatz des
Gesetzentwurfs der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Schutz vor
gefährlichen Hunden zum Vorbild zu nehmen. Dieser Antrag wurde von allen
Fachleuten als fundiert und praktikabel bezeichnet.
anbei eine Presseerklärung zu den OVG-Entscheidungen und den ausgesetzten
Hunden in Berlin seit in Kraft treten der neuen Hunde-VO.
Viele Grüße
Claudia Hämmerling
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01.06.2001
188/2001
Kampfhunde/Gerichtsurteile
-mt-
Claudia Hämmerling, stadtentwicklungspolitische Sprecherin, erklärt:
Hunde-Verordnung für die Katz – 2300 Hunde ausgesetzt
Die Oberverwaltungsgerichte in Schleswig Holstein und Niedersachsen haben
die Hundeverordnungen dieser Länder außer Kraft gesetzt – zumindest was
die Ungleichbehandlung von Hunderassen betrifft. Erstmalig haben sich die
Richter intensiv mit fachlichen Stellungnahmen auseinandergesetzt. Somit
sind die Gerichte zu der selben Erkenntnis gelangt wie die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus: Das willkürliche Verbot
einzelner Hunderassen ist untauglich zur Gefahrenabwehr.
Das bestätigt inzwischen auch die Berliner Praxis: Verantwortungslose
Hundehalter haben ihre Hunde ausgesetzt. Wie aus der Antwort auf eine
Kleine Anfrage hervorgeht, wurden seit in Krafttreten der Hundeverordnung
2300 Hunde ausgesetzt bzw. abgegeben. 103 Hunde wurden wegen gesteigerter
Aggressivität getötet. So erklärt sich der Rückgang der Hundebisse.
Es steht fest, dass die bestehende Hundeverordnung überarbeitet werden
muss. Wir fordern den Senat auf, sich den rasseneutralen Ansatz des
Gesetzentwurfs der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Schutz vor
gefährlichen Hunden zum Vorbild zu nehmen. Dieser Antrag wurde von allen
Fachleuten als fundiert und praktikabel bezeichnet.