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WishStone

15 Jahre Mitglied
(Geht schon los mit den Newbiefragen hier....)

Also gut, ich lese mir grade die Verordnungen für ... Ihr-Wisst-Schon-Was Hunde in NRW und... tja, es scheint so, als währe es für private Personen unmöglich sich eine "agressive" Rasse zu halten. Was ich da lese erinnert mich irgentwie alles an Dobies und Rotties, aber es gild ja auch für Staffords zB. (Ein Steffi als WACHHUND? Na, ich weis nicht :]]] Die, die ich kennen gelernt habe würde den Einbrecher nur umwedeln und vieleicht vor freude Kläffen ;])

Also, solange ich weder Behindert (Geh, Seh, was weis ich) bin oder ein Gelände schützen muss = Keine dieser Rassen? (Hier in NRW)
 
  • 13. Juni 2024
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Hi WishStone ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 12 Personen
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Was du da liest (Vorliegen eines "besonderen privates Interesses" an der Haltung eines Hundes) gilt weder für die Haltung eines Rottis noch eines Dobis; es gilt nur für Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.

Der Rotti steht in NRW nur auf Liste 2 (§ 10 - Hunde bestimmter Rassen) und der Dobi ist seit 1.1.2003 nicht mehr gelistet.

Mein Staff wäre als "Wachhund" 'ne ziemlich krasse Fehlbesetzung .

Der Weg zu Staff & Co. führt aber in NRW in aller Regel nicht über ein "besonderes privates Interesse", sondern über ein "öffentliches Interesse". Letzteres wird als gegeben unterstellt, wenn du einen Hund der vier Rassen von einer Tierschutzorganisation/einem Tierheim übernimmst. Damit wäre dann schon mal die "Interesse-Hürde" genommen.
 
Ahhhh, Tierheim, oki, hatte gelsend, dass wohl Bayern das nicht gelten lässt. Wenn ich also als NRW bewohnerin ein Staff aus einem Tierheim hole, aber aus einem Bayrischen, währe das dann auch noch gegeben?
Frage mag dumm klingen, ich las aber, dass in Bayern wohl sehr viele arme Tierchen sitzen, die wegen den Bayrischen Bestimmungen nicht wegkommen.

Auch: Ich lese von allen möglichen und unmöglichen Tests, die ein solcher Hund ablegen müsste. Welche sind denn nun für was fällig? Muss der Halter der Reihe nach um alles ablegen und vorlegen? (Führungszeugniss? Naja, das sagt leider auch nicht aus ob ich eine Zuhälterin bin und meinen Hund zum spass schlage oder für Wochen in einen Aussenzwinger einsperre :\\\ )

Was mich dann aber weiterleitet:
Die Tests die ich machen muss um einen solchen Hund mein Wauzi nennen zu dürfen... nach dem was ich so gelesen habe (Menschenmengen, andere Hunde, sich anrempeln lassen oder sogar eine Einkaufstasche abbekommen)... kann man sowas mit einem Hund erreichen, den man nicht schon als Welpe zu sich genommen hat?

Meine persöhnliche Erfahrung mit Hunden (schon in meinem Vorstelungs-Thread erwähnt) ist von der kleinen Mischlingshündin, die wie hatten als ich zwischen 8 und 12 war. Wir hatten Susi ("die Wotte") von Vorbesitzern. Mann war Leberkrank und plötzlich allergisch auf den Hund :[
Unsere Wotte, nun... Sie war klein, schmusig, hat fast alles mit sich machen lassen... aber sie hatte einige dicke Socken(oder Pfoten-)schüsse.
-Radfahrer. Angesprungen und gebissen.
-Alte Leute in langen, schwarzen Mänteln. Versucht zu beissen.
-LKWs. Versucht zu beissen.... (was, leider leider, ihr Ende war...)
Die Tests die da verlangt würden, hääte sie nie bestenden :\

Nun weis ich nicht wie es bei Tierheim-Hunden aussieht, sind diese nicht üblicherweise mehr oder weniger "Seelisch Genarbt"? Kommt sicherlich auch auf das Tier mit an, aber wenn es um solche Tests geht, die würde das Tier ja mit mir schnellst zeitlichst ablegen müssen. Vertrauen?
 
Tja, der Freistaat ist 'n trauriger Sonderfall . NRW erkennt aber "öffentliches Interesse" an, auch wenn der Hund aus einem bayerischen TH kommt.

Auch: Ich lese von allen möglichen und unmöglichen Tests, die ein solcher Hund ablegen müsste. Welche sind denn nun für was fällig? Muss der Halter der Reihe nach um alles ablegen und vorlegen?
Der Hund muss in NRW überhaupt keinen Test ablegen. Der Halter (und jeder, der den Hund ausführen will) kann aber mit dem Hund einen Verhaltenstest (VT) absolvieren, um eine Befreiung von der Maulkorbpflicht zu bekommen. Wenn Hund und Mensch auch den zweiten Teil des VT bestehen, gibt es auch eine Befreiung von der (besonderen) Leinenpflicht.

(Führungszeugniss? Naja, das sagt leider auch nicht aus ob ich eine Zuhälterin bin und meinen Hund zum spass schlage oder für Wochen in einen Aussenzwinger einsperre :\\\ )
Damit hast du in der Regel recht.

Ja, das kann man durchaus erreichen! So schlimm ist der NRW-VT übrigens nicht.

M.E. sitzen im TH nicht wesentlich mehr Problemhunde als außerhalb des TH. Und die Probleme (fast) jeden Hundes lassen sich mit Geduld und evtl. fachlicher Hilfe mindern oder im Idealfalle gänzlich beheben.
 
Okay, vielen Dank für Deine geduldigen Erklärungen soweit!

*geht wieder auf die Suche*
 

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