Dogmaster, ich wage zu bezweifeln, das die Hunde im Rahmen des LHG NRW angemeldet (OA mit allen nötigen Unterlagen, Sachkundenachweis und Co.) und gehalten wurden. Das ist natürlich eine reine Mutmaßung meinerseits - das gebe ich zu - aber ganz sicher alles andere als eine Ausnahme (Erfahrungswert). Die wenigsten Großhundehalter, welche ich "kenne" haben ihre Hunde "ordnungsgemäß" gemeldet (und ich bin fast sicher, das so einige davon durch den Sachkundenachweis fliegen würden ...). Was nutzt also das "beste" Gesetz, wenn es nicht durchgeführt wird?
HSH Freund: Auf Dein Post reagiere ich erst gar nicht groß ... Das, was Du (mir) hier unterstellst, ist mitnichten das Thema - und schon mal gar nicht mein Thema!
ogmaster, ich wage zu bezweifeln, das die Hunde im Rahmen des LHG NRW angemeldet (OA mit allen nötigen Unterlagen, Sachkundenachweis und Co.) und gehalten wurden. Das ist natürlich eine reine Mutmaßung meinerseits - das gebe ich zu - aber ganz sicher alles andere als eine Ausnahme (Erfahrungswert). Die wenigsten Großhundehalter, welche ich "kenne" haben ihre Hunde "ordnungsgemäß" gemeldet (und ich bin fast sicher, das so einige davon durch den Sachkundenachweis fliegen würden ...). Was nutzt also das "beste" Gesetz, wenn es nicht durchgeführt wird?
Kangals sind aber nicht mehr auf der Liste.
Sind 40/20er
Ich versteh die Diskussion hier nicht.
Jeder der die Ecke kennt wäre zu der selben Annahme gekommen wie Consultani.
Sind Erfahrungswerte Vorurteile?
Ist es nicht so, das sowohl Kangals, wie auch Sokas "leider" sehr oft in falscher Obhut leben (müssen) und dies dann, durch solche Vorfälle auf aller Kosten gehn könnte - sowohl Hunde, als auch Menschen?
es gibt so ne und so ne*
Es gibt viele Deutsche die ganz toll mit ihrem Kangal umgehen, doch auch Gegenteilige.
Genauso auch bei den türkisch ... Stämmigen.
hi iris
genau hier liegt doch das problem. ich kann nur nicht verstehen wie, wenn sie das wort türkischer hundehalter etc. hören sogleich mit allen nur zu verfügung stehenden vorurteilen
aufwarten.
immerhin müsste es sicher eine möglichkeit geben dies alles sachlicher zu diskutieren. der kangal IST nunmal der nationalstolz der türken und wer es sich erlauben kann hat eben so einen hund. nur ist es an unsereiner, welcher solch hunde hat, diese mit umso mehr verantwortung durchs leben zu führen. die hunde werden immerhin mit genauso vielen vorurteilen behangen, wie sokas o.ä. hsh`s sind nunmal keine befehlsempfänger mit welchen ich auf hundeplätzen etc..in der obersten rige mitlaufe. dessen muss man sich bewusst sein.
sind jedoch diese hunde mal auf der strasse alleine unterwegs, werden sie sich wie jeder andere hund auch benehmen.. hierbei sehe ich keinerlei unterschiede. es sind und bleiben hunde, mit den gleichen verhaltensweisen wie jeder andere auch.
sind jedoch hsh nicht sozialisiert, kennen nix etc, sind sie m.e. wesentlich ernster zu nehmen als pitti staff und co und alle anderen grösseren rassen. schon alleine ihrer grösse wegen und weil sie genau wissen was es heisst zu "verteidigen".
jedoch kann solch ein vorfall JEDEM passieren..und wer behauptet seine hunde würden niemals ausbüxen können etc... sorry der tut nix anderes als den ganzen tag hinter seinem hund herzulaufen.
die ganze aufreisserische mache der zeitung ist und bleibt getue. solche dinge passieren sicher fast tag täglich, ohne dass es überhaupt in zeitungen etc erwähnt wird..
nur diesmal hatte eben ein kind den anderen hund an der leine.
ist dies nicht der eigentliche grund für das ganze theater?
Ich denke wir sollten uns Gedanken drüber machen, wie wir die Bevölkerung vom Gegenteil überzeugen können, das es "traurige Einzelfälle" sind.
Sind 40/20er
Das weiß ich. Und? Sie müssen dennoch beim OA gemeldet werden (nicht nur beim Stadtsteueramt), ein polizeiliches Führungszeugnis muss vorgelegt - und ein Sachkundenachweis abgelegt und bestanden werden. Innerhalb bebauter Ortschaften müssen 20/40er an die Leine (nicht: Flexi oder Schleppe).
das pol. führungszeugnis braucht man für einen 40/20er nicht, aber versicherungsnachweis und chip. bislang hab ich es hier auch noch nie erlebt, dass ein o-amt-mitarbeiter oder polizist sich wegen der benutzung einer flexi beschwert hätte. was die leinenlänge angeht, darf ja jede stadt ein eigenes süppchen kochen...
§ 11
Große Hunde
(1) Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen.
(2) Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist. Die Art und Weise der Überprüfung der Zuverlässigkeit obliegt der zuständigen Behörde. § 4 Abs. 7, § 5 Abs. 5 und § 6 Abs. 3 gelten entsprechend.
(3) Der Nachweis der Sachkunde kann auch durch die Sachkundebescheinigung einer oder eines anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten sachverständigen Stelle oder von durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten erteilt werden.
(4) Als sachkundig zum Halten von Hunden gelten auch Personen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes mehr als drei Jahre große Hunde gehalten haben, sofern es dabei zu keinen tierschutz- oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen ist, und die dies der zuständigen Behörde schriftlich versichert haben.
(5) Die zuständige Behörde kann die Beantragung eines Führungszeugnisses zum Nachweis der Zuverlässigkeit anordnen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters begründen.
(6) Große Hunde sind außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen. § 5 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.
Auf der Liste stehen Hunde beider Rassen 1. Listung Sokas UND 2. Listung Kangal&versch. weitere HSH.
§ 10
Hunde bestimmter Rassen
(1) Für den Umgang mit Hunden der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden gelten § 4 mit Ausnahme von Absatz 2 und die §§ 5 bis 8 entsprechend, soweit in Absatz 2 und 3 nichts Abweichendes bestimmt ist.
Kangals sind aber nicht mehr auf der Liste.
Sind 40/20er
Das weiß ich. Und? Sie müssen dennoch beim OA gemeldet werden (nicht nur beim Stadtsteueramt), ein polizeiliches Führungszeugnis muss vorgelegt - und ein Sachkundenachweis abgelegt und bestanden werden. Innerhalb bebauter Ortschaften müssen 20/40er an die Leine (nicht: Flexi oder Schleppe).
Kangals sind aber nicht mehr auf der Liste.
Sind 40/20er
Das weiß ich. Und? Sie müssen dennoch beim OA gemeldet werden (nicht nur beim Stadtsteueramt), ein polizeiliches Führungszeugnis muss vorgelegt - und ein Sachkundenachweis abgelegt und bestanden werden. Innerhalb bebauter Ortschaften müssen 20/40er an die Leine (nicht: Flexi oder Schleppe).
Nein, ein Führungszeugnis muss nicht vorgelegt werden.
Er muss angemeldet, versichert und ein 'kleiner' SKNW muss gemacht werden.
Aber kein Führungszeugnis
Und Leinenzwang herrscht für jeden Hund in bebauten Ortschaften.
Also, hier darf man nichtmal nen Chihuahua ohne Leine laufen lassen an der Straße.
Schon richtig. Allerdings:Ich denke wir sollten uns Gedanken drüber machen, wie wir die Bevölkerung vom Gegenteil überzeugen können, das es "traurige Einzelfälle" sind.