Chorin: 310 Euro für einen Kampfhund
Chorin (MOZ) Des einen Freud‘, des anderen Leid. Dank der neuen Hundesteuersatzung wird es für die Serwester und Brodowiner Halter von Bello, Pfiffi und Co. künftig zum Teil billiger. Die Halter in den anderen Ortsteilen indes müssen tiefer für ihre vierbeinigen Freunde in die Tasche greifen.
Wie Aileen Buse vom Amt Britz-Chorin während der jüngsten Gemeinderatssitzung erläuterte, werden mit der neuen Satzung die bisher unterschiedlichen Regelungen in den Orts-teilen aufgehoben. Die Steuersätze werden vereinheitlicht. Die Unterschiede hatten ihren Ursprung noch in der Zeit des Zusammenschlusses zur Großgemeinde Chorin. Die Satzungen von Brodowin und Serwest bestanden fort.
Für den ersten Hund sind künftig 25 Euro pro Jahr zu berappen. Für den zweiten Hund sind 36 Euro fällig, für den dritten und jeden weiteren 42 Euro. Richtig teuer ist auch künftig das Halten von gefährlichen Hunden. Für diese Kampfhunde müssen die Halter 310 (1.), 390 (2.) und 460 (3. und folgende) Euro hinlegen, sofern sie kein "Negativzeugnis" vorweisen können.
Dienstag, 09. November 2004 (20:11)
Chorin (MOZ) Des einen Freud‘, des anderen Leid. Dank der neuen Hundesteuersatzung wird es für die Serwester und Brodowiner Halter von Bello, Pfiffi und Co. künftig zum Teil billiger. Die Halter in den anderen Ortsteilen indes müssen tiefer für ihre vierbeinigen Freunde in die Tasche greifen.
Wie Aileen Buse vom Amt Britz-Chorin während der jüngsten Gemeinderatssitzung erläuterte, werden mit der neuen Satzung die bisher unterschiedlichen Regelungen in den Orts-teilen aufgehoben. Die Steuersätze werden vereinheitlicht. Die Unterschiede hatten ihren Ursprung noch in der Zeit des Zusammenschlusses zur Großgemeinde Chorin. Die Satzungen von Brodowin und Serwest bestanden fort.
Für den ersten Hund sind künftig 25 Euro pro Jahr zu berappen. Für den zweiten Hund sind 36 Euro fällig, für den dritten und jeden weiteren 42 Euro. Richtig teuer ist auch künftig das Halten von gefährlichen Hunden. Für diese Kampfhunde müssen die Halter 310 (1.), 390 (2.) und 460 (3. und folgende) Euro hinlegen, sofern sie kein "Negativzeugnis" vorweisen können.
Dienstag, 09. November 2004 (20:11)