Bayern: Seit 1988 halte ich Molosser, hatte seit 1992 immer wieder Negativzeugnisse für meine Tierschutzmolosser beantragt und bekommen. 2016 bekam ich eine schwerkranke Molosserhündin. Auf Nachfrage beim Sachbearbeiter musste ich - obwohl nicht klar war, ob sie überlebt -einen Antrag auf Negativzeugnis stellen. Dies teilte mir der Sachbearbeitr per Mail am 7. März 2016 mit. Ich stellte also den Antrag zeitnah. Im August 2016 konnte ich endlich den Wesenstest machen und ans OA schicken. Seit dem 7. März 2016 habe ich nichts mehr vom OA gehört. Die Hündin verstarb im September 2019. Im Januar 2020 kam mein jetziger Molosser. Für ihn habe ich im März 2020 einen Antrag auf Negativzeugnis gestellt. Ich habe zunächst keinen Wesenstest abgeliefert. Zum einen, weil es zu dem Zeitpunkt keine Möglichkeit dazu gab (Coronabedingt), zum anderen, weil ich für die Vorgängerhündin mehrere Hundert Euro für einen Wesenstest ausgegeben habe ohne je ein Negativzeugnis erhalten zu haben. Ich wollte warten, bis ich dazu die Aufforderung bekomme. Statt dessen kam am 5. März 2021 (also 5 Jahre nach der letzten Nachricht vom OA) ein Brief, in dem mir vom OA angedroht wurde, die Haltung zu untersagen. Ich hatte 12 Tage (vom Eintreffen des Briefes bis zur Fristsetzung) Zeit, Stellung zu beziehen, was ich dann über einen Anwalt getan habe (Kosten 300 € Selbstbeteiligung, lief über die Rechtsschutz). Ende März reichte ich den Wesenstest ein. Über 4 Wochen später kam das "Negativzeugnis". In diesem Schreiben sind Auflagen/Aussagen enthalten, die für mich nicht nachzuvollziehen sind. Deshalb habe ich das OA per mail am 12.05. aufgefordert, mir Akteneinsicht zu gewähren (Frist bis 18.05. gesetzt), um nachvollziehen zu können, wie es zu den Auflagen kam. Der Wesenstest gibt es jedenfalls nicht her. Laut Vetamt wird es immer gefragt bei diesen Anträgen. Wenn im Wesenstest keine Auflagen enthalten sind, empfiehlt es auch keine. Bis heute habe ich keinerlei Antwort vom OA erhalten. Nun kann ich nur noch gegen den Bescheid klagen. Laut dem Bescheid gibt es keine Widerspruchsmöglichkeit. Von der Rechtsschutz habe ich die Deckungszusage, muss aber abermals 300€ Selbstbeteiligung zahlen. Für die Klage bleibt nur noch 1 Woche Zeit. Was würdet Ihr machen? Klagen? Oder mit den Auflagen leben? Die Auflage, die mich am meisten ärgert/stört, ist dass ich meinen Hund im Außenbereich generell anzuleinen habe, wenn sich im Umkreis von 30 m ein fremder Hund aufhält. Zum einen habe ich hinten keine Augen, zum anderen habe ich kein Entfernungsmessgerät einstecken. Somit müsste ich den Hund generell angeleint lassen. Der Bub ist so trainiert, dass er selbstständig zurückkommt, wenn ein Hund sich nähert. Das klappt sehr gut und normalerweise interessieren ihn fremde Hunde nicht. Ich leine ihn natürlich an, sobald ich fremde Hunde sehe, aber manchmal sind sie dann halt viel näher als 30 m.....
Eure Meinung würde mich interessieren. Klagen? Ja, nein?
Eure Meinung würde mich interessieren. Klagen? Ja, nein?