Bayern: Klagen gegen Negativzeugnis wegen nicht nachvollziehbarer Auflagen?

Faltendackel

15 Jahre Mitglied
Bayern: Seit 1988 halte ich Molosser, hatte seit 1992 immer wieder Negativzeugnisse für meine Tierschutzmolosser beantragt und bekommen. 2016 bekam ich eine schwerkranke Molosserhündin. Auf Nachfrage beim Sachbearbeiter musste ich - obwohl nicht klar war, ob sie überlebt -einen Antrag auf Negativzeugnis stellen. Dies teilte mir der Sachbearbeitr per Mail am 7. März 2016 mit. Ich stellte also den Antrag zeitnah. Im August 2016 konnte ich endlich den Wesenstest machen und ans OA schicken. Seit dem 7. März 2016 habe ich nichts mehr vom OA gehört. Die Hündin verstarb im September 2019. Im Januar 2020 kam mein jetziger Molosser. Für ihn habe ich im März 2020 einen Antrag auf Negativzeugnis gestellt. Ich habe zunächst keinen Wesenstest abgeliefert. Zum einen, weil es zu dem Zeitpunkt keine Möglichkeit dazu gab (Coronabedingt), zum anderen, weil ich für die Vorgängerhündin mehrere Hundert Euro für einen Wesenstest ausgegeben habe ohne je ein Negativzeugnis erhalten zu haben. Ich wollte warten, bis ich dazu die Aufforderung bekomme. Statt dessen kam am 5. März 2021 (also 5 Jahre nach der letzten Nachricht vom OA) ein Brief, in dem mir vom OA angedroht wurde, die Haltung zu untersagen. Ich hatte 12 Tage (vom Eintreffen des Briefes bis zur Fristsetzung) Zeit, Stellung zu beziehen, was ich dann über einen Anwalt getan habe (Kosten 300 € Selbstbeteiligung, lief über die Rechtsschutz). Ende März reichte ich den Wesenstest ein. Über 4 Wochen später kam das "Negativzeugnis". In diesem Schreiben sind Auflagen/Aussagen enthalten, die für mich nicht nachzuvollziehen sind. Deshalb habe ich das OA per mail am 12.05. aufgefordert, mir Akteneinsicht zu gewähren (Frist bis 18.05. gesetzt), um nachvollziehen zu können, wie es zu den Auflagen kam. Der Wesenstest gibt es jedenfalls nicht her. Laut Vetamt wird es immer gefragt bei diesen Anträgen. Wenn im Wesenstest keine Auflagen enthalten sind, empfiehlt es auch keine. Bis heute habe ich keinerlei Antwort vom OA erhalten. Nun kann ich nur noch gegen den Bescheid klagen. Laut dem Bescheid gibt es keine Widerspruchsmöglichkeit. Von der Rechtsschutz habe ich die Deckungszusage, muss aber abermals 300€ Selbstbeteiligung zahlen. Für die Klage bleibt nur noch 1 Woche Zeit. Was würdet Ihr machen? Klagen? Oder mit den Auflagen leben? Die Auflage, die mich am meisten ärgert/stört, ist dass ich meinen Hund im Außenbereich generell anzuleinen habe, wenn sich im Umkreis von 30 m ein fremder Hund aufhält. Zum einen habe ich hinten keine Augen, zum anderen habe ich kein Entfernungsmessgerät einstecken. Somit müsste ich den Hund generell angeleint lassen. Der Bub ist so trainiert, dass er selbstständig zurückkommt, wenn ein Hund sich nähert. Das klappt sehr gut und normalerweise interessieren ihn fremde Hunde nicht. Ich leine ihn natürlich an, sobald ich fremde Hunde sehe, aber manchmal sind sie dann halt viel näher als 30 m.....

Eure Meinung würde mich interessieren. Klagen? Ja, nein?
 
  • 28. März 2024
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Hi Faltendackel ... hast du hier schon mal geguckt?
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Oh je, raten kann ich dir leider nichts, nur mein Mitgefühl aussprechen, tut mir sehr leid für dich. Wenn seit 1988 nie Vorfälle waren kann ich es überhaupt nicht verstehen.
 
Wie lauten die anderen Auflagen?

Grundsätzlich würd ich mir sowas nicht gefallen lassen, wenn ich im Recht bin.

Zumal du versichert bist.

Oder können sie die Haltung noch untersagen, kann klagen negative Konsequenzen für euch haben?
 
eine andere "neue" Auflage ist, dass ich einen Beißvorfall melden muss. Das ist für mich aber irrelevant. Beißvorfälle würden ja sowieso ans OA gehen. Verstehe nicht, warum das drinnen steht. Dann weitere normale Sachen. Leinenzwang im Ort. Ausbruchsichere Unterbringen etc. Also nix relevantes. Ob ein Klagen negative Folgen haben kann, kann ich nicht sagen. Die Haltung können sie nicht untersagen, solange es keine Vorfälle gibt. Ich sehe halt eine Tendenz in Richtung immer mehr nicht nachvollziehbare Auflagen. Früher gab es gar keine, dann welche, die für mich ne Selbstverständlichkeit waren und jetzt aber diese völlig unsinnige Auflage. Ich sehe eher das Problem, wenn ich nicht dagegen vorgehe, dass immer mehr Auflagen kommen, von Negativzeugnis zu Negativzeugnis oder eben irgendwann bei einem Konflikt (den es hoffentlich nie gibt bisher nicht gegeben hat) das OA meint, dass der Hund hätte schon angeleint sein müssen (z. B. weil Hund 25 m von uns weg war) usw.

Durch diese Auflage mit der Anleinpflicht bei Hunden im Umkreis von 30 m könnte ich nie in ein Auslaufgebiet. Ich könnte auf dem Hundeplatz nie die Freifolge mit ihm üben und und und....
 
Also wir haben das gemacht und gewonnen. Allerdings, JAHRElanger Rechtstreit vorm Verwaltungsgericht und insgesamt doch mehrere Tausend Euro Kosten. Nach Revision bekamen wir zwar auch was zurück, aber nun...
Möglicherweise kannst Du Dich aber auf unser Urteil berufen.

Bei uns ging es um MK- Zwang in Anwesenheit von Passanten und Hunden, trotz bestandenem Wt und Leinenzwang in Anwesenheit anderer Hunde (und wir haben selbst 3).

 
Ich würde es machen und wünsche dir viel Erfolg @Faltendackel

Btw. erinnerst du dich noch an Vito, den lackschwarzen Mastino?
 
Bei der Gelegenheit würde ich vor Gericht auch nochmal daran erinnern:

Der bayrische Verfassungsgerichtshof (Vf. 16-VII-92; Vf. 6-VII-93 vom 12.10.1994) sowie das Bundesverfassungsgericht (BvR 1778/01 vom 16.3.2004 und BvR 492/04 vom 29.3.2004) haben den Bundesgesetzgeber bzw. den bayrischen Verordnungsgeber höchstrichterlich zur Beobachtung des Beißverhaltens verschiedener Hunderassen und entsprechender Reaktion und damit zur Kontrolle der Geeignetheit und Rechtmäßigkeit des Gesetzes bzw. der Verordnung verpflichtet.

Dem ist der Freistaat konsequenzenlos bis heute nicht nachgekommen!
 
Also wir haben das gemacht und gewonnen. Allerdings, JAHRElanger Rechtstreit vorm Verwaltungsgericht und insgesamt doch mehrere Tausend Euro Kosten. Nach Revision bekamen wir zwar auch was zurück, aber nun...
Möglicherweise kannst Du Dich aber auf unser Urteil berufen.

Bei uns ging es um MK- Zwang in Anwesenheit von Passanten und Hunden, trotz bestandenem Wt und Leinenzwang in Anwesenheit anderer Hunde (und wir haben selbst 3).

hattet Ihr eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, warum habt Ihr trotzdem Kosten gehabt und wieviel genau? Den Leinenzwang habt Ihr also auch? Der war nicht Gegenstand der Klage, oder? Nur der Maulkorbzwang?
 
hattet Ihr eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, warum habt Ihr trotzdem Kosten gehabt und wieviel genau? Den Leinenzwang habt Ihr also auch? Der war nicht Gegenstand der Klage, oder? Nur der Maulkorbzwang?
Ja eine Rechtsschutzversicherung die auch Verwaltungsrecht abdeckt. Aber da musste viel vorgelegt werden und die zahlen auch nicht jeden Cent.
Der Leinenzwang wurde in erster Instanz behandelt, mittlerweile wohnen wir ohnehin in NDS.
 
Ja eine Rechtsschutzversicherung die auch Verwaltungsrecht abdeckt. Aber da musste viel vorgelegt werden und die zahlen auch nicht jeden Cent.
Der Leinenzwang wurde in erster Instanz behandelt, mittlerweile wohnen wir ohnehin in NDS.

was genau haben die nicht gezahlt? Anwaltskosten? Gutachterkosten? Gerichtskosten? oder was? Es würde mich schon interessieren. Und welche Rechtsschutzversicherung war das (gerne per PN)? habt Ihr eine Deckungshöchstgrenze gehabt? Wie viele Jahre hat das Verfahren gedauert und musstet Ihr die ganze Zeit die Auflagen befolgen? Hat der Hund den Sieg überhaupt noch erlebt? Meine sind ja immer älter, der betroffene Molosser ist um die 6 Jahre und hat schon eine Herzerkrankung.
 
Ist es nicht egal, was Crabats Versicherung nicht gezahlt hat - du musst in deine Police schauen und gucken, was die abdeckt.
 
Ich such das morgen mal raus. Ist ja schon bisschen her.
Und ja, der Hund lebt immernoch :)
 
von meiner Rechtsschutzversicherung habe ich bis heute keine Deckungszusage für eine Klage (nur für ein Wiederspruchsverfahren, was es aber bei einem Negativzeugnis nicht gibt). Dabei hatte ich letzte Woche nochmals Kontakt mit der Versicherung und die Dringlichkeit mitgeteilt. Am kommenden Montag wäre der letzte Tag für eine Klageeinreichung gewesen. Ich denke, ich muss mir eine andere Versicherung suchen.

Zum eigentlichen Thema. Da ich ja eh nicht sicher war, ob ich klagen soll und ob ich überhaupt rechtzeitig eine Deckungszusage bekomme, habe ich kurzerhand den Versuch gewagt, mit dem Sachbearbeiter zu sprechen. Es war ein sehr angenehmes sachliches Telefongespräch. Es ist halt ein typischer Beamter, der strikt nach Vorgaben verfährt. Die Auflage mit der Leinenpflicht und dem 30 m Radius steht wohl aus bestimmten Gründen seit einiger Zeit in allen Negativzeugnissen, völlig unabhängig vom Wesenstest.

Ich habe ihm meine Bedenken geschildert. Er hat mit den Vets Rücksprache gehalten (immerhin bin ich den Behörden seit 30 Jahren bekannt ohne dass es je einen Zwischenfall gegeben hat).

Ja und nun habe ich ein neues Negativzeugnis zugeschickt bekommen ohne diese 30m Regel. Somit bin ich zufrieden mit dem Negativzeugnis und kann die Geschichte abhaken.
 
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