Boerboel Bayern

Du gehst den ja nur bei den Steuern anmelden. Da musst Du auch gar nicht argumentieren. Du gehst hin und wenn sie irgendwie lamentiert, sagst Du Dein Anwalt meldet sich dann bzgl der Anmeldung.
Nürnberg ist ein widerliches Pflaster für Listenhunde, es wunder mich nicht dass sie rumka.cken auf dem Amt wo es geht. Aber lass Dich nicht beeindrucken, die kann Dir nichts.
Zu den Steuern habe ich auch eine Frage. Hier wurde mir direkt mitgeteilt, dass erhöhte Steuern anfallen, da sie ihn als Kat 2 ansehen. Das würde ich natürlich auch direkt am Anfang klären wollen.
Ich könnte es mir leisten, aber aus Prinzip heraus sehe ich es nicht ein.
 
Vielleicht arbeitet ja noch ein/e andere/r Beamte/r auf dem Amt, der/ die auch für die Hundeanmeldung zuständig ist.

Na dann bin ich gespannt, wie es dir mit deinem Neuzugang ergehen wird.
Wann ist es denn soweit?
Voraussichtlich Ende März, Anfang April. Mit 9 oder 10 Wochen. Das entscheidet der Züchter dann je nachdem, wie "weit" der Welpe ist. Kann sein, dass sie ihn lieber noch ein zwei Wochen halten möchten, zwecks z.b. sozialisieren.
 
Kann das Amt die Papiere anzweifeln, weils keine FCI Rasse ist?
 
Bayern hat den Bandog als Rasse!!! auf der Liste. Sie finden aber seit Jahrzehnten leider kein Foto von dem :lol:
Nein, Du fragst nicht wie sie den besteuern!!! Sie haben den als normalen Hund zu besteuern. Fertig.
 
Aber jetzt Mal ehrlich. Dann ist der Am.Bully doch auch nicht gelistet. Und kommt jetzt nicht mit das sie mixe sind. Das Stadium haben sie längst überschritten.
 
@nopro89

Ich würde mich glaube ich auf diesen Rat von @Crabat verlassen - die hat einige persönliche Erfahrung mit bayerischen Ämtern und deren Absonderlichkeiten:

Du gehst den ja nur bei den Steuern anmelden. Da musst Du auch gar nicht argumentieren. Du gehst hin und wenn sie irgendwie lamentiert, sagst Du Dein Anwalt meldet sich dann bzgl der Anmeldung.
 
Zu den Steuern habe ich auch eine Frage. Hier wurde mir direkt mitgeteilt, dass erhöhte Steuern anfallen, da sie ihn als Kat 2 ansehen. Das würde ich natürlich auch direkt am Anfang klären wollen.
Ich könnte es mir leisten, aber aus Prinzip heraus sehe ich es nicht ein.
Wenn kein Kat.II Hund, kann auch die Steuer nicht höher sein, ganz einfach.
 
Aber jetzt Mal ehrlich. Dann ist der Am.Bully doch auch nicht gelistet. Und kommt jetzt nicht mit das sie mixe sind. Das Stadium haben sie längst überschritten.
Es laufen ja auch genug in Bayern / Bremen herum, oder? ;)
Die Liste in Bayern ist aus den 90ern und da gabs keine Ambullys. Diese Mixtur wurde ja auch durch die Listen/ BSL gezeugt.
Anders als Boerboel oder Bulldogs.
 
Es laufen ja auch genug in Bayern / Bremen herum, oder? ;)
Die Liste in Bayern ist aus den 90ern und da gabs keine Ambullys. Diese Mixtur wurde ja auch durch die Listen/ BSL gezeugt.
Anders als Boerboel oder Bulldogs.
Is mir schon bewusst ;)
Aber außer dem Faktor Zuchtbeginn vor oder nach der Rasseliste gibt's halt keinen Unterschied
 
Is mir schon bewusst ;)
Aber außer dem Faktor Zuchtbeginn vor oder nach der Rasseliste gibt's halt keinen Unterschied
Meinst Du ein Do Khy ist ein Listenhund in Bayern? Der ist ja definitiv ein Mastiff. ;)
Bayern hat die Rasse Mastiff drauf stehen, aber das ist ja kein Sammelbegriff.
Ich würde aber in Bayern auch so einen Xxl Bully nicht als Amstaff laufen lassen. Das wird 100 % ein Bulldogmix nach Phänotyp.
Die Liste in Bayern ist so schlecht ausgearbeitet, dass man die Ämter mit ihren eigenen Waffen fi**ken kann.
 
Wenn ich also Zusammenfasse, Boerboel Kat 2 ist Schwachsinn. Beim Anmelden zur Steuer auch darauf bestehen, ggf. Zuchtpapiere vorlegen. Sollte hier nicht darauf eingegangen werden, über einen Anwalt laufen lassen?

Lese hier sehr oft über Herrn Weidemann. Fällt das mit unter private Rechtschutz, wenn ich ihn einschalte?
 
Wenn ich also Zusammenfasse, Boerboel Kat 2 ist Schwachsinn. Beim Anmelden zur Steuer auch darauf bestehen, ggf. Zuchtpapiere vorlegen. Sollte hier nicht darauf eingegangen werden, über einen Anwalt laufen lassen?

Lese hier sehr oft über Herrn Weidemann. Fällt das mit unter private Rechtschutz, wenn ich ihn einschalte?
Verwaltungsrecht muss abgedeckt sein.
 
Fällt das mit unter private Rechtschutz, wenn ich ihn einschalte?
Bin mir nicht sicher, Verwaltungsrecht oder Steuerrecht. Kannst Du Weidemann oder Deine Versicherung fragen.
Aber ich würde erstmal davon ausgehen, Du brauchst keinen Anwalt.
Trigger die nicht mit Nachfragen Deinerseits, einfach hingehen und normal Deinen normalen Hund anmelden.
 
Es gibt RSV bei denen ist Verwaltungs-und Steuerrecht ein gemeinsamer Baustein. Bei einigen auch getrennt.
Es gibt Verträge, da zahlt die RSV erst, wenn es vor Gericht geht.
 
zwecks RSV muss ich mal nachsehen. habe nur im Kopf, dass ich damals Privat, KFZ und Arbeit abdecken hab lassen. Im Detail dann mal schauen
 
freundlicherweise hat Hr. Weidemann auf meine Mail reagiert.
Zuchtpapiere kann helfen, wenn das Ordnungsamt allerdings darauf bestehen sollte, dass in Boerboels irgendwann einmal Mastiffs eingekreuzt wurden und sie daher als entsprechende Kreuzungen gelten, werde ich wohl um rechtliche Schritte nicht umhinkommen.
In der Regel müsste der Hund aber ein F1-Abkömmling eines Mastiffs sein, um als Kreuzung zu gelten. Was nicht der Fall ist.

Na bin ich mal gespannt wie aufwendig das wird, bis das Amt nachgibt:lol:
 
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