Ich habe den oben empfohlenen Anwalt angerufen und ihm das Schreiben sowie Schilderung des Falls per Email geschickt. Jetzt hoffe ich auf eine schnelle Antwort.Hast du mittlerweile nen Anwalt erreicht? Das wäre wichtiger als uns die Rechtsbehelfsbelehrung zu posten.
Ich danke euch allen für eure Antworten.
@Lanzelot offensichtlich dürfen die das ja! So teilte mir das letzte Woche auch der Polizist mit, der vor Ort war. Ich habe direkt nachgefragt ob er einen Tip für mich hat...er hatte meine Hündin ja unmittelbar nach dem "Vorfall" gesehen und seinen Bericht dazu geschrieben.