Vorläufiges Negativzeugnis füe Welpen

Aber du musst deinem Welpen bzw. deinem Hund keinen Maulkorb anziehen. Der ist davon befreit, dafür hast du doch den "vorläufiges Negativzeugnis". Er gilt als Junghund.

Das war ja das Hauptproblem an dem blöden vorläufigen Negativzeugnis, Christina. Es stand drin, entweder Leine oder im Außenbereich Freilauf mit Maulkorb.
 
  • 28. April 2024
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Hi Baudisch ... hast du hier schon mal geguckt?
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oh sorry dann habe ich das falsch verstanden. Ja das ist natürlich echt mal besch.....
 
Bei mir wurde beim WT kontrolliert ob unser Grundstück ausbruchsicher ist und auch notiert. Ich meine das mal jemand vom OA da war und sich da angeschaut hat. Ein Mann ging komplett ums Haus und hatte sich auf einem Zettel etwas notiert. Also allzu locker würde ich das auch nicht nehmen.
.

Auch dazu ist das bayr. OA NICHT berechtigt! :eg: Und immer wieder werden sich Rechte raus genommen, die im Gesetz nicht stehen.
Oder war bei deinen Nachbarn mit anderen Rassen auch das OA den Garten kontrollieren?
Nach erfolgreichen WT ist der Listenhund in Bayern ein "normaler" Hund! - auch wenn das bei manchen Ämtern erst eingeklagt werden muss.
 
Ja natürlich sind sie dazu nicht berechtigt, aber wie du siehst machen sie es nun mal. Und ich wäre trotz alledem da etwas vorsichtiger. Ausserdem sollte generell jedes Grundstück, da wo ein Hund zu Hause ist, ausbruchsicher gemacht werden.
 
Wenn ein Hund frei und vor allem allein drin rumläuft, macht man es sowieso ohne eine Auflage von irgendwelchen hervorragenden Ordnungsbeamten.

Ich hab sowieso nur ein kleines Fleckchen Grundstück auf einer Seite des Hauses - vielleicht so 200 qm - das bis vor kurzem garnicht hätte eingezäunt werden dürfen, da direkt am Haus entlang - vor dem Stückchen Grünzeug - ein öffentlicher Weg vorbeiging. Für Sato, den Vorgänger von Arthus, hatte ich trotzdem einen Holzzaun drumrum gezogen aber ohne Untergrabungsschutz und etwa 1,20m hoch, damit Sato nicht direkt auf der Strasse steht, wenn mal jemand vergessen sollte, die Tür richtig zuzumachen.

An 2 der 3 anderen Seiten steht das Haus direkt an der Grundstücksgrenze. Müssten dort 2 oder gar 3 Fenster ebenfalls ausbruchssicher gemacht werden? :eg: :gruebel: :shit:
 
naja nun gut, solch Ironie kannste dir sparen, mach dein Ding was die Ausbruchssicherheit deines Grundstückes angeht und basta. Ich bin halt eher jemand der sich an die Auflagen dir mir vorgeschrieben sind halte, ob ich sie jetzt idiotisch finde oder nicht das sei mal dahin gestellt.

Ok das dein Kleiner angeblich bis zum WT Leinenzwang und Maulkorb tragen soll, das verstehe ich auch nicht. Da würde ich aufjedenfall auf die Barrikaden gehen, der Rest bzgl. deines Grundstückes dein Ding.
 
@ Christina, du würdest dich gegen ungerechtfertigt auferlegten leinen und maulkorbzwang wehren, habe ich das richtig verstanden?
Warum dann nicht gegen ungerechtfertigte Eingriffe in dein Privatleben, wie z.B. eine ungerechtfertigte Kontrolle des Gartens?

Beides ist ein "Übergriff des ausführenden Beamten, dazu hat er kein Recht.

Wer immer freiwillig auf immer mehr Freiheiten verzichtet - der hat diese nicht verdient...grübel so oder so ähnlich, von wem war das nun wieder?
 
Ach das hat mich überhaupt nicht aufgeregt das jemand meinen Garten kontrolliert hat. Er stand lediglich davor hat es begutachtet, Notizen gemacht und das wars.

Ein Punkt im WT bei uns in Wü war ein ausbruchssicheres Grundstück zu gewährleisten, ich finde das auch total gerechtfertigt, denn ich wohne in einer Spielstrasse, es steht Haus an Haus, Garten an Garten, Kinder spielen auf der Straße. Wenn ich seh was manche unter ausbruchssicherem Zaun verstehen, hintendran bellt ein großer Bernersennenhund, der locker über den Zaun springen kann, ne du da gehe ich auch schneller dran vorbei. Da kann ich verstehen, das die Gemeinden etwas besser drauf schauen.

Und wie so oft habe ich bei uns im Ortsteil Hunde aufgesammelt beim Gassi gehen weil sie mal wieder vom Grundstück abgehaut sind.
 
Wenn der Hund sich allein im Garten befindet, Christina, dann würde ich das ja fast noch verstehen. Wenn dies aber generell niemals der Fall ist, wie ich bereits gleich am Anfang geschrieben hatte und wenn nicht einmal danach gefragt worden ist, dann darf man sich schon fragen, was diese generelle Auflage soll, oder vielleicht nicht?

Wenn einen auf der anderen Seite große Hofhunde in der selben Verwaltungsgemeinschaft ungeahndet verfolgen können und dies auch tun, weil die Höfe nicht einmal den kleinsten Zaun haben, dem Ordnungsamt dies aber herzlich gleichgültig ist - unter was soll ich das denn verbuchen?

Der Diensthundeführer, dem ich die Rücknahme des Maulkorbzwange zu verdanken habe und der bei Hundegeschichten für den Bereich hier zuständig ist, hat mir übrigens versichert, dass eine simple Umzäunung völlig ausreichend ist, auch um Arthus allein draußen zu lassen. Leider ist der Efeu im Garten im Moment und vermutlich noch länger der beste Zaun für uns...
 
Christina ich weiß nicht wie ich es besser erklären soll. Es geht nicht um den Zaun an sich.

Den habe ich auch um meine Hunde vor anderen zu schützen oder Sie von der Straße fern zu halten und dies würde ich auch so bei jeder anderen Rasse halten.

Es geht dabei um die Diskriminierung , die der Beamte dabei begeht, wenn er für dich als Halter eines K(r)ampfhundes höhere Maßstäbe anlegt.

Er unterstellt dabei doch das dein Hund gefährlicher ist als ein gleichgroßer einer anderen Rasse und mir als Halter, das ich nicht fähig bin auf meinen Hund zu achten.

Nehme ich solche nicht gesetzlich NICHT! vorgesehenen "Anordnungen" des Amtes hin, gebe ich doch indirekt zu, das mein Hund gefährlicher ist als die Rasse xy.
 
Das sehe ich anders. Und ich gebe keineswegs zu, dass mein Hund gefährlichers ist als andere. Bei uns wird da schon vermehrter drauf geschaut, vielleicht mach ich das aber auch weil zu unserem Nachbar ständig die Polizei fährt (wegen Betruges....), die fahren also genau an unserem Grundstück vorbei und Alano zeigt natürlich auch immer das das seins ist. Und die grünen Männchen ihm ja nicht zu nahe kommen sollen.:lol:
Ich sehe das die schauen, aber immer freundlich und höflich und grüßen.
 
Mir ging es dabei nicht um die Polizei - die ist auch hier meist sehr freundlich oder zumindest sachlich; - sondern um den Beamten/Angestellten des OA, der seine Kompetenzen überschritt, wenn er deinen Zaun/Garten kontrolliert hat.

Meiner Meinung nach ist von dieser Überschreitung seines Aufgabenbereiches bis zu anderen Mauscheleien kein all zu großer Schritt mehr und jeder der dies kommentarlos hin nimmt, unterstützt dies mit.

Wobei ich mir aber durchaus vorstellen kann, das ein Mitarbeiter des OA oder der Gutachter, dies auch im Sinn bzw. zum Schutz des (Listen)Hundes macht und dies auch dann positiv vermitteln kann, bzw. um Erlaubnis fragt, dies kontrollieren zu dürfen. Damit hätte ich auch kein großes Problem.
 
Die Dame vom OA hat damals gesagt, dass es sein kann das auch mal jemand vorbei kommt und die Sachlage vor Ort klärt. Draufhin habe ich gesagt das das kein Problem ist und sie einfach vorbei kommen können. Warum soll ich mich gegen Leute wehren die mir von vorne rein sehr freundlich entgegen kam?

d. h nicht das ich das unterstütze. Das habe ich in keiner Weise irgendwo geschrieben. Und ich hatte seitdem keinerlei Probleme mit dem OA, man muss nicht alle schlecht machen und verbittert alle über einen Kamm scheren. Es gibt durchaus kompetente Mitarbeiter dort.
 
Die gibt es, Christina. Bei mir gab es 2003 auch einen kompetenten Mitarbeiter im OA der VG Zolling. Leider hat sich das durch seine Nachfolgerin inzwischen geändert und vielleicht macht mich das besonders wütend, da es nicht sein darf, dass man vom Wissen und den Fähigkeiten eines Beamten so abhängig ist. Klar, dass die Formulierungen des LStVG in Bayern Müll sind, aber dann hätten wenigstens die Ausführungsbestimmungen so formuliert gehört, dass auch einfache Gemüter in der Lage sind, sie zu verstehen.
 
Verbittert bin ich keinesfalls - viel eher doppelt so alt wie du und noch nicht schrullig genug, zu vergessen für was unsere Generation "gekämpft" hat.

Egal ob es dabei um Emanzipation §218, Legalisation von sanften Drogen, Homosexualität oder xy ging.
Und ich werde es nicht begreifen, wenn ich 100 werden sollte - das man sich freiwillig vom Staat bevormunden lässt...
 
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