Negativzeugnis von Gemeinde widerrufen - nun soll ich meinen Hund abgeben!

Für angerannt kommen würde ich mir gar keine Strafe wünschen. Warum muß denn alles gleich bestraft werden?:D Genauso, wie ich nicht wünschen würde, dass Hunde gleich eingezogen werden nach einem Vorfall dieser Art.

Wünschen würde ich mir mehr Rücksichtnahme unter HH. Aber wir sind ja nicht bei wünsch dir was.:D
 
  • 30. März 2024
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Und wie soll der Ärger für angerannt kommen aussehen. Ein Tutnix tut halt ausser rennen nix.
Klar tun manche nix, aber viele doch, nicht alle Tutnixe sind nett und wenn sie dann einen auf den Deckel bekommen, ist der Ärger da und das nicht für den Tutnix.
 
Für angerannt kommen würde ich mir gar keine Strafe wünschen. Warum muß denn alles gleich bestraft werden?:D Genauso, wie ich nicht wünschen würde, dass Hunde gleich eingezogen werden nach einem Vorfall dieser Art.

Wünschen würde ich mir mehr Rücksichtnahme unter HH. Aber wir sind ja nicht bei wünsch dir was.:D


Als hundehalter von tutnixe oder gut erzogene tutwasse, wünsche ich mir das vorallem die artgenossen unvertraegliche exemplare, gesichert und versiegelt rumlaufen.
 
Als hundehalter von tutnixe oder gut erzogene tutwasse, wünsche ich mir das vorallem die artgenossen unvertraegliche exemplare, gesichert und versiegelt rumlaufen.

Nutz aber ja alles nix, wen man mit dem wie ein Paket verschürten Hund durch die Botanik stiefelt, und dann immer noch neugierige Tutnixe im Freilauf oder an der hoffnungslos ausgezogenen Flexileine (wie anscheinend hier im Vorfall) abwehren muss.

Ob der Hund "angemessen" gesichert war, interessiert in dem Moment nur noch marginal, wo der andere sich ihm quasi in den Rachen wirft...

Versicherungstechnisch kriegt der Halter des weniger gesicherten/ frei laufenden Hundes in dem Moment oft eine Mitschuld... aber für die Einordnung als gefährlicher Hund heißt das leider gar nichts.

Ich denke, hier war das Problem für die Einstufung nichtmal, dass die Hunde sich in den Flicken hatten, sondern dass Menschen verletzt wurden. Wenn auch nur oberflächlich.
 
Nutz aber ja alles nix, wen man mit dem wie ein Paket verschürten Hund durch die Botanik stiefelt, und dann immer noch neugierige Tutnixe im Freilauf oder an der hoffnungslos ausgezogenen Flexileine (wie anscheinend hier im Vorfall) abwehren muss.

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Das nützt sehr wohl, weil dein tutwas, die tutnixe nichts anhaben kann, so sollte es meiner meinung nach sein.
 
Das nützt sehr wohl, weil dein tutwas, die tutnixe nichts anhaben kann, so sollte es meiner meinung nach sein.
Ich führe meinen Hund nicht mit Maulkorb, nur damit ein Tutnix gefahrlos an sie ran kann.
Vor einiger Zeit zB kamen zwei Tutwas an und da war ich ganz froh drüber, dass sie keine Maulkorb hatte. Sie hat sich kurz gewehrt (ohne Löcher zu hinterlassen, im Gegensatz zu ihrer eigenen Haut) und die zwei sind wieder ab. Ich will nicht wissen, was mit Maulkorb passiert wäre.

Ist aber OT hier

Der TE wünsche ich, dass der Anwalt irgendwas erreichen kann
 
Das nützt sehr wohl, weil dein tutwas, die tutnixe nichts anhaben kann, so sollte es meiner meinung nach sein.

Naja, klar... oder sagen wir mal, möglichst wenig. Da bin ich ganz deiner Meinung.

Aber, wie gesagt: ich sehe die Verpflichtung durchaus auch beim anderen Hundehalter. Die beste Sicherung kann nicht jeden Vorfall verhindern.

War es nicht @tessa, die geschrieben hat, dass der Kleinhund ihrer früheren Nachbarn zu Tode gekommen ist, weil er kläffend um einen gesicherten Tutwas herumsprang und der ihm im Eifer des Gefechts auf den Rücken getreten ist....?

Edit:

Ich führe meinen Hund nicht mit Maulkorb, nur damit ein Tutnix gefahrlos an sie ran kann.

Das habe ich zB anders gehalten, weil ich schon wusste, was dann passiert, wenn der tutnix sich eben nicht vertreiben lässt - und weil ich auch keine Lust hatte, im Eifer des Gefechts selbst gelocht zu werden.

Aber pauschal erwarten kann man das, finde ich, nicht in jedem Fall.
 
War es nicht @tessa, die geschrieben hat, dass der Kleinhund ihrer früheren Nachbarn zu Tode gekommen ist, weil er kläffend um einen gesicherten Tutwas herumsprang und der ihm im Eifer des Gefechts auf den Rücken getreten ist....?


Und das ist wieder ein typisch lektorianisches: ich habe noch ein korinthenköttelchen gefunden was ich kacken kann. Worauf die gegenpartei, den blick gegen himmel richtet, tief einatmet, die hände gefaltet in den schoss legt, und schweigt. Nicht weil ihm das argument einleuchtet.
 
@toubab
Das muss dir gar nicht einleuchten, und ich weiß nicht, ob ich das gut erklärt habe.

Ich schreibe halt aus der anderen Warte.

Mein gefährlicher Hund war wirklich, nachdem ich erstmal wusste, dass und wie gefährlich er war, so gesichert wie nur was.
Aber das hat die Zahl der Vorfälle nur minimal reduziert. Die Zahl der Löcher dabei allerdings durchaus. ;)

Ich finde aber grundsätzlich, dass man seine Hunde, egal wie friedlich die sind, nicht völlig merkbefreit zu jedem angeleinten Hund hinlaufen lassen muss. Und ja, ich finde es unfair, wenn ein Hund, der an sich entsprechend gesichert ist, dann noch eins auf den Deckel kriegt, weil er in dieser Situation gefährlich ist, es aber gar keine Möglichkeit mehr gibt, das zu verhindern!

Ich hab ja die Auflagen freiwillig eingehalten. Aber wenn nochmal was passiert wäre, trotz Maulkorb und so weiter, weil ein Tutnix zu mir gerannt gekommen ist, und wirklich nur deswegen - wären sie permanent gewesen und ich hätte den Hund lebenslang auch im freien Feld nur noch an der kurzen Leine ausführen dürfen.

Und ja, das hätte mich geärgert. ;)
 
Hast du mittlerweile nen Anwalt erreicht? Das wäre wichtiger als uns die Rechtsbehelfsbelehrung zu posten.
 
OT: meine Erfahrung mit Absichern des Tutwas - hat der Tutwas einen Maulkorb an, wird der Tutnix erst recht auf den Tutwas losgelassen - eben weil Tutwas sich ja nicht wehren kann :rolleyes:
Seit Daisy maulkorbbefreit ist, haben wir definitiv weniger solcher Begegnungen. Und das ist auch gut so.
 
Hast du mittlerweile nen Anwalt erreicht? Das wäre wichtiger als uns die Rechtsbehelfsbelehrung zu posten.
Richtig. Bei 4 Wochen bleibt echt nicht viel Zeit.
Also Anwalt anrufen und sofort Klageschrift verfassen lassen. Und vor allem erfragen, ob die Klage eine hemmende Wirkung hat. Sonst musst du den Hund innerhalb der vier Wochen abgeben.
Und so ein Verfahren kann sich hinziehen. Ich glaub umziehen ist da billiger und geht schneller. Aber das ist ja nicht immer möglich.
 
Nutz aber ja alles nix, wen man mit dem wie ein Paket verschürten Hund durch die Botanik stiefelt, und dann immer noch neugierige Tutnixe im Freilauf oder an der hoffnungslos ausgezogenen Flexileine (wie anscheinend hier im Vorfall) abwehren muss.
Nein, ich glaube nicht, dass das hier im Vorfall so war.
Die Tutnixe waren weder im Freilauf, noch kann ich mir vorstellen, dass sie an einer "hoffnungslos ausgezogenen Flexi" waren. Die TE hat geschrieben, die Halterin wirbelte die Chis an den Flexis durch die Luft. Du denkst, das waren komplett ausgezogene Flexis? Stell ich mir eher schwierig vor, die Hunde daran in die Luft zu kriegen. Aber vielleicht ist sie ja eine versierte Hammerwerferin. :mies:

Und dass der Hund der TE nicht wie ein Paket verschnürt war, ist glaub ich unstrittig.
 
Ja, natürlich... Da will ich gar nicht widersprechen. :)

Aber irgendwie entstand bei mir bei der Eindruck aus der Beschreibung: 'Kläffende Halsbänder kamen auf uns zu' und 'Schnitt von der Flexi', die könnten wenigstens mal kurz an derselben in ihre Richtung ausgeschert sein... So ein Chi ist an der Flexi ja auch schnel wieder 'eingeholt'... :mies:

Aber selbst dann sollte der andere Hund das nicht als Freifahrtschein sehen und dann seinerseits fröhlich zum Angriff blasen können. :hallo:
 
Whatever, für die TE ist ziemlich kurz vor knapp, also würde ich mich in der Diskussion mal nicht um die anderen Hunde scheren, denen geht es ja gut.
 
Ich denke, was der TE allenfalls weiterhilft, ist eh gesagt, oder nicht?
Das hier war nur "unter uns". :)
 
Ich verstehe das noch nicht ganz: Der Hund könnte an jemand abgegeben werden, der den Sachkundenachweis, eine Halterberechtigung und ein nachweisbares Interesse hat? Das braucht man doch für einen Kat.1 Hund in Bayern. Diese Berechtigung gibt es aber so gut wie nie!
Dieser Hund ist Kat.2, hat somit den Wesenstest in Bayern absolviert. Jetzt wurde also aus einem Kat.2 Hund ein Kat.1 Hund gemacht, da von seiner Gefährlichkeit ausgegangen wird.
Kann da jede Gemeinde selbst entscheiden, wie sie in solchen Fällen verfährt und entscheidet?
 
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