Hallo alle,
also, ich habe hier die Aktenzeichen rausgesucht.
Erstmal vorweg:
Der Kläger (die Kläger) ist derjenige, der gegen die Verordnung klagt.
Die Beklagte ist das Ministerium, das die Verordnung erlassen hat.
Kläger wird gleichbedeutend mit Antragsteller und
Beklagte gleichbedeutend mit Antragsgegnerin
verwendet.
(Soweit erstmal für Leute, die nicht die Sprache "juristisch" sprechen.)
Hier eine Aufstellung der Kläger:
Tierschutzverein Hannover und Umgebung e. V. - Az.: 11 K 4233/00
(Anm.: heißt tatsächlich "... und Umgegend")
Tierschutzverein Lüneburg und Umgebung e. V. - Az.: 11 K 3268/00
Thomas Henkenjohann, stellv. für den Verein gegen die Diskriminierung von Hund & Halter e. V. Az.: 11K 2877/00
4 Mitglieder des Allgemeinen Deutschen Rottweiler Club e. V. - Az.: 4333/00
Leider ist es mir bislang nicht gelungen herauszufinden, wie die Anträge (also die Klagen) genau lauten.
Aber die Pressemitteilung sagt, daß die Kläger zum AZ 4333/00 (also die Rotti-Leute) in vollem Umfang Erfolg hatten, die anderen hatten teilweise Erfolg.
Wenn jetzt das Ministerium schreibt
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
"das schriftlich abgefaßte Urteil ist am 03.07.01 meinem
Haus zugestellt worden. Es handelt sich um das erste der vier Urteile. Der Antragsteller hat
inzwischen Revision eingelegt."
[/quote]
dann heißt das, daß Herr Henkenjohann im Fall 11K 2877/00
noch mehr gegen das Ministerium durchsetzen will.
Ich halte die Aussage für falsch, daß in so einem Fall die ursprüngliche Bestimmung weiter gelten solle. Das soll mal ein Rechtsanwalt auseinandernehmen.
Wenn das Gericht die Regelung für
teilweise unwirksam erklärt und ein Kläger per Revision festgestellt haben will, daß die Regelung
völlig unwirksam sein soll, dann ist doch der kleinste gemeinsame Nenner
der Richterspruch.
Bei all den Lügen, fiesen Tricks und miesem Verhalten des Landwirtschaftsministriums halte ich es für absolut möglich, daß die Zustellung des Urteils 11 K 4233/00 (Tierschutzverein Hannover und Umgegend e. V.) einfach verschwiegen wird.
Der TV hat einen Anwalt, der es geschafft hat, gegen das Ministerium (teilweise) zu siegen. Der Anwalt wird auch wissen, wann das Urteil rechtskräftig geworden ist. Da vertraue ich einfach drauf.
Wenn Herr Henkenjohann jetzt für den zusätzlichen Wunsch der Aufhebung des Zuchtverbots in Revision gegangen ist, dann kann das m.E. keine Auswirkung auf die erklärte Nichtigkeit des Maulkorbzwangs haben.
Uff, das ist wirklich ein sehr trockenes Brot, diese Juristerei ...
ciao
Andreas