Hallo,
erstmal herzlich willkommen Michi!
Hier eine wichtige neue Information zum Thema der rechtskräftigkeit des Urteils über Maulkorbbefreiung:
Es gibt drei Leute mit zwei Meinungen.
1) Tierheimchefin Hannover - schon vor ca. 10 Tagen: Urteil ist rechtskräftig, das Urteil zur Klage des Tierschutzvereins wurde vor mehr als 4 Wochen zugestellt und es wurde keine Revision eingelegt.
2) Anruf eines Herrn auf meiner privaten Telefonnummer (die ich auf meiner Anfrage an das Gericht angegeben hatte, die Numer steht aber nicht im Telefonbuch). Der Herr sagte, er ruft an wegen meines Faxes an das OVG. Er sagt, er sei Richter und heißt Schwärmer.
Er sagt, das Urteil bezüglich Maulkorb ist rechtskräftig.
3) Ein anderer der Kläger vor dem OVG schrieb mir und beim Rückruf sagte er mir:
a) das, was das Tierheim als 'Urteilszustellung' betrachtet, war gar keine Urteilszustellung
b) das Urteil bezüglich der Klagen der Tierschutzvereine Hannover und Lüneburg ist noch gar nicht zugestellt. Die 4-Wochen-Frist zur Revision läuft noch gar nicht. Einer der Kläger ist in Revision gegangen (H.u.H.) und schon von daher ist das Urteil (zumindest zu dieser Klage) nicht rechtskräftig.
c) der da angerufen hat muß nicht zwingend wirklich der OVG-Richter Dr. Schwärmer gewesen sein, zumindest kann ich den Anruf nicht beweisen und mich auf keinen Fall auf die mündliche Aussage berufen
So. Das ist leider viel komplizierter als ein Verfahren wegen Falschparken oder Ladendiebstahl. Vielleicht soll der 'normale Bürger' da nix verstehen und das Handtuch werfen?
Ich möchte zumindest darauf hinweisen, daß es Probleme geben könnte, wenn jetzt einer aufgrund des Urteils sofort den Maulkorb verbrennt.
Meine Überzeugung ist, daß das Urteil gegen Maulkorbpflicht für geprüfte Hunde (WT in NS) Bestand haben wird und im Endeffekt Recht sein wird. Nur, wenn alle jetzt noch Revision hin und Revision her machen mit den üblichen jahrelanmge Wartefristen, dann kann es sein, daß keiner unserer Hunde das mehr erlebt. Dann wird es vielleicht im Jahre 2012 ein endgültiges Urteil geben, wonach die Gefahrtierverodnung in diesem Punkt definitiv nichtig war. Und daß kein Hund mit einem Maulkorb hätte gequält werden müssen in den vergangen elf Jahren. Sowas nennt sich dann Recht und Rechtsstaatlichkeit. Es ist für mich aber nicht gerecht.
Ich sage aber nicht, was ich mache.
Jeder soll selbst entscheiden und soll sich des Risikos bewußt sein, daß er möglicherweise
- eine Anzeige kriegt (gegen die er sich wehren muß)
- ein Bußgeld aufgebrummt bekommt (gegen das er sich wehren muß)
- aufgrund der Nichteinhaltung der GeftVO seine Zuverlässigkeit bestritten wird (wogegen er sich wehren muß)
- er wegen mangelnder Zuverlässigkeit möglicherweise die Haltungsgenehmigung nicht bekommt (wogegen er sich wehren muß)
Ich würde das alles durchziehen, wenn mir das passieren würde. Andere haben vielleicht nicht die Kraft, nicht die Nerven, nicht den Mut oder keine gute Rechtsschutzversicherung.
(Wiederholung von oben: )
Ich werde nicht sagen, welche Meinung ich habe - sondern bitte jeden, das für sich selbst zu entscheiden.
Ich hoffe, daß mir keiner böse ist, daß ich zunächst die Informationen der einen Seite weitergegeben habe, zu dem Zeitpunkt hatte ich nicht mehr Informationen. Was nun wirklich Recht ist, weiß wohl keiner so richtig. Hiermit habe ich nun wirklich alles - so weit mir möglich war: unparteiisch und objektiv - weitergegeben und nun muß jeder selbst wissen, was er draus macht.
ciao
Andreas