Ich habe heute von der Leiterin des Tierheim Hannover dies erfahren:
Seit der Zustellung des Urteils an den Tierschutzverein Hannover (einer der Kläger gegen die Gefahrtierverordnung Niedersachsen) sind heute vier Wochen verstrichen. Gegen dieses Urteil wurde keine Berufung eingelegt, damit ist es durch Ablauf der 4-Wochen-Frist rechtskräftig. Das heißt: Hunde der Liste 1, die den Wesenstest (nach nds. Bestimmungen) bestanden haben, haben keine Maulkorbpflicht mehr.
Das wurde heute im Tierheim noch nicht umgesetzt, wird aber ab Montag greifen.
Gegen die GeftVO Nds. hatten verschiedene Stellen geklagt. Mehrere Klagen wurden in einem Gerichtsverfahren behandelt, da die Beweisaufnahme das selbe Thema umfaßte.
Herr Henkenjohann will für seine Klage in die Berufung gehen (geht, glaube ich, um Zuchtverbot).
Das Urteil zum Aktenzeichen und zum Fall der Tierschutzvereine Hannover und Lüneburg ist jedoch jetzt rechtskräftig.
Ich habe mir die Presseerklärung des Gerichts ( ) ausgedruckt und habe sie immer dabei, um ggf. einem/r nicht-informierten Polizeibeamten/tin Nachhilfe erteilen zu können.
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
Zweitens liege ein weiterer Verstoß gegen den
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz darin, dass Hunde der 1. Kategorie auch dann, wenn sie den Wesenstest bestanden hätten, außerhalb des privaten Bereichs weiterhin ständig einen Maulkorb tragen müssten.
Diese Maßnahme könne sich fachwissenschaftlichen Äußerungen zufolge gegebenenfalls sogar aggressionsfördernd auswirken, Die betreffende Vorschrift (§ 1 Abs. 6 Satz 2 GefTVO) sei hinsichtlich der Maulkorbpflicht für Hunde mit bestandenem Wesenstest für nichtig zu erklären.
[/quote]
So, darauf erstmal ein Gläschen Champus ... nee, doch lieber 'Müller-Thurgau'. In Frankreich darf ich mit meiner Sheila weder mit noch ohne Maulkorb einreisen, mit einem Gesöff aus Frankreich anstoßen muß dann ja nicht unbedingt sein.
Es ist ein kleines Stück Gerechtigkeit und ein bißchen Wahrheit, was die Richter nun rechtskräftig werden ließen. Viel bleibt noch zu tun. Viel Unwahrheit und viel Ungerechtigkeit passiert unseren Hunden noch jeden Tag.
Ich bin mit meiner Sheila ohne Maulkorb auf der Demo in Hannover dabei.
Übrigens, Sonntag hole ich sie in meine bisherige Wohnung zum "Alleinsein-Üben". Die neue Wohnung - mit Hundeerlaubnis - rückt auch immer näher.
ciao
Andreas
Seit der Zustellung des Urteils an den Tierschutzverein Hannover (einer der Kläger gegen die Gefahrtierverordnung Niedersachsen) sind heute vier Wochen verstrichen. Gegen dieses Urteil wurde keine Berufung eingelegt, damit ist es durch Ablauf der 4-Wochen-Frist rechtskräftig. Das heißt: Hunde der Liste 1, die den Wesenstest (nach nds. Bestimmungen) bestanden haben, haben keine Maulkorbpflicht mehr.
Das wurde heute im Tierheim noch nicht umgesetzt, wird aber ab Montag greifen.
Gegen die GeftVO Nds. hatten verschiedene Stellen geklagt. Mehrere Klagen wurden in einem Gerichtsverfahren behandelt, da die Beweisaufnahme das selbe Thema umfaßte.
Herr Henkenjohann will für seine Klage in die Berufung gehen (geht, glaube ich, um Zuchtverbot).
Das Urteil zum Aktenzeichen und zum Fall der Tierschutzvereine Hannover und Lüneburg ist jedoch jetzt rechtskräftig.
Ich habe mir die Presseerklärung des Gerichts ( ) ausgedruckt und habe sie immer dabei, um ggf. einem/r nicht-informierten Polizeibeamten/tin Nachhilfe erteilen zu können.
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
Zweitens liege ein weiterer Verstoß gegen den
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz darin, dass Hunde der 1. Kategorie auch dann, wenn sie den Wesenstest bestanden hätten, außerhalb des privaten Bereichs weiterhin ständig einen Maulkorb tragen müssten.
Diese Maßnahme könne sich fachwissenschaftlichen Äußerungen zufolge gegebenenfalls sogar aggressionsfördernd auswirken, Die betreffende Vorschrift (§ 1 Abs. 6 Satz 2 GefTVO) sei hinsichtlich der Maulkorbpflicht für Hunde mit bestandenem Wesenstest für nichtig zu erklären.
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So, darauf erstmal ein Gläschen Champus ... nee, doch lieber 'Müller-Thurgau'. In Frankreich darf ich mit meiner Sheila weder mit noch ohne Maulkorb einreisen, mit einem Gesöff aus Frankreich anstoßen muß dann ja nicht unbedingt sein.
Es ist ein kleines Stück Gerechtigkeit und ein bißchen Wahrheit, was die Richter nun rechtskräftig werden ließen. Viel bleibt noch zu tun. Viel Unwahrheit und viel Ungerechtigkeit passiert unseren Hunden noch jeden Tag.
Ich bin mit meiner Sheila ohne Maulkorb auf der Demo in Hannover dabei.
Übrigens, Sonntag hole ich sie in meine bisherige Wohnung zum "Alleinsein-Üben". Die neue Wohnung - mit Hundeerlaubnis - rückt auch immer näher.
ciao
Andreas