Nds.:Urteil rechtskräftig; kein MK für geprüfte Hunde

Andreas

Ich habe heute von der Leiterin des Tierheim Hannover dies erfahren:
Seit der Zustellung des Urteils an den Tierschutzverein Hannover (einer der Kläger gegen die Gefahrtierverordnung Niedersachsen) sind heute vier Wochen verstrichen. Gegen dieses Urteil wurde keine Berufung eingelegt, damit ist es durch Ablauf der 4-Wochen-Frist rechtskräftig. Das heißt: Hunde der Liste 1, die den Wesenstest (nach nds. Bestimmungen) bestanden haben, haben keine Maulkorbpflicht mehr.

Das wurde heute im Tierheim noch nicht umgesetzt, wird aber ab Montag greifen.

Gegen die GeftVO Nds. hatten verschiedene Stellen geklagt. Mehrere Klagen wurden in einem Gerichtsverfahren behandelt, da die Beweisaufnahme das selbe Thema umfaßte.

Herr Henkenjohann will für seine Klage in die Berufung gehen (geht, glaube ich, um Zuchtverbot).

Das Urteil zum Aktenzeichen und zum Fall der Tierschutzvereine Hannover und Lüneburg ist jedoch jetzt rechtskräftig.

Ich habe mir die Presseerklärung des Gerichts ( ) ausgedruckt und habe sie immer dabei, um ggf. einem/r nicht-informierten Polizeibeamten/tin Nachhilfe erteilen zu können.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
Zweitens liege ein weiterer Verstoß gegen den
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz darin, dass Hunde der 1. Kategorie auch dann, wenn sie den Wesenstest bestanden hätten, außerhalb des privaten Bereichs weiterhin ständig einen Maulkorb tragen müssten.
Diese Maßnahme könne sich fachwissenschaftlichen Äußerungen zufolge gegebenenfalls sogar aggressionsfördernd auswirken, Die betreffende Vorschrift (§ 1 Abs. 6 Satz 2 GefTVO) sei hinsichtlich der Maulkorbpflicht für Hunde mit bestandenem Wesenstest für nichtig zu erklären.
[/quote]

So, darauf erstmal ein Gläschen Champus ... nee, doch lieber 'Müller-Thurgau'. In Frankreich darf ich mit meiner Sheila weder mit noch ohne Maulkorb einreisen, mit einem Gesöff aus Frankreich anstoßen muß dann ja nicht unbedingt sein.

Es ist ein kleines Stück Gerechtigkeit und ein bißchen Wahrheit, was die Richter nun rechtskräftig werden ließen. Viel bleibt noch zu tun. Viel Unwahrheit und viel Ungerechtigkeit passiert unseren Hunden noch jeden Tag.

Ich bin mit meiner Sheila ohne Maulkorb auf der Demo in Hannover dabei.

Übrigens, Sonntag hole ich sie in meine bisherige Wohnung zum "Alleinsein-Üben". Die neue Wohnung - mit Hundeerlaubnis - rückt auch immer näher.

ciao
Andreas
 
  • 28. April 2024
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Hi Andreas ... hast du hier schon mal geguckt?
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Mönsch Andreas !

Wenn das so stimmt , möcht ich mit Dir anstoßen !!!

Lieben gruß von Vera
P.S. Knuddel Deine Sheila von meinen Rottis !

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Hey Andreas, das wäre ja alles zu schön! Oma ohne MK!! Und wenn das mit deiner neuen Wohnung klappt das trink ich auch ne Flasche Sekt mit Dir!!


Gruß Lupo


"Freundschaft beruht darauf, das eben nicht alles gesagt wird, nur so ist Beieinandersein möglich" K.Tucholsky
 
Na dann ein Prosit!!! für alle Niedersachsen!

Andreas weißt Du was mit getesteten Hunden aus anderen Bundesländern in NDS ist? Was wenn ich mit meinem "Berliner" WT (wo´s ja keine Befreiung gibt) nach NDS komme????? Darf ich dann auch oben ohne gehen???

Birgit mit den Schmusenasen Ronja und Schoki

"Sein Blick ist im Vorübergehn der Stäbe
so müd´geworden,daß er nichts mehr hält.
Ihm ist´s als ob es tausend Stäbe gäbe
und hinter tausend Stäben keine Welt."
...
 
Dann viel Glück
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für alle Hunde in Niedersachsen
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Hi, Andreas.

Erstmal drücke ich Euch die Daumen, dass ihr schnell eine hundefreundliche Wohnung findet.

Weißt Du zufällig, ob in Niedersachsen damit jetzt auch Rotti und Dobi von der Liste sind?
Dieser Passus in der NS-VO wurde ja für nichtig erklärt.

Ein Vereinskollege wohnt in Niedersachsen, der hat z.Zt. arge Probleme, er soll einen Wesenstest mit dem Hund (Dobi) machen, kann sich die 1000 DM extra aber momentan nicht so einfach leisten (hat gerade neu gebaut). Bislang war die Hündin befreit, weil sie auf die BH-Prüfung vorbereitet wird.

Er wollte sich kommende Woche für den Wesenstest anmelden, das wäre superklasse, wenn er rechtzeitig Bescheid bekäme, dass er sich das Geld sparen kann.

Gruß
tessa



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Hallo,
@ bickrottis & Lupo:
Danke, laß uns zusammen feiern, wenn ich mit Sheila in die Wohnung eingezogen bin ...

@Ronja,
das ist eine schwierige Frage. Das Urteil setzt einen bestandenen Wesenstest nach "Niedersachsen-Norm" voraus. Dieser Test unterscheidet sich teils deutlich gegenüber dem in anderen Bundesländern. Ich finde, der WT in Niedersachsen ist der beste überhaupt, wenn man überhaupt einen Test machen muß.

Beispielsweise muß ein Tierarzt mit Sonderausbildung den Test leiten, nix mit selbsternannten 'Hundesachverständigen'.

Es müssen auch eine Vielzahl von Prüfungsaufgaben abgeleistet werden und es muß vom Tierarzt eine Untersuchung (zum Ausschluß von Beruhigungsmitteln) durchgeführt werden. Das ist nur ein Teil der Voraussetzungen.

Es kommt jetzt darauf an, wie der Test in anderen Bundesländern aussieht. Es ist vorgesehen, daß Tests anderer Länder anerkannt werden, wenn sie gleichartig sind.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
Der Wesenstest ist nach den vom ML herausgegebenen Vorgaben durchzuführen. Das Mindestalter der Hunde sollte 15 Monate betragen.
Für die Durchführung des Wesenstestes können vom Landkreis / der kreisfreien Stadt nur Tierärztinnen und Tierärzte benannt werden, die über Erfahrungen in der Verhaltenstherapie mit Hunden verfügen oder spezielle Kenntnisse in der Verhaltenskunde haben.

Wesensteste anderer Bundesländer, die den o. g. Anforderungen entsprechen, sind anzuerkennen.
[/quote]
( Durchführungshinweise zur Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere (Gefahrtier-Verordnung - GefTVO)
vom 12.07.2000, Az.108.2-12014-49, -VORIS 21011 10 10 00 002- )
Komplett bei mir auf meiner alten Homepage:

Tipp dazu:
Probier doch mal, ob die Ordnungsämter sich damit auskennen. Solltest du eine Antwort bekommen, wo drin steht, daß der Test aus Berlin anerkannt wird, dann freu dich. Falls du als Antwort gesagt bekommst, du mußt erneut zum Test nach nds. Vorgabe, dann hast du zumindest nichts verloren. Such dir einfach das Ordnungsamt des Ortes aus, wo du in Niedersachsen zu Besuch hinwillst.
( )

@ alle:
Übrigens ist jetzt die merkwürdige Situation gegeben, daß
- Hunde der Liste 2 (die "widerlegbar-gefährlichen") wie Dobermann und Rottweiler nach bestandenem WT auf Antrag befreit werden (Plakette gegen Gebühr),

- hingegen Hunde der Liste 1 (nach dem Wunsch von Hundetötungsminister Bartels nicht-widerlegbar als gefährlich vermutet), aufgrund des Gerichtsurteils ohne Antrag und ohne Plakette vom Maulkorb befreit sind, wenn sie den WT nach niedersächsischer Bestimmung bestanden haben.

Überhaupt, diese Plakette: Totaler Schwachsinn. Eine rote Plakette für eine Genehmigung, sehr einprägsam! Mit eingeprägtem Buchstaben für das Autokennzeichen der Stadt oder des Kreises. Im Tierheim sind die Hunde teils in der Stadt, teils im Landkreis geprüft, teils in der Stadt, teils im Landkreis gemeldet. Da hat man also einen großen Karton voll mit Plaketten, teils "H (Stadt)", teils "H (Landkreis)" beschriftet. Welchem Hund mach ich nun welche Plakette an und welches Halsband gehört zu welchem Hund? Und wer will das wie kontrollieren, ob die Plakette zum Hund gehört? Und wer kann erkennen, ob die rote runde Blechplakette nicht selbst gebastelt oder beim Schildermacher gekauft wurde, es ist kein Siegel oder so drauf?
Das ist vergleichbar damit, daß das Kfz-Amt dir einen bunten roten Aufkleber dafür zuschickt, daß dein Auto zugelassen ist. Wohin du das Ding klebst, kann keiner wissen. Würde kein Kfz-Amt so machen...

@ tessa:
Weiß ich nicht.
Das Gricht sagte ja auf 'normal-deutsch':
Entweder Rotti und Dobi runter von der Liste
oder
Schäferhund, Dogge und Boxer rauf auf die Liste.
Minister Bartels hat ja mehrfach laut rumgetöst, daß er nie und nimmer den Rotti runternimmt und statt dessen den Schäfer (& Co) raufnehmen will.
Das würde bedeuten, auch nach dem selben Urteil, daß die Schäfer nach nicht-bestandenem Test getötet werden müssen. Das wären so einige, nach Ausagen von SV-Leuten, die ich gefragt habe. Viele SV-Leute befürchten, daß ihr Schäfer den WT nicht bestehen würde. Wenn das so kommt, dann kann Bartels sich auf massenweise Proteste von SV-Leuten einstellen.

Daher vermute ich, daß Bartels sich nicht trauen wird, aber ich weiß nicht, ob die Frist für dieses Urteil auch schon um ist.

ciao
Andreas
 
Hallo Andreas und alle Niedersachsen
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ich freue mich mit euch
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watson
 
Neuer Anlauf zur Infobeschaffung beim OVG Lüneburg:
Guten Tag, würden Sie mir bitte mitteilen ob, oder wann, alle Urteile vom 30.05.2001 rechtskräftig sind,werden oder geworden sind?Von besonderem Interesse wäre für mich das Urteil mit der Nichtigkeitserklärung des § 2 Abs.1 i.V.m.Anlage 1 Nrn. 2,9 und 12 GefTVo (Ungleichbehandlung Kategorie 2 Hunde der Rassen Dobermann und Rottweiler). Alle betroffenen Hundehalter würden sich über eine Antwort freuen,da wir jetzt schon über 8 Wochen auf Informationen warten ,da dass nds.Landwirtschaftsministerium auf seiner Internetseite nichts veröffentlicht.Und Auskunft über Rechtskräftigkeit eines Urteils ist in einer Demokratie hoffentlich kein Staatsgeheimnis.Viele Dank im voraus.

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Wolfgang,Angela,Sabrina
Rambo+Gina
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Thema hochschieb ....

Und hier noch das erste Foto vom ersten Spaziergang "oben ohne" seit 12 Monaten:

Ich finde, sie schaut wieder richtig glücklich. Und sie trägt ihren Kopf wieder selbstbewußt hoch statt ihn hängenzulassen.

Man sollte Bartels (nochmal) wegen 'mittelbarer' Tierquälerei anzeigen.
- - -
Hi Dobi,
ich habe das auch noch mal hingefaxt. Vielleicht haben sie irgendwann soviele Anfragen, daß es mehr Sinn macht, einmal zu antworten als immer aussortieren zu müssen:
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
Fax (Seite 1/1)

An das
Niedersächsische Oberverwaltungsgericht
- Pressestelle -
Telefax: (04131) 718 - 208
Hannover, 06.08.2001
Betr.: Niedersächsische Gefahrtierverordnung teilweise nichtig
Aktenzeichen 11 K 2877/00, 11 K 3268/00 und 11 K 4233/00, 11 K 4333/00


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihre Pressemitteilung vom Mai 2001
( )

Würden Sie mir bitte mitteilen ob, oder wann, alle Urteile vom 30.05.2001 rechtskräftig sind,werden oder geworden sind?

Von besonderem Interesse wäre für mich das Urteil mit der Nichtigkeitserklärung des § 2 Abs.1 i.V.m.Anlage 1 Nrn. 2,9 und 12 GefTVo (Ungleichbehandlung Kategorie 2 Hunde der Rassen Dobermann und Rottweiler). Alle betroffenen Hundehalter würden sich über eine Antwort freuen,da wir jetzt schon über 8 Wochen auf Informationen warten ,da dass nds.Landwirtschaftsministerium auf seiner Internetseite nichts veröffentlicht.Und Auskunft über Rechtskräftigkeit eines Urteils ist in einer Demokratie hoffentlich kein Staatsgeheimnis.

Vielen Dank im voraus.

Mit freundlichen Grüßen
[/quote]

ciao
Andreas
 
Habe gestern von einer Bekannte die im TH arbeitet gehört, das sie ein Fax reinbekommen haben. Darin steht, das der MK jetzt abgelegt werden kann.
Auch hat mich ein Bekannter angerufen der kurz zuvor mit dem Richter telefoniert hat.
Aber ich finde noch keinen öffentlichen Schrieb.
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Würde so gerne mit dem Schreiben zu meiner Nachbarin gehen damit Oscar seinen MK auffressen kann.
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HILFE !!!!

Gruß Sylvia
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Hallo Andreas,
auf dem Server von gibt es einen Menüpunkt "Dialog". Darunter verbergen sich die Pressestellen der Landesministerien. Hab denen ne Mail zukommen lassen.*fg*.
Wolfgang Purschke 07.08.2001 10:05:31 PostMe 3.0 [email protected]
Guten Morgen,
können sie den Eingang des Urteils des OVG Lüneburg vom 30.05.2001 in Sachen GefTVO in ihrem Hause unter Angabe des Eingangsdatums bestätigen? Da ich beim Prozess und der Urteilsverkündung vor Ort war und inzwischen 9 Wochen vergangen sind,wäre ich für Informationen über das weitere Vorgehen unserer Landesregierung dankbar.

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Ich freu mich riesig für alle Niedersachsen
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@Andreas: Die Maus sieht ja richtig fröhlich aus.
Ich hab auf dem ersten Spaziergang "oben ohne" und Leinenlos mit meinen Mädels angefangen zu heulen, weil es so schön war ihnen beim spielen zuzugucken.
 
*freufreufreuhüpf*

Wird das schön auf der Demo in Hannover, wenn alle Hunde wieder ohne MK laufen dürfen!!!

Happy greetings


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Marion und ihre 2 Höllenhunde Tau & Tiptoe
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Immer langsam mit die jungen Pferde!
Sehr geehrter Herr Purschke,
das schriftlich abgefaßte Urteil ist am 03.07.01 meinem Haus zugestellt worden. Es handelt sich um das erste der vier Urteile. Der Antragsteller hat inzwischen Revision eingelegt. Damit gilt die GefTVO bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (einstweilen) unverändert fort.
Inzwischen ist ein weiteres (das zweite) schriftliche Urteil (zu den Rottweilern) zugestellt worden. Hier läuft die Revisionsfrist bis zum 06.09.01.Es wird z.Z. geprüft, ob von hier Revision eingelegt wird.
Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag Menge
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Pressestelle (ML)
Gesendet: Dienstag, 7. August 2001 11:11
Wenn ich jetzt wüsste welche Passagen der Urteile jetzt die Richtigen sind...Die Az. sagen mir ja nicht welches Urteil gemeint ist.Kriegt das noch jemand auf die Reihe?
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Hallo Wolfgang !

Lies doch bitte hier nochmal nach
sagt zwar etwas zu den einzelnen Abschnitten des Urteils , ist aber ganz aufschlußreich das Fazit betreffend .
Die Antwort , die Du erhalten hast , besagt eindeutig , daß die GefTVO in ihrer bisherigen Form erstmal weiterbesteht . Es sollte also hinsichtlich MK und Leine nicht leichtsinnig gehandelt werden .


Rottigruß von Vera


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Hi Vera,
ich habe es mir durchgelesen,mir ist aber trotzdem nicht klar was mit "erstes Urteil" gemeint ist(weiss doch nich mehr wer gegen was geklagt hat ),das Zweite ist wohl das mit der Rasseliste für Kat 2 Hunden = erweitern oder rausnehmen.


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Hallo Wolfgang !

Ich denke mit dem 2. hast Du recht .
Wegen des Widerspruchs kann uns vielleicht Beckersmom aufklären . Die Stellungnahme sagt eigentlich aus , daß der Urteilsspruch nicht dem Ziel der Klage entspricht , zwangsläufig wäre Revision einzulegen !

Weiß eigentlich schon jemand den Termin der Verhandlung in Brandenburg ?

Vera

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Hallo,
es wäre wirklich schön, wenn das Urteil jetzt schon rechtskräftig wäre. Wäre es auch, wäre nicht der Passus im Urteil, dass bis zur Erstellung einer neuen Regelung alles beim Alten bleiben soll.
Schade, ich wohne auch in Niedersachsen.

Kersti
 
Das OVG rührt sich auch nicht

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