Urteil in Nds. Bericht HAZ 31.5.01

Heidi

20 Jahre Mitglied
Allein der Wesenstest entscheidet

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Das Land Niedersachsen muss nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (OVG) seine Kampfhundeverordnung in einigen Teilen ändern. So dürfen Bullterrier, American-Staffordshire-Terrier und Pitbullterrier gehalten und gezüchtet werden, wenn ein Wesenstest nachbewiesen hat, dass die Tiere ungefährlich sind. Kampfhunde, die diesen Wesenstest bestanden haben, müssen auch vom Maulkorbzwang befreit werden, befand das OVG. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ein Hundehalter, zwei Betreiber von Tierheimen und vier Rottweiler-Züchter hatten gegen die Gefahrtier-Verordnung geklagt, die das Land Niedersachsen im Sommer vergangenen Jahres erlassen hatte - kurz nachdem in Hamburg der sechsjährige Volkan von zwei Kampfhunden zerfleischt worden war.
Das OVG bestätigte das Landwirtschaftsministerium grundsätzlich in seiner Absicht, mit dieser speziellen Verordnung gegen mögliche Gefährdungen durch Kampfhunde vorzugehen. Allerdings sei in der konkreten Ausgestaltung der Grundsatz der Gleichheit und der Verhältnismäßigkeit verletzt worden. So hielten es die Richter für unverhältnismäßig, Hunde der als besonders gefährlich eingestuften Kategorie Eins auch dann zu töten, wenn sie den vom Land Niedersachsen entwickelten Wesenstest bestanden haben. Bullterrier, American-Staffordshire-Terrier, Pitbull-Terrier sowie Kreuzungen dieser Hunde zählen zur Gefährdungskategorie Eins.
Sofern ein Tier dieser Kategorie den so genannten Wesenstest bestanden hat, darf es auch nicht mehr unfruchtbar gemacht werden. Die Ausrottung ganzer Hunderassen ging den Richtern zu weit. Auch ein Maulkorb sei nach bestandenem Wesenstest nicht mehr nötig, meinte das OVG. Nach Ansicht von Experten könne ein Maulkorb die Aggressivität der Hunde sogar noch erhöhen, hieß es in der Urteilsbegründung.
Tiere, die den Test nicht bestehen, dürfen nach Ansicht des OVG nicht mehr getötet werden, müssen aber in der Öffentlichkeit Leine und Maulkorb tragen. Ferner kritisierten die Richter, dass in der Kategorie Zwei nicht nur Kampfhunde, sondern auch zwei Schutzhunde aufgeführt sind: Dobermänner und Rottweiler. Diese Hunderassen müsste der Gesetzgeber entweder von der Liste streichen oder weitere Schutzhunderassen wie Schäferhund, Dogge oder Boxer hinzufügen. Das OVG Schleswig hatte bereits am Dienstag einige Teile der Gefahrentierverordnung in Schleswig-Holstein für nichtig erklärt.
Der Deutsche Tierschutzbund sieht sich durch die Urteile in seiner Position bestätigt und fordert die Länder auf, die Gefahrtierverordnungen zurückzuziehen und sich auf ein bundeseinheitliches Heimtiergesetz zu einigen. "Wir haben immer schon gesagt, dass die Gefährlichkeit eines Hundes nicht an der Rasse fest gemacht werden kann", sagte der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Wolfgang Apel. Präventiver Schutz könne nur mit Zuchtkontrollen und Regelungen zur Ausbildung von Hunden erreicht werden. Dazu sei die Registrierpflicht aller Hunde nötig, damit die Behörden auch ein Instrument zur Umsetzung der tierschutzgerechten Maßnahmen hätten.


Nachgefragt
Über die Folgen des Urteils zur Kampfhunde-Verordnung sprach Michael B. Berger mit Landwirtschaftsminister Uwe Bartels.
"Wir werden verschärfen"
Muss Niedersachsens überaus scharfe Gefahrtier-Verordnung jetzt zurückgezogen werden?
Nein, wir werden nur an einigen Punkten nachbessern. Das Urteil ist überhaupt keine Niederlage, sondern bestätigt uns in wesentlichen Teilen. So wird der vorgeschriebene Wesenstest ausdrücklich gelobt und auch die Einteilung in bestimmte Rassen gebilligt.
Das Gericht bemängelte, dass Schutzhunde wie Rottweiler und Dobermann in der Verordnung aufgeführt werden, bissfreudige Schäferhunde, Doggen oder Boxer hingegen nicht.
Hier habe ich Entscheidungsspielraum. Es ist offen, ob wir Rottweiler und Dobermann ganz herausstreichen oder die anderen drei Rassen noch mit in die Verordnung gegen Kampfhunde nehmen. Ich neige eher dazu, die Liste um die drei Hunderassen zu erweitern.
Was wird sich noch ändern?
Den Maulkorbzwang werde ich für diejenigen Hunde aufheben, die den Wesenstest bestanden haben. Aber an anderen Stellen wird die Verordnung verschärft.
An welchen? Für Hunde der zweiten Gefährlichkeitskategorie wie etwa Bullmastiffs wird es möglicherweise die gleichen strengen Regeln geben wie für Hunde der Gefährlichkeitskategorie Eins. Diese Hunde sind Kampfmaschinen und eine Gefahr für den Menschen.
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NS: Das Foto habe ich extra mitkopiert, denn so ein Foto hatten wir ja wohl lange nicht mehr in der ZEitung.
Endlich mal keine reißende Bestie, sondern ein Bild mit Kind.

Gruß Heidi /Mustang
im, Lüneburg, 30.05.2001 17:35 Uhr
 
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Hi Heidi ... hast du hier schon mal geguckt?
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das hatte ich mir schon gedacht, daß der landwirtschaftsminister nicht die dobermänner und rottweiler von der liste streichen wird sondern den schäferhund, dogge und den boxer und deren mischlinge mit auf die kat.2liste setzen wird . er sprach gestern schon davon das die gefahrHV verschärft werden soll.
 
Mh...Gilt das ganze schon?Oder wird das erst ab einem bestimmten Datum eingeführt?
Heißt das dann,dass mein kleiner Beatle wieder ohne MK rumlaufen kann??Boah,das wär ja großartig!!!
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Aber der letzte Satz ("Diese Hunde sind Kampfmaschinen und eine Gefahr für den Menschen.") stört mich.Naja,soll der mal reden...Hauptsache unsere Hunde können jetzt wieder frei leben!
Ähm...wie ist das denn jetzt mit dem Leinenbzwang?
Ich hoffe,der wird auch abgesetzt?!?!

Allerliebste Knuddelgrüße,
Evi
Sabbermonster Beatle Knuddelbär Eric
 
Leserbrief unseres Rechtsbeistandes und Vereinsmitgliedes Martin Hanske zu:HAZ "Allein der Wesenstest entscheidet"
und "Nachgefragt"

zum Artikel der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung


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Hannoversche Allgemeine Zeitung
z. Hd. Herrn Dr. W. Mauersberg
Bemeroder Str. 58

30559 Hannover

01. Juni 2001

"Allein der Wesenstest entscheidet" und "Nachgefragt"
HAZ vom 31. Mai 2001

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Dr. Mauersberg,

als Vertreter von Antragstellern in den Normenkontrollverfahren gegen die Gefahrtierverordnung des Landes Niedersachsens und der Gefahrhundeverordnung des Landes Schleswig-Holstein bin ich über die Reaktion des zuständigen niedersächsischen Landwirtschaftsministers erschüttert. Insbesondere ist für mich jemand als sozialdemokratischer Minister untragbar, der wider besseren Wissens Mitbürgerinnen und Mitbürger in der Öffentlichkeit verunglimpft. Dies hat Herr Bartels getan, indem er den Antragstellern vorwarf, nur die Interessen ihrer Hunde zu verfolgen und Gesundheit und Leben der Mitmenschen zu missachten. Schlimmer noch: "Der Schutz des Menschen hat Priorität. Die das ändern wollten, haben verloren" lässt Uwe Bartels in der aktuellen Information des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums vom 30.05.2001 tönen. Der Minister vergisst dabei, dass er und sein Sprecher bis in das Frühjahr 2000 hinein erklärten, sie würden es für fachlich nicht nachvollziehbar halten, allein von der Rasse die Gefährlichkeit von Hunden abzuleiten.

Aus vorstehenden Erwägungen bitte ich um Abdruck des nachstehenden Leserbriefes. Soweit Informations- und/oder Klärungsbedarf besteht, bin ich auch zu einer Rücksprache bereit.

Leserbrief

"Allein der Wesenstest entscheidet" und "Nachgefragt",
HAZ v. 31.Mai 2001

Es gilt, Menschen und Tiere vor gefährlichen Hunden zu schützen - genau das haben die Antragsteller in dem Normenkontrollverfahren gegen die niedersächsische Gefahrtierverordnung beim OVG Lüneburg gefordert. Rasselisten sind erwiesenermaßen dazu ungeeignet. Allein rasseunabhängige bestimmte Verhaltensweisen eines Hundeindividuums stellen eine Gefahr dar. Falsche Haltung und Erziehung von Hunden sind Hauptursache für die schlimmen Beissvorfälle. Das weiß auch Minister Bartels. Aber solche Wahrheit ist heute nicht populär. Statt "Hundeführerschein" setzt er auf "Rasse". Deshalb musste der Minister beim OVG Lüneburg eine herbe Niederlage einstecken, die er jetzt als Erfolg verkaufen will:

Rechtswidrig ist der Rassekatalog für sog. "Kampfhunde", weil kein Nachweis der individuellen Ungefährlichkeit möglich ist. Nichtig ist die Verordnung, soweit Hunderassen ausgerottet werden sollten, soweit bei bestandenem Wesenstest am Maulkorbzwang und an der Unfruchtbarkeitsmachung festgehalten werden sollte. Gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt die willkürliche Aufnahme von einzelnen Gebrauchshunderassen in die Verordnung.

Es wäre erfreulich, wenn ein Landwirtschaftminister sich der in Niedersachsen vorhandenen Fachkompetenz der Tierärztlichen Hochschule Hannover bedienen würde, statt Boulevardmedien nachzueilen und auf den kynologischen Sachverstand von Fernsehköchen zu setzen. Wir Menschen in Niedersachsen wären erheblich besser geschützt!

Mit freundlichen Grüßen


Martin Hanske
Rechtsanwalt


Quelle :

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