Nds.:Urteil rechtskräftig; kein MK für geprüfte Hunde

Hallo Kersti !

Das ist so nicht richtig !
Bei Rechtskraft des Urteils sind die für nichtig erklärten Passagen NICHTIG , d.h. nie dagewesen !

Vera

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  • 28. April 2024
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Hi bickrottis ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo alle,

also, ich habe hier die Aktenzeichen rausgesucht.

Erstmal vorweg:
Der Kläger (die Kläger) ist derjenige, der gegen die Verordnung klagt.
Die Beklagte ist das Ministerium, das die Verordnung erlassen hat.

Kläger wird gleichbedeutend mit Antragsteller und
Beklagte gleichbedeutend mit Antragsgegnerin
verwendet.
(Soweit erstmal für Leute, die nicht die Sprache "juristisch" sprechen.)

Hier eine Aufstellung der Kläger:
Tierschutzverein Hannover und Umgebung e. V. - Az.: 11 K 4233/00
(Anm.: heißt tatsächlich "... und Umgegend")
Tierschutzverein Lüneburg und Umgebung e. V. - Az.: 11 K 3268/00

Thomas Henkenjohann, stellv. für den Verein gegen die Diskriminierung von Hund & Halter e. V. Az.: 11K 2877/00

4 Mitglieder des Allgemeinen Deutschen Rottweiler Club e. V. - Az.: 4333/00

Leider ist es mir bislang nicht gelungen herauszufinden, wie die Anträge (also die Klagen) genau lauten.

Aber die Pressemitteilung sagt, daß die Kläger zum AZ 4333/00 (also die Rotti-Leute) in vollem Umfang Erfolg hatten, die anderen hatten teilweise Erfolg.

Wenn jetzt das Ministerium schreibt
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
"das schriftlich abgefaßte Urteil ist am 03.07.01 meinem Haus zugestellt worden. Es handelt sich um das erste der vier Urteile. Der Antragsteller hat
inzwischen Revision eingelegt."
[/quote]

dann heißt das, daß Herr Henkenjohann im Fall 11K 2877/00 noch mehr gegen das Ministerium durchsetzen will.

Ich halte die Aussage für falsch, daß in so einem Fall die ursprüngliche Bestimmung weiter gelten solle. Das soll mal ein Rechtsanwalt auseinandernehmen.

Wenn das Gericht die Regelung für teilweise unwirksam erklärt und ein Kläger per Revision festgestellt haben will, daß die Regelung völlig unwirksam sein soll, dann ist doch der kleinste gemeinsame Nenner der Richterspruch.

Bei all den Lügen, fiesen Tricks und miesem Verhalten des Landwirtschaftsministriums halte ich es für absolut möglich, daß die Zustellung des Urteils 11 K 4233/00 (Tierschutzverein Hannover und Umgegend e. V.) einfach verschwiegen wird.

Der TV hat einen Anwalt, der es geschafft hat, gegen das Ministerium (teilweise) zu siegen. Der Anwalt wird auch wissen, wann das Urteil rechtskräftig geworden ist. Da vertraue ich einfach drauf.

Wenn Herr Henkenjohann jetzt für den zusätzlichen Wunsch der Aufhebung des Zuchtverbots in Revision gegangen ist, dann kann das m.E. keine Auswirkung auf die erklärte Nichtigkeit des Maulkorbzwangs haben.

Uff, das ist wirklich ein sehr trockenes Brot, diese Juristerei ...

ciao
Andreas
 
Nachtrag - 11.8.2001
auf Wunsch eines Betroffenen habe ich diesen Artikel bis auf weiteres rausgenommen.
Ich denke, ich werde die nächsten Tage erklären können, warum.

ciao
Andreas
 
Danke Andreas,
nächstes Mal faxe ich auch
spanking.gif
dann klappts auch mit der Antwort
doberman_guarding_gate_md_wht.gif

Wolfgang,Angela,Sabrina
Rambo+Gina
online.dll
 
Danke Andreas das due es noch mal hier reingesetzt hast

ich werde auf jeden fall meinen RA mit dem ich in der Hundesteuerangelegenheit vorm OVG Lüneburg in 2. Instanz in klage auch noch in dieser angelegenheit kontaktieren.

Da in der Ausnahmegenehmigung gem§1 Abs.2 GefTVO Nds. als Auflagen der Haltung gemacht wurde:"das stehts angeleint und mit Maulkorb versehen..."



Wenn du mich lieben willst,so liebe meinen Hund
maus.gif
 
Bestätigung der Revision:
Sehr geehrter Herr Purschke,
auf Ihre Anfrage vom 05.08.2001 teile ich Ihnen mit, dass der Antragsteller des Verfahrens 11 K 2877/00 innerhalb der (inzwischen abgelaufenen) Rechtsmittelfrist Revision beim Bundesverwaltungsgericht gegen das Urteil des Senats vom 30. Mai 2001 eingelegt hat. Der Antragsgegner ist nicht in die Revision gegangen. Eine weitergehende Auskunft, insbesondere über die rechtlichen Folgen, kann ich Ihnen leider nicht erteilen.
MfG
Bergmann, Justizangestellte


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Hallo Leute,
ich habe diese homepage gerade erst entdeckt und bin begeistert.
Zu dem Thema kann ich Euch folgendes mitteilen: Beim OVG Lüneburg hat man mir auf Anfrage mitgeteilt, dass das Urteil betreffend der Rottis und Dobermanns erst letzte Woche zugestellt wurde und sofern niemand Revision einlegt die Rechtskraft Anfang September erfolgt. Bis dahin gilt die GefahrtVO. Ich hoffe das in diesem Fall niemand Revision einlegt. Übrigens ich lebe mit einem Rotti unter einem Dach.

Viele Grüsse Michi + Zeus
 
Hallo,
erstmal herzlich willkommen Michi!

Hier eine wichtige neue Information zum Thema der rechtskräftigkeit des Urteils über Maulkorbbefreiung:

Es gibt drei Leute mit zwei Meinungen.
1) Tierheimchefin Hannover - schon vor ca. 10 Tagen: Urteil ist rechtskräftig, das Urteil zur Klage des Tierschutzvereins wurde vor mehr als 4 Wochen zugestellt und es wurde keine Revision eingelegt.

2) Anruf eines Herrn auf meiner privaten Telefonnummer (die ich auf meiner Anfrage an das Gericht angegeben hatte, die Numer steht aber nicht im Telefonbuch). Der Herr sagte, er ruft an wegen meines Faxes an das OVG. Er sagt, er sei Richter und heißt Schwärmer.
Er sagt, das Urteil bezüglich Maulkorb ist rechtskräftig.

3) Ein anderer der Kläger vor dem OVG schrieb mir und beim Rückruf sagte er mir:

a) das, was das Tierheim als 'Urteilszustellung' betrachtet, war gar keine Urteilszustellung

b) das Urteil bezüglich der Klagen der Tierschutzvereine Hannover und Lüneburg ist noch gar nicht zugestellt. Die 4-Wochen-Frist zur Revision läuft noch gar nicht. Einer der Kläger ist in Revision gegangen (H.u.H.) und schon von daher ist das Urteil (zumindest zu dieser Klage) nicht rechtskräftig.

c) der da angerufen hat muß nicht zwingend wirklich der OVG-Richter Dr. Schwärmer gewesen sein, zumindest kann ich den Anruf nicht beweisen und mich auf keinen Fall auf die mündliche Aussage berufen

So. Das ist leider viel komplizierter als ein Verfahren wegen Falschparken oder Ladendiebstahl. Vielleicht soll der 'normale Bürger' da nix verstehen und das Handtuch werfen?

Ich möchte zumindest darauf hinweisen, daß es Probleme geben könnte, wenn jetzt einer aufgrund des Urteils sofort den Maulkorb verbrennt.

Meine Überzeugung ist, daß das Urteil gegen Maulkorbpflicht für geprüfte Hunde (WT in NS) Bestand haben wird und im Endeffekt Recht sein wird. Nur, wenn alle jetzt noch Revision hin und Revision her machen mit den üblichen jahrelanmge Wartefristen, dann kann es sein, daß keiner unserer Hunde das mehr erlebt. Dann wird es vielleicht im Jahre 2012 ein endgültiges Urteil geben, wonach die Gefahrtierverodnung in diesem Punkt definitiv nichtig war. Und daß kein Hund mit einem Maulkorb hätte gequält werden müssen in den vergangen elf Jahren. Sowas nennt sich dann Recht und Rechtsstaatlichkeit. Es ist für mich aber nicht gerecht.

Ich sage aber nicht, was ich mache.

Jeder soll selbst entscheiden und soll sich des Risikos bewußt sein, daß er möglicherweise
- eine Anzeige kriegt (gegen die er sich wehren muß)
- ein Bußgeld aufgebrummt bekommt (gegen das er sich wehren muß)
- aufgrund der Nichteinhaltung der GeftVO seine Zuverlässigkeit bestritten wird (wogegen er sich wehren muß)
- er wegen mangelnder Zuverlässigkeit möglicherweise die Haltungsgenehmigung nicht bekommt (wogegen er sich wehren muß)

Ich würde das alles durchziehen, wenn mir das passieren würde. Andere haben vielleicht nicht die Kraft, nicht die Nerven, nicht den Mut oder keine gute Rechtsschutzversicherung.

(Wiederholung von oben: )
Ich werde nicht sagen, welche Meinung ich habe - sondern bitte jeden, das für sich selbst zu entscheiden.

Ich hoffe, daß mir keiner böse ist, daß ich zunächst die Informationen der einen Seite weitergegeben habe, zu dem Zeitpunkt hatte ich nicht mehr Informationen. Was nun wirklich Recht ist, weiß wohl keiner so richtig. Hiermit habe ich nun wirklich alles - so weit mir möglich war: unparteiisch und objektiv - weitergegeben und nun muß jeder selbst wissen, was er draus macht.

ciao
Andreas
 
Hallo Andreas,

mailst Du mich bitte mal an? In Deinem Profil ist keine Mail-Addy.

Danke

bl_paw.gif
Beckersmom
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bullcom.jpg


SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
Hallo Mom,
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Beckersmom:
mailst Du mich bitte mal an?
[/quote]
Ja, hab ich gerade
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
In Deinem Profil ist keine Mail-Addy.
[/quote]

öhhhhh....
doch!
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ciao
Andreas
 
Oje....ich lasse drastisch nach
biggrin.gif
biggrin.gif


bl_paw.gif
Beckersmom
bl_paw.gif

bullcom.jpg


SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
Aber wie kann es denn dann sein das jemand für einen Bulli in Niedersachsen eine Ausnahmegenehmigung vom MK Zwang erhält? Ich versth gar nichts mehr.. Jurist müsste man sein um da durchzublicken...

996141720.jpg


 
Also,
eine allgemeine Möglichkeit für eine Maulkorbbefreiung für Liste1-Hunde gibt es in Niedersachsen nicht.

(Liste 1= APBT, AmStaff, Bullterrier und Mixe damit)

Ich kenne nur einen Fall einer Ausnahmegenehmigung aufgrund eines tierärztlichen Atttest (Erstickungsgefahr).


ciao
Andreas
 
Hallo Andreas,

keine Ahnung wie die das gedeichselt haben, auf jeden Fall braucht die Hündin keinen MK mehr zu tragen..

Gruß
Meike

996141720.jpg


 
Habe zwei American Pit Bull Terrier in Niedersachsen vom Maulkorb befreit bekommen.Der dritte ist noch zu klein (12 Wch) - der braucht noch keinen.Aber ich wette das der mit 6 Mon. auch befreit wird..........
Gruß Margrit

P.S. Einer wegen bestandenem Wesenstest-der andere Tierschutzgesetz (erhebliche Leiden...aufgrund übersteigertem Spieltrieb...tätätätä...),hat natürlich auch den Test bestanden.
 
dann müßte es auch bei mir gehen oder
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?? Wie? Wohnst du neuerdings in Niedersachsen??


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