hallo..ich bin aus österreich..
hier gibts keine probleme auf den campingplätzen..
eher schauen die deutschen urlauber ein wenig komisch...
bei uns gibts keinerlei rasselisten oder rassebestimmungen usw....gott sei dank.
jedoch bei auslandsurlaub ist es immer besser vorher die landesbestimmungen zu klären: zb..
ich war voriges jahr in ungarn (therme).
diese woche sah ich zufällig auf der homepage meines automobilclubs (öamtc) das in ungarn seit vorigem jahr einreiseverbot für kampfhunde gilt....
jetzt weis ich auf warum der grenzbeamte so komisch auf das foto im eu heimtierausweis geschaut hat bei der ausreise...
info ist richtig habe ungarische botschaft und frendenverkehrsverband für ungarn anger.
das heist auch wenn an der grenze niemand was sagt und es passiert etwas oder ein polizizist hält dich auf gibts sicher probleme.. und daher sage ich DANKE UNGARN DAS WARS.
auch in kroatien war voriges jahr so etwas geplant wurde aber gottseidank verschoben..
also vorm sommerurlaub lieber noch einmal beim ADAC nachfragen....
Ungarn: Hunde & Katzen
EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung sowie einer Identitätskennung durch Mikrochip oder Tätowierung ist erforderlich.
Bei der Einreise mit Hund oder Katze nach Ungarn über spezielle Nicht-EU-Länder (z.B. Ukraine, Serbien, Montenegro) müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen.
Derzeit ist das einzige in Österreich anerkannte Laboratorium für die Durchführung des Bluttests:
Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES)
Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen Mödling
Robert Koch-Gasse 17
A-2340 Mödling
Tel.: 05 0555 - 38112
Fax: 05 0555 - 38108
Ein Bluttest (wenn eine Immunisierung des Tieres gegen Tollwut nachgewiesen wurde), braucht nur einmal im Leben des Tieres durchgeführt zu werden, vorausgesetzt es erhält immer rechtzeitig die Auffrischungsimpfungen.
Für Hunde sind Maulkorb und Leine mitzuführen. Die Einfuhr von gefährlichen Hunden und Kampfhunden ist verboten (z.B. Bullterrier, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pitbull, etc.).
siehe...