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Was ist ein "bissiger" Hund gemäß diesem Urteil? Einer, der tatsächlich beißt, oder einer, der als gefährlich eingestuft wurde (ob nun aufgrund der Rasse oder aufgrund eines Vorfalls)?
 
ich meinte "geld als vernünftigen grund", claudia.

auch das hinmorden der hunde nach 2000 geschah ja nicht aus finanziellen gründen.
 

also "bissig" würde ich jetzt schon auf hunde beschränken, die auch wirklich beissen. ich kenn ja auch nur diesen auszug, der dort zitiert wird. womöglich beschränkt sich das auf angriffe gegen menschen ?

sicher bin ich mir aber, daß da schon auch die richtigen leute ein auge drauf und einfluss haben. nicht zuletzt die th-mitarbeiter.

nichts anderes verlangt ja auch der th-leiter dort.
 

Wo soll das denn stehen? Hast Du mir mal einen Paragraphen, der das besagt? Wie kann es dann sein, dass milliardenfach männliche Küken geschreddert werden? Die isst keiner. Die sind einfach nur unwirtschaftlich.

Pferde gehen zum Schlachter, weil man sie sich nicht mehr leisten kann, weil sie zu alt sind für den Sport, oder unreitbar....

Wieso sollte das bei Hunden denn anders sein. Kostenfaktor = muss weg.
 
das verstehe ich auch. du hast schon recht, man muss bei den kleinsten anzeichen auf der hut sein.

manchmal wird auch vorher einfach mal so die stimmung abgeklopft.
 
Genau das.

Und wenn bei den "bissigen, schwer vermittelbaren" Hunden keiner was sagt, dann kann man doch auch die sonstwie schwierigen beseitigen. Oder die alten. Oder die häßlichen, die eh keiner will. Andere EU-Länder machen uns doch vor, wie´s geht, und da machen auch unsere direkten Nachbarn keine Ausnahme.

Wusstet ihr übrigens, dass die Bundeskanzlerin Angst vor Hunden hat?
 
ja, weiß ich. putin hat sich da einen spaß draus gemacht.

 
Nö, aber ich finde diese Bemerkung in diesem Zusammenhang auch relativ irrelevant...
 
naja..claudia meinte halt, von der ist keine hilfe zu erwarten.
 
Bis hinunter auf kommunale Ebene?
 
Bis hinunter auf kommunale Ebene?

Es geht doch hier nicht ums Kleckerlestierheim xy in Kaff z.

Es geht darum, ob Geld/Wirtschaftlichkeit wohl einen vernünftigen Grund darstellt, um Tiere gesetzeskonform töten zu dürfen.

Wenn es hierzu eine klare Aussage gäbe, dann bräuchte sich Kleckerlestierheim xy gar nicht erst den Kopf drüber zu zerbrechen, ob es wohl eine gute Idee ist, kostspielige Tiere einfach wegzuspritzen.
 
Okay, so gesehen hast du Recht...

Edit: Aber zu suggerieren, das passiere nur, weil die Bundeskanzlerin Angst vor Hunden habe (so etwa), finde ich trotzdem irgendwie daneben.

Meinst du, aus diesem Grund befasst sie sich persönlich mit dem Tierschutzgesetz und sorgt dafür, dass das so ausgelegt wird?
 

Nein. Aber glaubst Du nicht auch, dass Verbesserungen im Tierschutzgesetz leichter zu erreichen/durchzusetzen wären, wenn man es mit Menschen zu tun hätte, die Tiere wenigstens mögen?

Wann wurde das Tierschutzgesetz novelliert? Letztes Jahr? Und keine einzige der Änderungen war ZUGUNSTEN der Tiere. Wirtschaftlichkeitsinteressen stehen im Vordergrund. Wie gesagt, die Kanzlerin ist da
zwar nicht DIREKT beteiligt, hat aber Richtlinienkompetenz. Sie gibt sozusagen eine gewisse "Grundstimmung" bzw. Richtung vor, die Feinheiten machen ihre Handlanger... äh... Minister.
 
Hovi schrieb:
Nein. Aber glaubst Du nicht auch, dass Verbesserungen im Tierschutzgesetz leichter zu erreichen/durchzusetzen wären, wenn man es mit Menschen zu tun hätte, die Tiere wenigstens mögen?

Doch.
 

Rechtssicherheit im engeren Sinne gibt es nur bei Tiertötungen, zu denen Ausführungsvorschriften, wie Schlachtrecht, Jagdrecht oder Fischereirecht erlassen wurden. Eine Legaldefinition des Begriffs "vernuenftiger Grund" gibt es nicht.

Allerdings gibt es einige Kommentare zum TSchG, die sich mit dem Thema beschaeftigen.

Schnell gegoogelt: aus J. Luy - Ethische Aspekte der Tiertoetung
"Keinen „vernünftigen Grund“ zur Tiertötung stellen demgegenüber bloß ökonomische
Gründe dar, wie die Absicht der „Marktentlastung“ (vgl. Ort & Reckewell 2002a; Hirt et al. 2003b; Tierschutzbericht 2001, BT Dr 14/5712, S.49)"

Hirt A, Maisack C, Moritz J (2003b Tierschutzgesetz / Kommentar. Kommentar zu § 4 (Rn 9). München: Vahlen.
Ort JD, Reckewell K (2002a Kommentar zu § 17 (Rn 180). In: Kluge, HG (Hrsg. Tierschutzgesetz / Kommentar. Stuttgart: Kohlhammer.

Das ist wohl auch ein Fall fuer die Tieraerztekammer S-A...
 

Ich denke auch das es darauf hinaus läuft, vorausgesetzt die ziehen das durch und keinen juckt es. Hatte erst gestern eine riesen Diskussion mit einer Kollegin die mir wieder mit ihren Auslandshunden das Ohr abkaute. Wenn ich ihr dann z.B. vom Tierheim Stuttgart erzähle oder von eben diesem Fall, wird nur abgewunken.
In Deutschland würde kein Tierheim pleite gehen heißt es dann, und wenn dem so sei warum man nicht einfach an die Presse geht. Das vor allem das Schicksal der Listenhunde in Deutschland nur sehr wenige "Tierschützer" und "Hundefreunde" interessiert ist ihrer Meinung nach die Schuld der Medien und ist halt einfach so...

Muss es hier erst soweit kommen wie in anderen Ländern das die breite Masse der "Tierfreunde" mal anfängt zu reagieren??

Ach die Merkel, wenn ich die wäre hätte ich eher Angst vor dem eigenen Spiegelbild...
 
Wenn ich mich nicht irre war doch der Bericht aktuell und die Bilder aus dem Tierheim Wolmirstedt oder!? Waren das alles aktuelle Fundhunde? Weder der schwarze, noch der braun-weiße oder der beige sind auf der Homepage...
 
versteh die aufregung nicht ist doch jetzt schon in einigen tierheimem gängige prakzis das ältere unvermittelbare hunde durch die spritze das tierheim verlassen.
jetzt kommen halt die bissigen unvermittelbaren dazu.
und in ein paar jahren sind wir dann so weit ,das ein hund als unvermittelbar zählt, wenn er eine gewisse zeit im tierheim saß und wird dann eingeschläfert.
 

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