MDR- Todesstrafe für unvermittelbare Hunde?

  • 28. April 2024
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Wie pervers ist das denn!
Erst irrwitzige Gesetze schaffen, die willkürlich Hunde als gefährlich erklärt, unverschämt hohe Steuern erheben und dann arrogant über das Leben von Hunden entscheiden, die Opfer dieses Irrwitzes geworden sind!
 
Ein Jahr....aber nur die Soka's,oder ?
Die ganzen unvermittelbaren Anderen sind egal ?
 
Ich hab´s so verstanden, dass ALLE "unvermittelbaren" (d. h. länger als 1 Jahr einsitzenden) Hunde getötet werden können.
 
Ich glaub die meinen alle, Bullblue. Oder zumindest alle für die S-A zahlen muß.
Der Witz ist ja, dass SIE diese "Unvermittelbarkeit" geschaffen haben, inkl den hohen Kosten und jetzt über die Folgen jammern UND, dass sie ihre Einnahmen nicht gegenrechnen. Denn es gibt ja Halter die die 500 Ocken und mehr zahlen. Die Einnahmen, inkl SKN, WT und Steuern, dürften die Ausgaben für die TH- Abgaben mühelos decken.
 
Ich glaub die meinen alle, Bullblue. Oder zumindest alle für die S-A zahlen muß.
Der Witz ist ja, dass SIE diese "Unvermittelbarkeit" geschaffen haben, inkl den hohen Kosten und jetzt über die Folgen jammern UND, dass sie ihre Einnahmen nicht gegenrechnen. Denn es gibt ja Halter die die 500 Ocken und mehr zahlen. Die Einnahmen, inkl SKN, WT und Steuern, dürften die Ausgaben für die TH- Abgaben mühelos decken.

Man sollte die Koste, für die Unterbringung, nach dem Verursacherprinzip, den Seppeln aufdrücken, die diese schwachsinnigen Gesetze geschaffen und die Hundesteuer so hoch getrieben haben!
 
UND, dass sie ihre Einnahmen nicht gegenrechnen. Denn es gibt ja Halter die die 500 Ocken und mehr zahlen. Die Einnahmen, inkl SKN, WT und Steuern, dürften die Ausgaben für die TH- Abgaben mühelos decken.

Natürlich nicht. Die Steuern werden "nicht zweckgebunden" verpulvert, und die anderen Einnahmen sind ja angeblich "Gebühren", um die Kosten für die Prüfungen zu decken.
 
Wie pervers ist das denn!
Erst irrwitzige Gesetze schaffen, die willkürlich Hunde als gefährlich erklärt, unverschämt hohe Steuern erheben und dann arrogant über das Leben von Hunden entscheiden, die Opfer dieses Irrwitzes geworden sind!
Ist ja nicht so, das genau so ein Szenario auch schon in den diversen HFS-Threads angesprochen wurde als es um die Frage ging, was mit den Hunden passiert deren Halter keinen HFS bestehen/machen.
 
Bzw. noch öfter in diversen "Der-Schäferhund-muß-auch-auf-die-Liste-weil-so-viele-Hunde-dann-nicht-ins-Tierheim-passen" - Threads.

by the way, wo ist überhaupt Wolf?
 
Ich hab´s so verstanden, dass ALLE "unvermittelbaren" (d. h. länger als 1 Jahr einsitzenden) Hunde getötet werden können.

laut dem erwähnten urteil geht es um "gegebenfalls tötungen von bissigen, nicht mehr vermittelbaren hunden."

da ist natürlich spielraum, aber daß da stinknormale fundtiere getötet werden, nur weil sie länger als ein jahr sitzen, dürfte kaum durchsetzbar sein.

ich seh den artikel ein wenig anders: stimmungsmache gegen "kampfhunde" (und imho gehts um die), die keiner braucht und die trotzdem so viel kosten verursachen, von denen man kindergärten bauen könnte. die müssen ja nicht mal bissig sein. die sind ja eh gefährlich.
 
Das ist doch ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz. Seit wann darf man in Deutschland aus wirtschaftlichen Gruenden ein Tier toeten?
Im Einzelfall - aus gesundheitlichen oder Verhaltensgruenden - duerfen Tierheime Hunde ja eh schon einschlaefern. Aber pauschal nach einem Jahr, weil's zu teuer wird gewiss nicht.
 
ich habe dort mal direkt nachgefragt (TH wolmirstedt) und es geht wohl um die listen- und vorfallshunde in erster linie, weniger um die fundhunde (wenn nicht sowohl als auch listi-/vorfallshund) :(
 
die haben 17 hunde, oder ? wieviele wirklich gefährliche hunde werden wohl darunter sein ?
 
Das ist doch ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz. Seit wann darf man in Deutschland aus wirtschaftlichen Gruenden ein Tier toeten?

Schon immer.

Das Tierschutzgesetz verbietet eben NICHT das Töten von Tieren.

Man braucht nur einen "vernünftigen Grund". Geld ist immer ein "vernünftiger Grund".
 
ich habe dort mal direkt nachgefragt (TH wolmirstedt) und es geht wohl um die listen- und vorfallshunde in erster linie, weniger um die fundhunde (wenn nicht sowohl als auch listi-/vorfallshund) :(

Dazu sage ich nur: wehret den Anfängen.

IM MOMENT geht es vielleicht nur um die Listenhunde.
 
Das ist doch ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz. Seit wann darf man in Deutschland aus wirtschaftlichen Gruenden ein Tier toeten?

Schon immer.

Das Tierschutzgesetz verbietet eben NICHT das Töten von Tieren.

Man braucht nur einen "vernünftigen Grund". Geld ist immer ein "vernünftiger Grund".

ne, also das glaub ich so nicht. nicht von behördlicher seite.
 
ich mach jetzt mal aus meinem herzen keine mördergrube: ich glaube, hier macht sich jemand sorgen um finanzielle unterstützung. mit sicherheit völlig zu recht, da habe ich keinen zweifel.

aber daß da wirklich tötungen im raum stehen, bezweifel ich doch. das gäbe einen riesen shitstorm. warum sollte das th so ein paar hunde nicht irgendwo in deutschland unterbringen können ? wir reden hier doch nicht von hunderten hunden, wohl eher von einem oder zwei.

und nochmal: in dem urteil, auf dem das ganze ja irgendwie fusst, ist ausdrücklich die rede von "bissigen, nicht vermittelbaren hunden". das ist doch unmissverständlich und deckt sich sogar mit so mancher aussage von tierschützern, die hunde lieber einschläfern, als sie ein leben lang hinter gittern zu sehen (was ich hier nicht bewerte).
 
Das ist doch ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz. Seit wann darf man in Deutschland aus wirtschaftlichen Gruenden ein Tier toeten?

Schon immer.

Das Tierschutzgesetz verbietet eben NICHT das Töten von Tieren.

Man braucht nur einen "vernünftigen Grund". Geld ist immer ein "vernünftiger Grund".

Toeten ist prinzipiell nicht verboten, aber ich glaube nicht, dass das als "vernuenftiger Grund" gilt. Man darf ja als Privatperson auch nicht seinen gesunden Hund einschlaefern, weil man ihn sich nicht mehr leisten kann. Auch der Tierarzt darf das nicht.

Nicht mal beim Nutzvieh darf man das, die Tiere muessen entweder der Lebensmittelgewinnung dienen oder aus Tierschutzgruenden (z.B. wegen Krankheit) getoetet werden.

Wenn es um bissige Hunde geht, ok, da kann man Verhaltensprobleme geltend machen, aber das muessen IMMER Einzelfaelle sein, keine Pauschalverurteilung. Da wuerde ich es fast drauf anlegen, das vor Gericht zu klaeren.
 
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