Was mir dazu, mal ganz abgesehen von dem oben eingestellten Urteil, gerade noch einfällt: Wenn der TE seine Einigung mit der anderen HH belegen kann, sprich, das eventuell schiftlich festgehalten wurde und er dem, was vereinbart wurde, nachgekommen ist, dann können nachträglich keine weitergehenden Forderungen mehr gestellt werden. Auf diese wurde durch die Einigung ausdrücklich verzichtet.
Wir hatten mal so eine Situation, wo wir als Beifahrer in deinen Autounfall verwickelt waren. Unsere Fahrerin hatte absolut keine Schuld, war aber jung, naiv und leicht zu beeindrucken. Sie hat unter dem Druck der Unfallgegner eine Teilschuld eingeräumt, bevor die Polizei da war. Da war hinterher nichts mehr zu machen, trotz unserer Zeugenaussagen. Die Polizisten haben uns damals darauf hingewiesen, dass sie froh sein könnte, dass es in ihrem Wagen zu keinem Personenschaden gekommen ist, sonst wäre sie darauf sitzen geblieben. Eine solche Einigung hebt berechtigte Forderungen auf, wenn man sich darauf einlässt und das glaubhaft darstellen und belegen kann.
Ansonsten ist es so, dass derjenige, der im Moment eines Vorfalles die Aufsicht über einen Hund hat, auch die Verantwortung trägt. Deshalb lasse ich mir z.B., wenn ich als Trainer bei einem Hund bin, immer eine Haftpflicht zeigen, denn wenn ich den Hund an der Leine habe und es passiert etwas (sollte natürlich nicht, aber bin ja auch nur ein Mensch), dann hätte ich die A-Karte. Insofern lasse ich es mir dann, wenn keine Haftpflicht vorliegt, vom HH unterschreiben, dass ich in dem Fall aus der Verantwortung bin, wenn ich den Hund kurzzeitig führen muss, um z.B. einen Trainingsschritt zu erklären. Für den Fall, dass das nicht greift, habe ich das für mich auch noch mal extra versichert, auch wenn ich wirklich gesucht habe, eine Versicherung zu finden, die das absichert. War nicht so einfach, da ich nicht bereit war, eine Klausel zu akzeptieren, in der die Arbeit mit gefährlichen oder Listen-Hunden ausgeschlossen wird.