Super, ich danke Euch schon mal für die Infos!
Die Steuerbescheide laufen immer ein Jahr - von Januar bis Dezember. Ich meine auch, dass man meinem Lebensgefährten bei der Abmeldung unseres Doggenrüden, der im Mai verstorben ist, gesagt hat, dass eine Rückzahlung der verbleibenden Monate nicht möglich ist!?
Ist aber jetzte eigentlich auch off topic ... wunder mich nur manchmal!
Die Hundesteuersatzung müsste ich mir auf der Gemeinde abholen, die ist leider nicht im Netz veröffentlicht. Es gibt seit diesem Jahr Regelungen zur Anleinpflicht bei großen Hunden und Listenhunden. Weitere Regelungen sind mir jetzt nicht bekannt und ein erhöhter Steuersatz für Listenhunde auch nicht. Letzterer ist mir allerdings schon vor 5 Jahren "angedroht" worden, als ich mal höflich angefragt habe wie es mit der Anmeldung eines Kat. 1 oder 2 aussieht.
Ich hatte eben, genau wie Vicky, die Hoffnung, dass ein Kat. 2 mit WT als "normaler Hund" gilt ...
@bine:
Ich wüsste einen Staff-Bull mit zweitem offiziellem Wohnsitz (nicht Weilerlage) in Bayern ...
Bislang sind es nur Überlegungen - ich würde evtl. gerne eine bestimmte Hündin (Kat. 2 Mix) auf Pflege nehmen. Da ich aber gerne sämtliches Theater im Nachhinein vermeiden möchte (etwas überspitzt gesagt, hat man gerade den Eindruck, dass bei uns die Gemeinde zusammen mit den Bauern an der Ausrottung der Hundehalter arbeitet), hätte ich sie halt ganz normal angemeldet wie einen eigenen Hund auch ... Alternativen gäbe es glaube ich sowieso nicht, oder?
Liebe Grüße,
Ruth