Kampfi aus dem EG-Ausland?

Josi

20 Jahre Mitglied
Leute, gezielt NRW-ler,
ich habe mal eine Frage.
Wie sieht es eigentlich aus, wenn jemand aus dem EG-Ausland wochentags in NRW arbeitet, dann natürlich auch dort übernachtet, am Wochenende aber zu Hause ist und - jetzt kommt der Knackpunkt - er möchte seinen Kampfi nicht die ganze Zeit zu Hause bei Muttern lassen, sondern das Tier - irgendwie verständlicherweise - bei sich haben.
Offiziell wohnt er ja nicht hier, die Arbeit wird auch nicht ewig dauern, der Hund ist im Ausland versteuert und versichert.
Ich habe ihm zwar empfohlen, er soll doch mal ganz doof beim örtlichen Ordnungsamt nachfragen, aber ich befürchte, daß die Leutchen dort auch mal wieder nichts wissen werden, es ist ja nicht der Regelfall :(.
Welche Probleme würden auf ihn zukommen?
Als Import wäre es ja nicht zu betrachten, oder?

Josi mit Anhang
 
  • 29. April 2024
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Hallo Josi,

so ein ähnliches Problem hatte ich auch schon mal und ich muss leider sagen, daß es nichts bringt mal den Bundesrat anzumailen!!! Ich wollte mit meinem Darius in den Urlaub und fragte an, ob ich den Hund denn wieder mit zurück nehmen kann. KEINE ANTWORT

Ein Import wäre es eigentlich nur, wenn er in dem Land verbleibt (verkauft wird in dieses Land), nach der Einfuhr!!! Frag doch mal bei der deutschen Botschaft in dem EG-Land nach, wo derjenige herkommt, die müssten eine Aussage darüber machen können und sind relativ unbefangen!!!!

Liebe Grüße

Sunny
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Melanie & Staff-Bull Darius

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Mail to: [email protected]

[Dieser Beitrag wurde von Sunny73 am 20. Januar 2001 editiert.]
 
Hi Josi !

Er muss sich während des Aufenthalts in NRW auf jedenfall an die Verordnungen halten, sprich MK und Leine.
Das er Probleme bei der Ein-und Ausreise bekommt glaub´ ich eigentlich weniger, da er ja beweisen kann das er Grenzgänger ist.

Ich würde mich an seiner Stelle nochmal zusätzlich an die zuständige Zollstelle wenden. Vielleicht kann man ihm dort eine Genehmigung, Bestätigung oder ähnliches Ausstellen.

Schöne Grüße

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merlin
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[Dieser Beitrag wurde von merlin am 21. Januar 2001 editiert.]
 
Hallo
Meines wissen nach ist in der EU freier Handels und Reiseverkehr also kein Zoll auf mitgebrachte Waren (Hunde werden im Reiseverkehr als Ware bezeichnet) ausser Alkohol und Zigaretten. Als Grenzgänger in EU Staaten kann ich den Hund mitnehmen muß mich nur an die dortigen Bestimmungen halten. Wegen Steuern weiß ich nicht Bescheid aber es ist sicher irgendwo nachfragbar, der Hundebesitzer muß ja nicht sagen welchen Hund er hat nur einmal ganz dumm fragen. Auf Ämtern kommt man meistens mit dummen 0815Fragen am weitesten Spreche aus Erfahrung.
 
Bei den Steuern muss man aufpassen, das kann jede Gemeinde nach eigener Selbstherrlichkeit regeln.

Ein Beispiel in unserem Umkreis ist die Stadt Bendorf am Rhein. Wenn es irgendwo politischen Zoff gibt, dann ist Bendorf mit von der Partie. In dieser Stadt herrscht ein latenter Kriegszustand zwischen den Parteien, was zu parteipolitischen Profilneurosen mit entsprechenden Ausgeburten führt:

"Erhebt die Hauptwohnsitzgemeinde keine erhöhte Steuer für Hunde, so ist eine andere Gemeinde, soweit diese Kampfhunde besonders besteuert, für den jeweiligen Differenzbetrag steuerberechtigt." (Satzung der Stadt Bendorf vom 25.10.2000, Par. 2 Abs. 3).

Also, wenn Sie in einer Gemeinde wie Bendorf den 2. Wohnsitz aufschlagen, dann müssen Sie, wenn Sie den Hund auch nur zeitweise dabei haben, die volle Kampfhundesteuer bzw. den Differenzbetrag löhnen.

Grüße Villiers
 
Hallo Ihr Lieben, schade, Ihr habt scheinbar noch immer nicht mitbekommen, dass dieses Thema mich seit Monaten beschaeftigt, denn ich habe einen sogenannten Listenhund, lebe in Belgien, halte diesen Hund dort und komme haeufig nach NRW zu Besuch, zum Einkaufen etc.. Wenn die von Schily initiierte Verordnung demnaechst durch den Bundesrat geht, unterliegen auch solche Grenzgaenge, Besuche etc. eines absoluten Verbots mit Freiheitsstrafen, da jeder grenzueberschreitende Vorgang als Einfuhr gilt!!!!!! Absurd, aber Realitaet. Das Landwirtschaftministerium von NRW hat mir auf meine Anfrage geantwortet, so bedauerlich aber wahr, und ich soll mich an das Bundesinnenministerium wenden!!! Die haben natuerlich nicht geantwortet.
Liebe Gruesse

Bora
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Hi Bora !
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Es wäre nett, wenn Du Dich mal irgendwie mir mir in Verbindung setzen würdest.
ICQ ? oder MSN ? oder mail mich mal an. Dich kann man ja nicht erreichen.
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Ich würde gerne eine Kopie des Antwortschreibens haben wenn es irgendwie geht.
Vielleicht solltest Du den Brief ins Forum setzen, Schriftverkehr oder Verordnungen (musst Du vielleicht mal she o.watson fragen wo).
Ich versteh´ das so das ich auch nicht mehr zum Einkaufen mit Hund nach Holland fahren dürfte, ist das richtig ??

Also ich warte auf ein Zeichen von Dir.

Schöen Grüße


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merlin
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[Dieser Beitrag wurde von merlin am 23. Januar 2001 editiert.]
 
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