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Das kann man ja kaum noch empfehlen bei dem Rechtsverständnis dieses zukünftigen Hundebesitzers.KsCaro schrieb:Die Kleine sitzt in der Nähe von Hannover, nur falls Du sie Dir mal anschauen wolltest.
Auf gut deutsch:Ich bin erwachsen und handele nach eigenem Ermessen, habe ein sehr ausgeprägtes "Rechts-und Unrechtsempfinden", Gesetze die ich für rechtens erachte, achte ich. Dem Verbringungsverbot fehlt jegliche Grundlage!
Pete23021972 schrieb:hier bringt jemand ganz klar zum ausdruck, dass er sich einen dreck um gesetze und verordnungen schert und wider jeden legalisierten verstand einen hund importieren will. dies alleine sollte reichen um die dauerhaft tierhaltung zu untersagen.
contra legem schrieb:Und nochmal: für die die es immer noch nicht begriffen haben: Wenn mein Hund dadurch im Tierheim landen könnte, würde ich es niemals machen!!!!!!!
Tja, dann wirst Du es lassen müssen. Auch eine noch so gute Rechtsberatung kann Dir hier keine 100%ige Sicherheit geben, oder ein Schlupfloch "herbiegen".contra legem schrieb:Wenn mein Hund dadurch im Tierheim landen könnte, würde ich es niemals machen!!!!!!!
Daran hat doch auch niemand gezweifelt, oder?contra legem schrieb:.... und bin ein rechtsschaffender Bürger ohne Vorstrafen.
Das sind hier wohl nahezu alle. Jedenfalls bei den HV in der jetzigen Form mit den Rasseeinteilungen in gut und böse.contra legem schrieb:Bin nunmal ein Gegner der Hundeverordnungen!
Habe im Netz leider keine Informationen zur aktuellen Gesetzeslage gefunden. Entweder erschienen Sie mir nicht vertraulich genug, oder waren nicht aktuell.
Auch die Informationen von "Wikipedia" zu der "Kampfhundeproblematik" & den Rasselisten haben mir nicht wirklich weitergeholfen.
frage ich mich ob man nicht einen "APBT" importieren darf? Wenn nicht, welche Strafrechtlichen Konsequenzen könnte ein Import zur Folge haben? Darf man mir den Hund dann wegnehmen & müsste ich mit einer Vorstrafe rechnen?
Das Verbringungsverbot ist genauso ein Schwachsinn wie die Rasselisten. Ein "Hundeführeschein", bzw. Sachkundenachweis wäre wohl sinnvoller.
Ich bin erwachsen und handele nach eigenem Ermessen, habe ein sehr ausgeprägtes "Rechts-und Unrechtsempfinden", Gesetze die ich für rechtens erachte, achte ich. Dem Verbringungsverbot fehlt jegliche Grundlage!
ja das tue ich, seit mehr als 4 Jahren beschäftige ich mich mit der sog. "Kampfhundeproblematik" und der Gesetzgebung!!
Aber es gibt Wege, genauso wie es Steuerschlupflöcher
nochmals anwaltlich beraten lassen um auf Nummer sicher zu gehen
Ich bin hier im Forum um mich zu informieren
Habe durch den frühzeitigen Tod meines Vaters sehr schnell gelernt was es bedeutet Verantwortung für sich und andere zu übernehmen