Ich hab zum Thema Impfen mal noch ne ganz andere Frage, die mir gerade mal wieder eingefallen ist.
Der Dicke hatte in jungen Jahren mal Zwingerhusten (so zumindest vom TA diagnostiziert).
Er wurde dann behandelt (fragt mich nicht - mit AB?) und der TA meinte, er würde ihn jetzt auch dagegen impfen (als er die Krankheit schon hatte), denn wenn er den Nachbarshund z.B. anstecken würde, müssten wir rein rechtlich auch die TA-Kosten vom Nachbarn tragen und wenn er geimpft wäre, könne er nicht mehr anstecken.
Ich war damals noch vollkommen unerfahren und hab dem TA vertraut, aber heute frage ich mich:
- impft man, wenn der Hund sowieso schon erkrankt ist?
- nützt eine Impfe denn gegen Ansteckung und wenn überhaupt, dann nicht sofort, oder?
(ich kenne das eigentlich nur, dass eine AB-Behandlung eine weitere Ansteckung verhindert und auch da weiß ich nicht, ob sofort?)
- stimmt das, dass man bei Ansteckung die TA-Kosten des Nachbarn tragen müsste?
Sowas hab ich seitdem nie wieder gehört. Mal ganz davon abgesehen, dass der Nachbar ja gar nicht beweisen könnte, wo sein
Hund sich angesteckt hat...
Kommt mir rückblickend alles bissel seltsam vor...