Ideales Kastrationsalter bei Rüden

Klar; aber sie haben nun mal einen Hund und produzieren munter weiter "Hoppala-Welpen"!

Nachsatz: Und eben bei diesen Leuten kommt es tatsächlich tagtäglich zu unkontrollierter Vermehrung, die nach TSchG ein erlaubter Grund zur Kastra ist (als Ausnahme von §6 Absatz 1).
 
  • 29. April 2024
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Hi The Martin ... hast du hier schon mal geguckt?
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Selbst Tierärzte scheinen sich unsicher zu sein, was denn nun stimmt (unter "Rechtliche Grundlagen" weit unten) :

 
Dann kann man das also jetzt folgendermaßen zusammenfassen:

Kastration bei Hunden ist (außer bei medizinischer Indikation) laut Tierschutzgesetz dann erlaubt wenn es der "Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung" dient.
Wobei das ja dann nur bei verantwortungslosen Hundehaltern (Hundehalter, die sich einen Dreck um ihr Tier scheren und weder erziehen, noch aufpassen) der Fall sein kann.

Alles andere würde gegen das Tierschutzgesetz verstoßen.
 
Nicht nur bei Hunden, sondern überhaupt bei Haustieren. So ähnlich würde ich es auch zusammenfassen. Ich denke mit diesem Gesetzestext kann eigentlich jeder kastrieren lassen, er muss sich nur auf diese Ausnahme (§6, Absatz 1, 5. Punkt) berufen.
... Und ich denke, es würde sehr schwer sein, so jemand dann gerichtlich zu bestrafen. Es heißt ja: unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen ist.
 
Nicht nur bei Hunden, sondern überhaupt bei Haustieren.
Naja, bei Freigängerkatzen sehe ich das etwas anders. Da ist ohne Kastration gar keine Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung möglich.

So ähnlich würde ich es auch zusammenfassen. Ich denke mit diesem Gesetzestext kann eigentlich jeder kastrieren lassen, er muss sich nur auf diese Ausnahme (§6, Absatz 1, 5. Punkt) berufen.
... und sich damit als verantwortungsloser Hundehalter outen.:D
 
Naja, bei Freigängerkatzen sehe ich das etwas anders. Da ist ohne Kastration gar keine Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung möglich.
Ja genau. Da haben wir schon einen Fall, wo die Ausnahme auf jeden Fall greifen müßte.

Also auch bitte nicht pauschal behaupten, die Kastration sei ohne med. Indikation verboten.
 
Nicht nur um Hunde.

Wenn das Kastrieren generell verboten wäre, dürfte dieser Absatz (oder Teil 1 dieses Absatzes) doch gar nicht existieren!

5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche
Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine
Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.
 
Aber ich hab das alles auf Hunde bezogen. Zumal der Thread ja "Ideales Kastrationsalter bei Rüden" heißt.;)
 
Ich denke, das macht keinen Unterschied.

Wozu sollte aber der §6, Abs. 1, 5. Punkt überhaupt gut sein, wenn nicht dafür, die Kastration zu erlauben!?
Zusatz: Ich glaube nicht, dass die Politiker sich so detaillierte Gedanken darüber gemacht haben, wie wir das jetzt tun.
 
Martin, ich erwähnte bereits, dass ich mittlerweile den dritten unkastrierten Rüden und noch keinen einzigen "ungewollten Deckakt" habe. Rüden sind bei konsequenter Erziehung sehr wohl von läufigen Hündinnen abrufbar!

(Es gibt Rettungshundestaffeln, da arbeiten läufige Hündinnen + unkastrierte Rüden zusammen, auch da sind bisher keine "Hoppala"-Würfe passiert. Ob das an den verantwortungsvollen Haltern und der sauberen Ausbildung liegt?)

Der Wortlaut

zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres

impliziert bereits, dass sich diese Passage auf NUTZTIERE bezieht. Oder eben auf Tiere, die unkastriert nicht gehalten werden können, weil eine Haltung unzumutbar wäre (z. B. ein Kater in einer Wohnung, der überall markiert).

Für HUNDE kann diese Ausnahme nicht gelten, ganz einfach, weil es andere, mildere Mittel gibt, eine Fortpflanzung zu verhindern, als den Tieren gesunde Organe abzusäbeln. Als da wären

a) Erziehung
b) Leine
c) konsequentes Trennen während der Läufigkeit (wenn man unbedingt Rüde und Hündin in einem Haushalt halten will / muss)

Ich finde diese Auslegung des (ohnehin oft schwammigen) TierSchGesetzes, wie es einem am besten in den Kram passt, nicht besonders hilfreich. Man sollte sich immer auch fragen, was der Gesetzgeber wohl bezwecken wollte mit diversen Ausnahmen. Die Ausnahme der "unkontrollierten Fortpflanzung" ermöglicht die legale Kastration z. B. von Freigängerkatzen (die man nunmal nicht kontrollieren kann), oder eben von Nutztieren.

Beim Hund kann selbige kontrolliert werden, sogar relativ problemlos, somit greift diese Ausnahme hier nicht.

Wer selber zugibt, nicht in der Lage zu sein, auf seinen Hund aufzupassen oder ausreichend einzuwirken, darf keinen halten. Denn dann schafft er es auch in anderen Situationen nicht, seinen Hund zu kontrollieren.
 
Für HUNDE kann diese Ausnahme nicht gelten, ganz einfach, weil es andere, mildere Mittel gibt, eine Fortpflanzung zu verhindern, als den Tieren gesunde Organe abzusäbeln. Als da wären
...
Und nur deshalb soll diese Ausnahme nicht gelten und das Kastrieren strafbar sein, auch z. B. wenn man sich selbst nicht 100% sicher ist (trotz allem), dass es zu ungewollten Schwangerschaften kommen kann!?
Das kann nicht sein! Das ist nicht meine Auffassung dieses §.


Ich finde diese Auslegung des (ohnehin oft schwammigen) TierSchGesetzes, wie es einem am besten in den Kram passt, nicht besonders hilfreich.
Ich bin nicht der einzige, der das Gesetz auslegt.
 
Und nur deshalb soll diese Ausnahme nicht gelten und das Kastrieren strafbar sein, auch z. B. wenn man sich selbst nicht 100% sicher ist (trotz allem), dass es zu ungewollten Schwangerschaften kommen kann!?
Das kann nicht sein! Das ist nicht meine Auffassung dieses §.

Ich meine das nicht böse, aber es geht hier nicht um persönliche Auffassungen, sondern darum, wie ein Gesetz auszulegen ist. Sonst könnte jeder Berfürworter des Ohrenkupierens sich seine eigene Begründung zusammenzimmern, z. B.: "Ich sehe mich ausserstande, ständig die Ohren zu kontrollieren, damit sich bei den Schlappohren keine Ohrenentzündung bildet!" - und schwupp, hätte man eine "selbstgebastelte medizinische Indikation, basierend auf der Unfähigkeit des Halters."

Wenn sich jemand nicht in der Lage sieht, eine ungewollte Trächtigkeit seiner Hündin (wahlweise: Deckakt des Rüden) zu verhindern, besitzt er weder Zuverlässigkeit noch Sachkunde und dürfte schon deshalb keinen Hund haben ;) .

Ich finde diese Auslegung des (ohnehin oft schwammigen) TierSchGesetzes, wie es einem am besten in den Kram passt, nicht besonders hilfreich.

Ich bin nicht der einzige, der das Gesetz auslegt.

Das weiß ich. Ich finde es trotzdem schlimm, dass es zu Ungunsten der Tiere ausgelegt wird. Bequemlichkeitskastrieren (ohne med. Indikation) ist genauso eine Verstümmelung des Hundes wie das Abschneiden von Ohren und Ruten.

Ich weiß auch, daß die Verstümmelungen immer weitergehen werden und wir nichts daran ändern werden. Ganz einfach, weil manche Tierärzte eine Menge Geld mit der Kastriererei verdienen, und eine medizinische Indikation "findet" sich notfalls immer.... man muß nur lange genug suchen....
 
Es gibt auch sogenannte "Verwaltungsvorschriften für die Durchführung des TSchG". Nur leider ist das, was ich gefunden habe, vom Jahr 2000. Das war also vor der letzten Änderung des TSchG und ist wohl nicht aktuell.
Meiner Meinung nach ist der Sachverhalt also nicht einwandfrei zu klären.

Ich hab für heute genug und linke mich aus. Danke an alle, die mitdiskutiert haben.
 
Wenn ein Hund kupierte Ohren hat,geht ein Aufschrei durch die Menge,zu Recht! Aber einem gesunden Hund ein gesundes Organ raus zu holen,ist nicht schlimm. :(
 
Wenn ein Hund kupierte Ohren hat,geht ein Aufschrei durch die Menge,zu Recht! Aber einem gesunden Hund ein gesundes Organ raus zu holen,ist nicht schlimm.

Die meisten Threads, in denen es um pro - contra Kastrieren geht, enden (irgendwann) mit dem Satz: "Das muß halt jeder Hundebesitzer für sich selber wissen!" - als würde das TierSchG gar nicht existieren.

Gott sei Dank sind wir beim Kupieren da schon weiter, allerdings nicht viel... da wird der kupierte Hund dann halt aus dem Ausland geholt.
 
Aber ich hab das alles auf Hunde bezogen. Zumal der Thread ja "Ideales Kastrationsalter bei Rüden" heißt.;)
Zumal wir ja auch in einem Hundeforum sind. ;)

Herrgott Martin,
ich habe auch einen unkastrierten Rüden hier. Der war auch zu Läufigkeitszeiten in der Nähe einer unkastrierten Hündin (nämlich der von ClaudiBB). Jeder Hundehalter, der keinen Wert auf einen "Hoppala-Wurf" legt, kann den wunderbar verhindern.

Deine Pauschalisierungen schreien zum Himmel.
 
ich habe auch einen unkastrierten Rüden hier. Der war auch zu Läufigkeitszeiten in der Nähe einer unkastrierten Hündin (nämlich der von ClaudiBB).

Hier gehts zwar um Rüden, aber das zeigt auch, daß auch Hündinnenhalter durchauch in der Lage sein können, einen Hopplawurf zu verhindern.
Und glaub mir, Martin, zweimal im Jahr für 5 Tage an der Leine Gassi gehen ist nicht tierschutzrelevant.

Deine Pauschalisierungen schreien zum Himmel.

Dein ganzen Geschreibsel hier ist kaum auszuhalten, drum bin ich jetzt hier raus.
 
so und nochmal um alle ein bisschen zu ärgern :p

Nicki, in Wikipedia steht:

Das deutsche Tierschutzgesetz erlaubt nach § 6 Abs. 5 die Entnahme der Fortpflanzungsorgane, als einzige Ausnahme gegenüber anderen Organen oder Körperteilen, zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres.

OK, nochmal:

Warum kann ich einen Hund ohne Kastration nicht weiter "nutzen" oder halten?:verwirrt:

ich habe meinen hund unter anderem aus dem grund kastrieren lassen, weil ich in einer rettungshundestaffel bin! mein hund hat sich in gegenwart von läufigen hündinnen äusserst unkonzentriert gezeigt und seine arbeit nicht vernünftig gemacht!

aber ich möchte mich im ernstfall eines einsatzes darauf verlassen können, dass mein hund seine arbeit macht und den vermissten auch findet und nicht auf der spur einer läufigen hündin hinterher fährtet!

reicht dir das als grund?
 
ich habe meinen hund unter anderem aus dem grund kastrieren lassen, weil ich in einer rettungshundestaffel bin! mein hund hat sich in gegenwart von läufigen hündinnen äusserst unkonzentriert gezeigt und seine arbeit nicht vernünftig gemacht!

aber ich möchte mich im ernstfall eines einsatzes darauf verlassen können, dass mein hund seine arbeit macht und den vermissten auch findet und nicht auf der spur einer läufigen hündin hinterher fährtet!

reicht dir das als grund?

Nein, reicht mir nicht.:D

Mit einem konzentrierten Hund zu arbeiten ist natürlich wesentlich einfacher und bequemer als mit einem abgelenkten Hund.

Im "Einsatz" sowie beim Üben gibt es immer noch die Möglichkeit die heiße Hündin zuhause zu lassen - oder nicht?
Und jetzt komm mir bitte nicht dem Argument, dass im "Einsatz" (wie oft kommt denn eigentlich der "Ernstfall" vor?) dein Hund von fremden heißen Hündinnen (die dann auch rein zufällig da in der Nähe sind) abgelenkt wird...

In meinen Augen hast Du es aus reiner Bequemlichkeit gemacht.;)
 
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