Martin, ich erwähnte bereits, dass ich mittlerweile den dritten unkastrierten Rüden und noch keinen einzigen "ungewollten Deckakt" habe. Rüden sind bei konsequenter Erziehung sehr wohl von läufigen Hündinnen abrufbar!
(Es gibt Rettungshundestaffeln, da arbeiten läufige Hündinnen + unkastrierte Rüden zusammen, auch da sind bisher keine "Hoppala"-Würfe passiert. Ob das an den verantwortungsvollen Haltern und der sauberen Ausbildung liegt?)
Der Wortlaut
zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres
impliziert bereits, dass sich diese Passage auf NUTZTIERE bezieht. Oder eben auf Tiere, die unkastriert nicht gehalten werden können, weil eine Haltung unzumutbar wäre (z. B. ein Kater in einer Wohnung, der überall markiert).
Für HUNDE kann diese Ausnahme nicht gelten, ganz einfach, weil es
andere, mildere Mittel gibt, eine Fortpflanzung zu verhindern, als den Tieren gesunde Organe abzusäbeln. Als da wären
a) Erziehung
b) Leine
c) konsequentes Trennen während der Läufigkeit (wenn man unbedingt Rüde und Hündin in einem Haushalt halten will / muss)
Ich finde diese Auslegung des (ohnehin oft schwammigen) TierSchGesetzes, wie es einem am besten in den Kram passt, nicht besonders hilfreich. Man sollte sich immer auch fragen, was der Gesetzgeber wohl bezwecken wollte mit diversen Ausnahmen. Die Ausnahme der "unkontrollierten Fortpflanzung" ermöglicht die legale Kastration z. B. von Freigängerkatzen (die man nunmal nicht kontrollieren kann), oder eben von Nutztieren.
Beim Hund kann selbige kontrolliert werden, sogar relativ problemlos, somit greift diese Ausnahme hier nicht.
Wer selber zugibt, nicht in der Lage zu sein, auf seinen Hund aufzupassen oder ausreichend einzuwirken, darf keinen halten. Denn dann schafft er es auch in anderen Situationen nicht, seinen Hund zu kontrollieren.