Melde dich bei diesen Gutachter er macht eine phänotypische Zweisung und Wesenstest
Da war ich auch, ein netter Mensch.
Peter Mohnlein, Nürnberger Str. 150, 91217 Hersbruck, Tel./Fax: 09151-866959
AUCH WENNS VIEL IST LESEN LOHNT SICH!!!
Zitat aus dem Gutachten:
6. Stellungnahme Phänotyp
Aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung mit Hunden und im Hundewesen ist der GF zu folgender Schlussfolgerung gelangt: Die phänotypische Festsetzung eines Hundes, bei dem die Elterntiere nicht bekannt sind, ist mit absoluter Gewissheit nicht möglich. Da nahezu das gesamte Erbgut des Stammvaters aller Hunde, des Wolfes, in jedem einzelnen Hund vorhanden ist, sind unzählige Variationen bei Kreuzungen durch Rassehunde, Bastarde oder Mischlinge möglich.
Ein absoluter Abstammungsnachweis wäre nur gegeben, wenn beide Elterntiere durch einen Hundezuchtverband erfasst, bekannt und registriert worden wären und eine genetische Untersuchung stattfinden würde. Dem GF sind Beispiele bekannt, wo nachweisliche Bastarde der Rasse Magyar Viszla ( ungarischer Jagdhund ) und Boxer zu einem Nachwuchs führten, der als American Pitbull Terrier von den zuständigen Behörden erfasst wurden.
Gerade die Rassebestimmung der American Staffordshire Terrier oder American Pitbull Terrier ist schwierig, da es sich um eine relativ junge Rasse handelt, die aus einer Vielzahl von molossoiden, brachyzephalen Rassen und Terrierrassen kreiert wurde.
Chika darf ohne weiteres als Mischling gelten. Als Elterntiere sind z. B. geströmter Boxer, Deutscher Schäferhund, Cane Corso oder Rottweiler als Bastarde oder Mischlinge in verschiedenen Varianten möglich. Ihre Widerristhöhe ist für einen reinrassigen Kategorie 1 Hund deutlich zu hoch. Die Elterntiere sind Frau Dobrzanski nicht bekannt. Gerade die mehr spitz zulaufende Kopf - und Schnauzenform, das aussagekräftigste Kriterium einer Phänotypisierung, steht den deutlich breiteren, zum Teil eckigen Kopfformen (insbesondere Oberkopf) der reinrassigen Kategorie 1 und 2 Hunden entgegen. Somit kann nahezu mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass es sich bei Chika um keinen reinrassigen Hund der Kategorie 1 oder 2 handelt.
Im Rahmen einer Tagung der öffentlich bestellten und beeidigten Sachverständigen durch das Staatsministerium des Inneren am 25. November 2002 wurde die Richtlinie aufgestellt, dass in Zweifelsfällen einer Zuweisung des Phänotyps folgende drei Zuordnungskriterien gleichzeitig erfüllt sein müssen: Phänotyp, Wesen, Bewegungsablauf. Schreiben vom 22. Januar 2003 ( IC2 - 2116.4-5 ) des Bayerischen Staatsministerium des Innern Punkt 5.
Ihr Bewegungsablauf, ohne Berücksichtigung von Skeletterkrankungen ( Hüftgelenksdysplasie, Spondylose u.a.) oder fallbezogen Körpergewicht, zeugt nicht von der Agilität wie er bei den mittelgroßen Listenhunden der Kategorie 1 üblich ist. Auch z. B. die Rassen Boxer, Rottweiler und Labrador Retriever zeigen ähnliche Bewegungen. Als Ergänzung seiner Ausführungen nimmt der GF hierzu eine Arbeit der Fachtierärztin für Verhaltenskunde, Zusatzbezeichnung Tierverhaltenstherapie, Frau Dr. Ursula Bonengel, Am Kellerberg 18a, 84175 Gerzen zur Hilfe. Der Titel der Arbeit lautet "Wissenschaftliche Untersuchungen zur Problematik des Phänotyps von Mischlingshunden." Frau Dr. Bonengel ist ebenfalls öffentlich bestellte und vereidigte Hundesachverständige in Bayern. Der GF darf mit freundlicher Genehmigung der Verfasserin aus der Arbeit wiedergeben. Die Auszüge betreffen die phänotypische Zuweisung eines Mischlingshundes und erstrecken bis zum Punkt 4 des Gutachtens.
Gemessen an einem phylogenetischen Alter der Art ( Spezies ) Hund von etwa 15000 bis 20000 Jahren sind alle uns bekannten Hunderassen ( Subspezies ) sehr jung. Als Rassen bezeichnet man Untereinheiten der Haustiere einer Art, welche sich in mehreren erblichen Merkmalen voneinander stärker unterscheiden, keineswegs aber in Bezug auf alle Unterscheidungsmöglichkeiten, sondern eventuell überwiegend morphologisch und / oder physiologisch oder ethologisch. Die Variabilität innerhalb einer Rasse kann sehr groß sein. Die Unterschiede werden nach subjektiven Ermessen abgegrenzt. Sind die Eigenarten einer Rasse im wesentlichen als Folgen von natürlicher Selektion zu deuten, so spricht man von Landrassen. Stellen sie hingegen weitgehend Ergebnisse menschlicher Auslese dar, so ist die Bezeichnung Kulturrasse
angebracht. Innerhalb von Rassen gibt es noch Untereinheiten, sogenannte Schläge und Sippen, die sich nur noch in wenigen Merkmalen oder Genen voneinander unterscheiden, z. B. Farbschläge.
Aus zoologischer Sicht muss jede systematische Kategorie Ausdruck einer verwandtschaftlichen Beziehung sein. Bei
Hunderassen ist dies nicht möglich, da im Zuge der Domestikation und der Entstehung von infrasubspezifischen Einheiten ( Rassen ) immer wieder Einkreuzungen .verschiedener Rassen bzw. Hundeformen vorgenommen wurden. Unsere heutigen Hunderassen sind jung, Zuchtbücher existieren seit etwa 100 Jahren, manche Rassen sind erst 50 Jahre alt. Sog. historische Vorbilder wie zum Beispiel beim Mastino sind phänotypische Nacheiferungen und entstammen keiner Linienzucht.
Äußere Merkmale wie Brusttiefe, Größe, Behaarung, Schädelform, Gelenkwinkelung, etc. sind hochheritabel (stark vererbbar), aber bei vielen Rassen sehr ähnlich. Wir haben bei vielen Hunderassen eine enorme Merkmalsdiskontinuität, d. h. diese Rassen haben sich in den letzten Jahrzehnten extrem stark gewandelt.
Diese Wandlung von Rassen findet in erster Linie durch Selektion und Änderung der Selektionsmerkmale bzw. der Zuchtziele statt, aber auch durch genetischen Drift ( zufällige Veränderung von Gensequenzen vor allem in kleinen Populationen ). Genetischer Drift betreffen daher einerseits Merkmale, die niemals selektiv bearbeitet wurden, andererseits Merkmale, die früher züchterisch wichtig waren, in der Zwischenzeit aber an Bedeutung verloren haben. So kann beispielsweise eine Reduzierung des Aggressionspotenzials einerseits dadurch zustande kommen, dass Aggression züchterisch nicht mehr begünstigt wird ( genetischer Drift ), andrerseits dadurch, dass bewusst gegen Aggression selektiert wird ( Selektion ).
Der Phänotyp eines Individuums ( sein äußeres Erscheinungsbild ) ergibt sich aus dem Zusammenwirken von Genotyp ( angeborenen Anlagen ) und Umwelt.
Der h2 Wert ( Heritabilität ) drückt aus, wie groß der Anteil der Genotypen an der phänotypischen Ausprägung eines Merkmals ist. Er kann Werte zwischen 0 und 1 annehmen, d. h. der genetische Anteil an der Merkmalsausprägung kann von 0% bis 100% gehen. Damit wird die Relation Genotyp / Phänotyp erklärt. Ein h2 Wert von 0,1 sagt aus, dass 10% eines Merkmals der Erblichkeitsanteil ist und die restlichen 90% Umweltanteile sind.
Herabilität ist also eine Spezifikation von Merkmalen. In Hochzuchtrassen herrscht im Allgemeinen eine geringe genetische Varianz, da es durch Selektionsmaßnahmen vor allem in kleinen Zuchtpopulationen sehr schnell zu einer Homozygotierung ( Reinerbigkeit ) kommt. Beim Hund besteht eine Varianz zwischen den Rassen. Genetische Untersuchungen zeigen, dass unterschiedliche Rassen genetisch nicht immer eindeutig voneinander abzugrenzen sind sondern dass es fließende Übergänge zwischen den Rassen gibt (Prof. Dr. Irene Stur, Institut für Tierzucht und Genetik, /et. Med. Universität Wien ). Das trifft vor allem für Rassen mit ahnlichen ursprünglichen Zuchtzielen zu, wie für viele Jagdhunderassen oder Hüterassen, bei denen sich das Exterieur aus den Leistungsanforderungen ergab.
Jüngste Untersuchungen von Amerikanischen Arbeitsgruppen i.Wayne et. al. 1998 und Vila et al. 2000 veröffentlicht in science and nature) zeigen, dass Haplotypen (Kopplungsgruppen, Kombinationen von Genen an verschiedenen Genorten, die immer oder meistens in der gleichen Kombination vererbt werden) eines Individuums nicht rassespezifisch abzugrenzen sind, d. h., dass Einzelindividuen ein und der selben Rassezugehörigkeit erheblich variieren können im Bezug auf ihre Haplotypen.
Das bedeutet umgekehrt, dass Individuen, die sehr ähnlich aussehen, ganz verschiedenen Rassen zugehören können. Man hat im Institut für Haustierkunde der Universität Kiel durch Untersuchungen der mitochondrialen DNA von Rassen der Listenhunde herausgefunden, dass bestimmte Gensequenzen von American Staffordshire Terrier und Pudel ähnlicher sein können als zwischen zwei Hunden der Rasse American Staffordshire Terrier ( Diplomarbeit Olaf Thalham 2000 ). Die Identifikationsmöglichkeiten beim Einzeltier sind auf der Basis von angeborenen ( z. b. Farbabzeichen ) oder erworbenen ( z. B. Tätowierungen ) Abzeichen gegeben, wobei aber die Möglichkeit von Verfälschungen und Irrtümern nie auszuschließen sind. Eindeutige, unverfälschbare Identifikation ist möglich auf der Basis von Blutgruppen bzw. polymorphen Protein - und Enzymsystemen ( Schleger u. Stur, 1986 ), auf der Basis von DNA - Fingerprints ( Jeffreys and Morton 1987; Georges et al., 1988 ) sowie mittels Microchip - Identifizierung. Auf dieser Basis ist die Überprüfung der Abstammung beim Einzelhund von zwei bestimmten Elterntieren möglich ( Morton et. al., 1987; Binns et. al., 1995; Fredholm and Winero, 1996; Zajac and Sampson, 1996 ).
Die Identifikationsmöglichkeiten einer bestimmten Rassezugehörigkeit ist allerdings nur auf der Basis äußerer Merkmale möglich, die zwar in den Rassestandards definiert sind, im Einzelfall aber die zweifelsfreie Zuordnung eines Hundes zu einer bestimmten Rasse nur bedingt ermöglichen. Über canine DNA - Marker lassen sich zwar genealogische Studien über die genetische Distanz zwischen Rassen oder Populationen durchführen ( Fredholm and Winero, 1995; Okumara et. al., 1996; Pihkanen et. al., 1996; Zajac et. al., 1997 ), eine Zuordnung eines Einzelhundes zu einer bestimmten Rasse oder die Feststellung der Abstammung eine Mischlings von bestimmtem Rassen auf der Basis caniner Marker ist jedoch nach aktuellem Wissensstand nicht möglich (Templeton, 1990).
Diese gentechnischen Untersuchungen zeigen, dass man sich also nach heutigem Wissensstand davor hüten muss, einen Mischlingshund rassemäßig zuzuordnen, auch wenn dies phänotypisch eindeutig zu sein scheint. Es ist genotypisch nicht belegbar und vor Gericht jederzeit anfechtbar. Im Gegenteil: Ein Sachverständiger, der behauptet, er könne anhand des Aussehens einen Mischling eindeutig und zweifelsfrei den zugrunde liegenden Rassen zuordnen, macht sich damit unglaubwürdig und handelt seiner Aufgabe als Sachverständiger zuwider, ein Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen zu erstellen, das auf aktuellem wissenschaftlichen fundiertem Wissensstand beruht.