ich blick das mit der kampfhundeverordnung in bayern nicht :(

haunt

15 Jahre Mitglied
huhu,

ich hab folgendes problem,
meine änni wurde mir vom tierheim erlangen als dogo-argentino-labraodor-mix mit gutachten "verkauft" (das gut achten ist sogar von einem eidesstattlichen gutachter)
in der hundeschule wurde mir jedoch von der trainerin gesagt, dass änni so wie es aussieht ein american staff mix ist.

und wir wollen auf alle fälle im januar ein neues gutachten für änni machen lassen, weil sie bis dahin richtig erzogen ist und wir einige auflagen die änni im moment noch berechtigter weise hat, wieder wegbekommen möchten...

jetzt hab ich folgendes problem, dass ich nirgends finden kann ob ein amercian-staffordsher-mix jetzt in kampfhundeklasse 1 oder 2 fällt.

wie ist das jetzt reine staffordsher dürfen in bayern nur mit ausnahme gehalten werden, wenn interesse besteht?
wie ist das dann, wenn mir ännie vom th als dogo-argentino verkauft wurde?

wie sieht das dann aus, wenns ein american-staffordsher-mix ist?

davon mal abgesehen wäre kampfhundeklasse 1 für mich absolut fatal, weil ich änni dann aus kostengründen wieder hergeben müsste, die würden 600 € im jahr hundesteuer wollen, dass könnte ich mir nicht leisten
und ich will änni nicht wieder hergeben :heul: , ich liebe änni so wie sie ist und für änni wäre das auch furchtbar, wenn sie wieder ins tierheim müsste, sie hat da vor lauter verzweiflung nur noch an allergieen und inkontinenz gelitten....

so eine kack-einteilung, sollen die doch lieber den halter nen hundeführerschein machen lassen, ich würds machen...

leicht verzweifelte grüße
judith


p. s. ich häng mal zwei fotos von änni an

änni in der glückskuhle



vor meinem balkon

 
  • 3. Mai 2024
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Ein Stafford-Mix zählt zur Kategorie 1.

Wenn Du aber ein Gutachten hast, warum sollte sich dieses auf einmal ändern?

Wende Dich mal an Shikoku hier, die kann Dir sicherlich helfen.
 
Wenn dein Hund ein Gutachten von einem eidesstattlichen Gutachter aus Bayern hat, dann kann dir niemand ans Bein pinkeln, egal wie dein Hund nun aussieht.

Änni ist offiziell ein Dogo-Labrador-Mix und dabei solltet ihr es auch belassen.
Ich würde niemals freiwillig von irgendjemanden ein 2. Gutachten machen lassen.
Was, wenn das in die Hose geht?
Einen Kat.1 Hund werdet ihr in Bayern niemals genehmigt bekommen. Du weißt was das heißt: Lebenslanger Tierheimaufenthalt, sofern sich niemand aushalb von Bayern findet.

Warum wollt ihr euch unnötig das Leben schwer machen??????
Ich verstehe das nicht.

Was die Hundetrainerin sagt, ist total wurscht.

Der Gutachter hat Änni angesehen, ein offizielles Gutachten erstellt und dabei solltet ihr es auch belassen. Fertig, Punkt.
Werdet mit eurem Dogo-Mix einfach glücklich. Mehr nicht......

Ansonsten wendet euch an: oder an Puck oder Shikoku hier aus dem Forum.
 
hi marion,

sorry, das mit den bildern wusste ich nicht,
danke an wolfgang für das ändern...

hi midivi,

das gutachten wollten wir machen lassen, weil da einige sachen drinnen stehen, die zu den auflagen führen.

z.b. dass änni sehr dominant gegenüber anderen hunden und katzen auftritt (was ja auch stimmt) und deshalb darf änni niemals an den hundeauslaufplätzen ohne leine sein, was gerade an den hundeseeen und richtigen laufflächen absolut blöde ist...
aber was im moment ja auch richtig ist, ich will ja nicht, dass änni und anderen was passiert, nur weil die dame immer und überall der boss sein will...

sicher müssen wir auch daran arbeiten, das loszubekommen, aber bis januar sollte das geschafft sein
oder meint ihr, dass dann, einfach ein neuer wesenstest reicht um die auflagen zumindest gelockert zu bekommen?

mir ists sowas von egal, was für ein hund änni ist, ich hab sie ja nicht wegen der rasse geholt, sondern weil ich mich in ihren charakter verliebt habe, aber ich will ihr leben so schön wie möglich machen und deshalb wollen wir an ihr arbeiten, damit man den leinenzwang an den hundeplätzen und seen mal losbekommt.
aber das muss ich dann ja wieder bescheinigen lassen, dass sie das darf.....

war das jetzt sehr wirr, oder habt ihr jetzt verstanden worum es im großen und ganzen geht?

lg
judith
 
Bei unseren WT in Niedersachsen war es so das ich meinen Hund als den Mix als den ich ihn "erworben" habe auch zum WT angemeldet habe, dem Gutachter für den Test war die Rasse egal.
Er sollte ja schließlich das Wesen des Hundes begutachten und nicht den Phänotyp (äußeres Erscheinungsbild), ich denke das dürfte sich von Bayern nicht so arg unterscheiden.

Wenn Du Dich fit fühlst mit Änni den Test zu laufen melde sie an und gut ist.
 
Hallo,

also ich kenne Änni sogar persönlich.

Lass das Rassegutachten so wie es ist !!!

Was Du wiederholen kannst ist ein Wesenstest.
Wenn Änni so weit erzogen ist, dann wiederhole "nur" (!) den Wesenstest und nicht die Rassebeurteilung. Am besten beim gleichen Gutachter.

Dann können sich die Auflagen wieder lockern.
 
huhu shikoku,

du kennst meine änni, warst du wohl schon mal im th erlangen?

es ist nur so, dass der gutachter den änni damals hatte nicht so dolle ist und sachen beim wesenstest durchführt, die nicht erlaubt sind.. :sauer:

also kann das gutachten niemand mehr anfechten, wenn ich nicht freiwillig ein neues machen lasse?

und wenn änni dann soweit ist und ich lass nen neuen wesenstest machen, der gutachter für den damaligen war ja für mittelfranken zuständig und ich brauch dann ja eh einen für oberfranken, der gilt dann?

wir würden änni sowieso erst den test machen lassen, wenn sie das alles problemlos hinbekommt....

lg
judith
 
Hallo,

ja, ich hab Ännie im TH besucht.
Wir hatten sie auch auf unsere HP vorgestellt.

Das Gutachten, dass sie jetzt hat, ficht keiner an.
Wegen einem erneuten Wesenstest schreib ich Dir eine PN.
Aber es ist so, dass die Sachverständigen für Bayern arbeiten und da ist es egal, ob Ober- oder Unterfranken oder Nieder- oder Oberbayern. Alles Bayern.
 
Ich kann Shikoku nur zustimmen.

Hab ihr auch nen Gutachter für dich empfohlen. Kannst mir gerne ne PN schicken, dann geb ich dir auch seine Daten!
 
judith, ich könnte dir nen tip in sachen gutachter geben. wenn du willst, sag einfach bescheid.

gruß,
nike

KsCaro schrieb:
Bei unseren WT in Niedersachsen war es so das ich meinen Hund als den Mix als den ich ihn "erworben" habe auch zum WT angemeldet habe, dem Gutachter für den Test war die Rasse egal.
Er sollte ja schließlich das Wesen des Hundes begutachten und nicht den Phänotyp (äußeres Erscheinungsbild), ich denke das dürfte sich von Bayern nicht so arg unterscheiden..
das ist hier nicht anders. es wird ein auf den ersten blick plausibler mix oder eine rasse angegeben und dann gehts los. der gutachter wäre ja auch schön blöd, wenn er sich da reinhängen würde, wenn er für ein extra gutachten extra kohle bekommt. letztendlich ist es ja auch egal was es für ein mix ist, solange es klar ist ob kat.1 oder 2.

@judith: hast du eigentlich im moment ein negativzeugnis für änni?
 
Melde dich bei diesen Gutachter er macht eine phänotypische Zweisung und Wesenstest
Da war ich auch, ein netter Mensch.

Peter Mohnlein, Nürnberger Str. 150, 91217 Hersbruck, Tel./Fax: 09151-866959

AUCH WENNS VIEL IST LESEN LOHNT SICH!!!
Zitat aus dem Gutachten:

6. Stellungnahme Phänotyp
Aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung mit Hunden und im Hundewesen ist der GF zu folgender Schlussfolgerung gelangt: Die phänotypische Festsetzung eines Hundes, bei dem die Elterntiere nicht bekannt sind, ist mit absoluter Gewissheit nicht möglich. Da nahezu das gesamte Erbgut des Stammvaters aller Hunde, des Wolfes, in jedem einzelnen Hund vorhanden ist, sind unzählige Variationen bei Kreuzungen durch Rassehunde, Bastarde oder Mischlinge möglich.
Ein absoluter Abstammungsnachweis wäre nur gegeben, wenn beide Elterntiere durch einen Hundezuchtverband erfasst, bekannt und registriert worden wären und eine genetische Untersuchung stattfinden würde. Dem GF sind Beispiele bekannt, wo nachweisliche Bastarde der Rasse Magyar Viszla ( ungarischer Jagdhund ) und Boxer zu einem Nachwuchs führten, der als American Pitbull Terrier von den zuständigen Behörden erfasst wurden.
Gerade die Rassebestimmung der American Staffordshire Terrier oder American Pitbull Terrier ist schwierig, da es sich um eine relativ junge Rasse handelt, die aus einer Vielzahl von molossoiden, brachyzephalen Rassen und Terrierrassen kreiert wurde.
Chika darf ohne weiteres als Mischling gelten. Als Elterntiere sind z. B. geströmter Boxer, Deutscher Schäferhund, Cane Corso oder Rottweiler als Bastarde oder Mischlinge in verschiedenen Varianten möglich. Ihre Widerristhöhe ist für einen reinrassigen Kategorie 1 Hund deutlich zu hoch. Die Elterntiere sind Frau Dobrzanski nicht bekannt. Gerade die mehr spitz zulaufende Kopf - und Schnauzenform, das aussagekräftigste Kriterium einer Phänotypisierung, steht den deutlich breiteren, zum Teil eckigen Kopfformen (insbesondere Oberkopf) der reinrassigen Kategorie 1 und 2 Hunden entgegen. Somit kann nahezu mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass es sich bei Chika um keinen reinrassigen Hund der Kategorie 1 oder 2 handelt.

Im Rahmen einer Tagung der öffentlich bestellten und beeidigten Sachverständigen durch das Staatsministerium des Inneren am 25. November 2002 wurde die Richtlinie aufgestellt, dass in Zweifelsfällen einer Zuweisung des Phänotyps folgende drei Zuordnungskriterien gleichzeitig erfüllt sein müssen: Phänotyp, Wesen, Bewegungsablauf. Schreiben vom 22. Januar 2003 ( IC2 - 2116.4-5 ) des Bayerischen Staatsministerium des Innern Punkt 5.
Ihr Bewegungsablauf, ohne Berücksichtigung von Skeletterkrankungen ( Hüftgelenksdysplasie, Spondylose u.a.) oder fallbezogen Körpergewicht, zeugt nicht von der Agilität wie er bei den mittelgroßen Listenhunden der Kategorie 1 üblich ist. Auch z. B. die Rassen Boxer, Rottweiler und Labrador Retriever zeigen ähnliche Bewegungen. Als Ergänzung seiner Ausführungen nimmt der GF hierzu eine Arbeit der Fachtierärztin für Verhaltenskunde, Zusatzbezeichnung Tierverhaltenstherapie, Frau Dr. Ursula Bonengel, Am Kellerberg 18a, 84175 Gerzen zur Hilfe. Der Titel der Arbeit lautet "Wissenschaftliche Untersuchungen zur Problematik des Phänotyps von Mischlingshunden." Frau Dr. Bonengel ist ebenfalls öffentlich bestellte und vereidigte Hundesachverständige in Bayern. Der GF darf mit freundlicher Genehmigung der Verfasserin aus der Arbeit wiedergeben. Die Auszüge betreffen die phänotypische Zuweisung eines Mischlingshundes und erstrecken bis zum Punkt 4 des Gutachtens.
Gemessen an einem phylogenetischen Alter der Art ( Spezies ) Hund von etwa 15000 bis 20000 Jahren sind alle uns bekannten Hunderassen ( Subspezies ) sehr jung. Als Rassen bezeichnet man Untereinheiten der Haustiere einer Art, welche sich in mehreren erblichen Merkmalen voneinander stärker unterscheiden, keineswegs aber in Bezug auf alle Unterscheidungsmöglichkeiten, sondern eventuell überwiegend morphologisch und / oder physiologisch oder ethologisch. Die Variabilität innerhalb einer Rasse kann sehr groß sein. Die Unterschiede werden nach subjektiven Ermessen abgegrenzt. Sind die Eigenarten einer Rasse im wesentlichen als Folgen von natürlicher Selektion zu deuten, so spricht man von Landrassen. Stellen sie hingegen weitgehend Ergebnisse menschlicher Auslese dar, so ist die Bezeichnung Kulturrasse
angebracht. Innerhalb von Rassen gibt es noch Untereinheiten, sogenannte Schläge und Sippen, die sich nur noch in wenigen Merkmalen oder Genen voneinander unterscheiden, z. B. Farbschläge.
Aus zoologischer Sicht muss jede systematische Kategorie Ausdruck einer verwandtschaftlichen Beziehung sein. Bei
Hunderassen ist dies nicht möglich, da im Zuge der Domestikation und der Entstehung von infrasubspezifischen Einheiten ( Rassen ) immer wieder Einkreuzungen .verschiedener Rassen bzw. Hundeformen vorgenommen wurden. Unsere heutigen Hunderassen sind jung, Zuchtbücher existieren seit etwa 100 Jahren, manche Rassen sind erst 50 Jahre alt. Sog. historische Vorbilder wie zum Beispiel beim Mastino sind phänotypische Nacheiferungen und entstammen keiner Linienzucht.
Äußere Merkmale wie Brusttiefe, Größe, Behaarung, Schädelform, Gelenkwinkelung, etc. sind hochheritabel (stark vererbbar), aber bei vielen Rassen sehr ähnlich. Wir haben bei vielen Hunderassen eine enorme Merkmalsdiskontinuität, d. h. diese Rassen haben sich in den letzten Jahrzehnten extrem stark gewandelt.
Diese Wandlung von Rassen findet in erster Linie durch Selektion und Änderung der Selektionsmerkmale bzw. der Zuchtziele statt, aber auch durch genetischen Drift ( zufällige Veränderung von Gensequenzen vor allem in kleinen Populationen ). Genetischer Drift betreffen daher einerseits Merkmale, die niemals selektiv bearbeitet wurden, andererseits Merkmale, die früher züchterisch wichtig waren, in der Zwischenzeit aber an Bedeutung verloren haben. So kann beispielsweise eine Reduzierung des Aggressionspotenzials einerseits dadurch zustande kommen, dass Aggression züchterisch nicht mehr begünstigt wird ( genetischer Drift ), andrerseits dadurch, dass bewusst gegen Aggression selektiert wird ( Selektion ).
Der Phänotyp eines Individuums ( sein äußeres Erscheinungsbild ) ergibt sich aus dem Zusammenwirken von Genotyp ( angeborenen Anlagen ) und Umwelt.
Der h2 Wert ( Heritabilität ) drückt aus, wie groß der Anteil der Genotypen an der phänotypischen Ausprägung eines Merkmals ist. Er kann Werte zwischen 0 und 1 annehmen, d. h. der genetische Anteil an der Merkmalsausprägung kann von 0% bis 100% gehen. Damit wird die Relation Genotyp / Phänotyp erklärt. Ein h2 Wert von 0,1 sagt aus, dass 10% eines Merkmals der Erblichkeitsanteil ist und die restlichen 90% Umweltanteile sind.
Herabilität ist also eine Spezifikation von Merkmalen. In Hochzuchtrassen herrscht im Allgemeinen eine geringe genetische Varianz, da es durch Selektionsmaßnahmen vor allem in kleinen Zuchtpopulationen sehr schnell zu einer Homozygotierung ( Reinerbigkeit ) kommt. Beim Hund besteht eine Varianz zwischen den Rassen. Genetische Untersuchungen zeigen, dass unterschiedliche Rassen genetisch nicht immer eindeutig voneinander abzugrenzen sind sondern dass es fließende Übergänge zwischen den Rassen gibt (Prof. Dr. Irene Stur, Institut für Tierzucht und Genetik, /et. Med. Universität Wien ). Das trifft vor allem für Rassen mit ahnlichen ursprünglichen Zuchtzielen zu, wie für viele Jagdhunderassen oder Hüterassen, bei denen sich das Exterieur aus den Leistungsanforderungen ergab.
Jüngste Untersuchungen von Amerikanischen Arbeitsgruppen i.Wayne et. al. 1998 und Vila et al. 2000 veröffentlicht in science and nature) zeigen, dass Haplotypen (Kopplungsgruppen, Kombinationen von Genen an verschiedenen Genorten, die immer oder meistens in der gleichen Kombination vererbt werden) eines Individuums nicht rassespezifisch abzugrenzen sind, d. h., dass Einzelindividuen ein und der selben Rassezugehörigkeit erheblich variieren können im Bezug auf ihre Haplotypen.
Das bedeutet umgekehrt, dass Individuen, die sehr ähnlich aussehen, ganz verschiedenen Rassen zugehören können. Man hat im Institut für Haustierkunde der Universität Kiel durch Untersuchungen der mitochondrialen DNA von Rassen der Listenhunde herausgefunden, dass bestimmte Gensequenzen von American Staffordshire Terrier und Pudel ähnlicher sein können als zwischen zwei Hunden der Rasse American Staffordshire Terrier ( Diplomarbeit Olaf Thalham 2000 ). Die Identifikationsmöglichkeiten beim Einzeltier sind auf der Basis von angeborenen ( z. b. Farbabzeichen ) oder erworbenen ( z. B. Tätowierungen ) Abzeichen gegeben, wobei aber die Möglichkeit von Verfälschungen und Irrtümern nie auszuschließen sind. Eindeutige, unverfälschbare Identifikation ist möglich auf der Basis von Blutgruppen bzw. polymorphen Protein - und Enzymsystemen ( Schleger u. Stur, 1986 ), auf der Basis von DNA - Fingerprints ( Jeffreys and Morton 1987; Georges et al., 1988 ) sowie mittels Microchip - Identifizierung. Auf dieser Basis ist die Überprüfung der Abstammung beim Einzelhund von zwei bestimmten Elterntieren möglich ( Morton et. al., 1987; Binns et. al., 1995; Fredholm and Winero, 1996; Zajac and Sampson, 1996 ).
Die Identifikationsmöglichkeiten einer bestimmten Rassezugehörigkeit ist allerdings nur auf der Basis äußerer Merkmale möglich, die zwar in den Rassestandards definiert sind, im Einzelfall aber die zweifelsfreie Zuordnung eines Hundes zu einer bestimmten Rasse nur bedingt ermöglichen. Über canine DNA - Marker lassen sich zwar genealogische Studien über die genetische Distanz zwischen Rassen oder Populationen durchführen ( Fredholm and Winero, 1995; Okumara et. al., 1996; Pihkanen et. al., 1996; Zajac et. al., 1997 ), eine Zuordnung eines Einzelhundes zu einer bestimmten Rasse oder die Feststellung der Abstammung eine Mischlings von bestimmtem Rassen auf der Basis caniner Marker ist jedoch nach aktuellem Wissensstand nicht möglich (Templeton, 1990).
Diese gentechnischen Untersuchungen zeigen, dass man sich also nach heutigem Wissensstand davor hüten muss, einen Mischlingshund rassemäßig zuzuordnen, auch wenn dies phänotypisch eindeutig zu sein scheint. Es ist genotypisch nicht belegbar und vor Gericht jederzeit anfechtbar. Im Gegenteil: Ein Sachverständiger, der behauptet, er könne anhand des Aussehens einen Mischling eindeutig und zweifelsfrei den zugrunde liegenden Rassen zuordnen, macht sich damit unglaubwürdig und handelt seiner Aufgabe als Sachverständiger zuwider, ein Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen zu erstellen, das auf aktuellem wissenschaftlichen fundiertem Wissensstand beruht.
 
huhu,

danke nochmal...

@Nike: ich hab ein negativzeugnis der stadt erlangen von änni, was bayreuth anerkannt ist, aber da steht unten noch so ne nette klausel drinnen,
ich zitiere:

Es ist sicherzustellen, dass der Hund ausserhalb des Halteranwesens, innerhalb geschlossener Ortschaften nur von sachkundigen Personen (generell keine Kinder) an einer reißfesten Leine mit schlupfsicherer Halsung geführt wird (Anordnung nach Art. 18 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 LStVG.)

Und das ist absolut blöde, weil, ich würde Änni in Wohngegenden und an der Straße sowieso nie ohne Leine laufen lassen und im Moment auf den Strecken wo viele Hunde sind auch nicht. Aber was ist später, wenn wir sie resozialisiert haben, dann darf Sie hier auf den Hundeauslaufstrecken immer noch nicht und ich will doch, dass sie es auch hier schön hat und am Roten Main, so wie die anderen Hunde auch schwimmen darf :(
dafür brauch ich dann aber erst die Auflockerung....
Wenn das mit nem neuen Wesenstest geht, dann ist das gut, wenn nicht brauch ich entweder nen guten neuen Gutachter, der das Beste für Änni will oder wir müssen mit der Einschränkung leben, weil dass ichs riskiere, dass sie mir Änni wieder wegnehmen, dass tu ich nicht...

LG
Judith
 
Hallo Judith,

ich würde es auch so lassen wie es ist, den WT kannst Du nach der Resozialiserung natürlich wiederholen, ist ja kein Thema.

Bei unserem WT stand Ähnliches wie bei Incardo drin, es kann nie 100% die Rasse bestätigt werden, wenn die Elterntiere nicht bekannt sind.
Mit dem Gutachten kannst Du Änni ein schönes Leben bei Euch bieten, also geh lieber keine Risiken ein, denn auch als Staff-Mix dürftest Du sie in der Regel nicht halten.

Hab auch einen sehr, sehr netten Gutachter gehabt, wenn Du seine Daten willst, schick ich sie Dir gerne per pin.

LG und alles Gute
Irene & Sheila
 
Ich war bei einem anderen, denn mit P. Mohnlein hatte ich schon am Telefon eine Auseinandersetzung. Vielleicht ist er inzwischen anders, aber damals gings am Telefon schon los, als ich nach einem Termin gefragt habe, dass er schon so viele Schäferhunde ausgebildet hat und seit 20 Jahren ne Hundepesnion führt.

Wie gesagt, vielleicht ist er inzwischen anders.

Lass das Rassegutachten so wie es ist und mach - wenn ihr beide soweit seid - nur den Wesenstest!!!!!!!!
 
Strike schrieb:
Ich war bei einem anderen, denn mit P. Mohnlein hatte ich schon am Telefon eine Auseinandersetzung. Vielleicht ist er inzwischen anders, aber damals gings am Telefon schon los, als ich nach einem Termin gefragt habe, dass er schon so viele Schäferhunde ausgebildet hat und seit 20 Jahren ne Hundepesnion führt.

Wie gesagt, vielleicht ist er inzwischen anders.

Lass das Rassegutachten so wie es ist und mach - wenn ihr beide soweit seid - nur den Wesenstest!!!!!!!!

voll unterschreib, ich könnte Geschichten über den Mann erzählen, aber das lass ich lieber...
Ich kenne zwar ein paar Leute, die ihn toll finde, aber ich würd ihm am liebsten...
 
haunt schrieb:
huhu,

danke nochmal...

@Nike: ich hab ein negativzeugnis der stadt erlangen von änni, was bayreuth anerkannt ist, aber da steht unten noch so ne nette klausel drinnen,
ich zitiere:

Es ist sicherzustellen, dass der Hund ausserhalb des Halteranwesens, innerhalb geschlossener Ortschaften nur von sachkundigen Personen (generell keine Kinder) an einer reißfesten Leine mit schlupfsicherer Halsung geführt wird (Anordnung nach Art. 18 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 LStVG.)
ohje, da muss ich nun wohl einen traum zerstören... :uhh: das ist eine übliche klausel. wir haben das gleiche im negativzeugnis stehen. soweit ich weiß, ist es nicht abhängig vom hund, ob er in bewohnten gebieten ohne leine geführt werden darf, sondern an der rasse. sokas im allgemeinen dürfen hier z.b. gar nicht ohne leine im stadtgebiet geführt werden. bei uns ist sogar auch noch die leinenmaximallänge vorgegeben. ob das bayernweit gleich ist, weiß ich aber nicht mit sicherheit.

bevor du noch irgendein gutachten anstrebst, frage bitte erst nach, ob es auch was brächte. nicht, dass das bei euch genauso gehandhabt wird und du 250 € zum fenster hinaus wirfst und für den hund sich nichts ändert.

haunt schrieb:
... dass sie es auch hier schön hat und am Roten Main, so wie die anderen Hunde auch schwimmen darf :(
15m schnur aus dem baumarkt und schon ist sie angeleint. ;)
 
Hallo,

der Rote Main ist sicherlich nicht innerhalb einer Ortschaft, oder ?

Also bei uns dürfen Kat 2 Hunde durchaus ohne Leine laufen (ausser es wurde anders vorgeschrieben).
 
Shikoku schrieb:
Hallo,

der Rote Main ist sicherlich nicht innerhalb einer Ortschaft, oder ?

Also bei uns dürfen Kat 2 Hunde durchaus ohne Leine laufen (ausser es wurde anders vorgeschrieben).

Doch, die Hundeschwimmplätze gehen leider genau mittendurch böähhhh :heul:

Wenn der Mensch vom Ordnungsamt mir die Wahrheit gesagt hat, (was man annehmen sollte) dürfen in Bayreuth Kat 2 Hunde auch ohne Leine laufen,
da wo andere Hunde eben auch ohne laufen dürfen...

LG
Judith
 
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