Ich bin verzweifelt

@Himmelswesen: dir wurde doch jetzt mehrfach gesagt, dass du dir schlich und ergreifend einen Anwalt suchen sollst, weil deine Chancen eben nicht gut aussehen, natürlich kannst du es auch ohne probieren oder versuchen rumzuschummeln (den Hund deines Sohnes auf deinen Namen anmelden etc) aber wirklich helfen kann dir eben nur ein Anwalt!

Mehr Hilfe kann man dir von hier aus einfach nicht geben, weil der Karren jetzt nunmal schon in der Sch**ße sitz, es gibt einfach nicht mehr was du meines Wissens nach machen kannst...


Hast du dich denn an den Anwalt gewendet und somit den Rat, den dir die Mehrzahl hier gegeben hat, befolgt?
Ich fürchte nicht, denn sonst wüsstest du ja um deine Chancen.




Im übrigen weiß ich ganz gut, wie es ist mit Panikattacken und Angst zu leben - aber zum Glück gibt es Therapien - du wirst in deinem Leben sehr häufig mit Menschen konfrontiert werden, die da keine Rücksicht drauf nehmen (können, weil sie es nicht wissen), insbesondere Foren sind da ein Ort, an dem man wohl weniger auf Rücksicht stößt...
 
  • 21. Mai 2024
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Hi Buroni ... hast du hier schon mal geguckt?
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Die Leute die nur hacken sollten mal in einem Angst u Panikforum lesen wie diese Menschen leiden, zu denen ich gehöre und das so ein Verhalten alles andere als produktiv ist.

Da dein Fall sehr gut nachzuverfolgen ist, gerade weil du dein Problem ausführlich beschrieben hast und es um zwei Hunde geht, solltest du in Zukunft tatsächlich sehr gut überlegen, womit du in die Öffentlichkeit gehst. Um die Genehmigung zur Haltung der Hunde zu bekommen, muss eben auch die Zuverlässigkeit des Halters vorliegen, die man dir auch absprechen könnte, wenn du z.B. solche Aussagen triffst. Du musst in der Lage sein, deine Hunde so zu führen, dass von ihnen keine Gefahr ausgehen kann. Deshalb war und ist der einzig sinnvolle Rat eben tatsächlich, dass du dir einen guten Anwalt nimmst, noch bevor du auch nur einen einzigen weiteren Schritt allein unternimmst.
 
In NRW sollte man zur Erlangung der Haltererlaubnis, auch frei von psychischen Erkrankungen sein.
Und ich hoffe Himmelswesen bedenkt, dass sie immer nur mit einem Hund spazieren gehen darf? Kann bei zwei Hunden ganz schön anstrengend sein, wenn man min. dreimal täglich jeweils zweimal raus gehen muss. Hinzu kommt die nötige Auslastung der Hunde...
 
In NRW sollte man zur Erlangung der Haltererlaubnis, auch frei von psychischen Erkrankungen sein.
Und ich hoffe Himmelswesen bedenkt, dass sie immer nur mit einem Hund spazieren gehen darf? Kann bei zwei Hunden ganz schön anstrengend sein, wenn man min. dreimal täglich jeweils zweimal raus gehen muss. Hinzu kommt die nötige Auslastung der Hunde...

OK... zum einen Geld für den Anwalt hab ich nicht, zum zweiten. die Hunde sind täglich mit Fahrradfahren, des öfteren schwimmen und Riesenrunden körperlich ausgelastet gewesen und es mangelt auch nicht an Kopfarbeit für beide. Und es ist eine Unverschämtheit was du forderst, nur weil ich psychische Probleme habe heisst das nicht dass ich keinen Hund führen kann, ich bin damit grossgeworden. Im Gegenteil, die helfen mir über vieles hinweg!!!
 
OK... zum einen Geld für den Anwalt hab ich nicht, zum zweiten.
Aber für die erhöhte Versicherung und die erhöhten Steuern?
Mal im Ernst, wenn kein Geld für nen Anwalt vorhanden ist, dann seh ich wenig Chancen für dich...
die Hunde sind täglich mit Fahrradfahren, des öfteren schwimmen und Riesenrunden körperlich ausgelastet gewesen und es mangelt auch nicht an Kopfarbeit für beide.
Wie alt ist der Welpe jetzt eigentlich???
Und es ist eine Unverschämtheit was du forderst, nur weil ich psychische Probleme habe heisst das nicht dass ich keinen Hund führen kann, ich bin damit grossgeworden. Im Gegenteil, die helfen mir über vieles hinweg!!!

Das ist keine Forderung, es ist einfach eine Tatsache, Genehmigungen für Listenhundehalter werden nur an psychisch gesunde Menschen erteilt, jedoch zählen dazu keine simplen Angsterkrankungen.
Trotzdem solltest du dir überlegen, ob du dem Stress gewachsen bist, du wirst mit solchen Hunden einfach immer wieder auf Widerstände stoßen, ich denke, das was hier an Kritik kam ist nichts gegen das, was von Leuten kommen kann, die keine SoKas mögen - wenn dich das hier schon so sehr belastet, dass du krank wirst, wärst du wahrscheinlich mit einem weniger umstrittenen Hund besser bedient...
 
OK... zum einen Geld für den Anwalt hab ich nicht.

Das ist schade, denn ohne wird es schwierig. Hast du dich mal darüber informiert, ob eure Gemeinde erhöhte Hundesteuer für Sokas erhebt? Die könnte nämlich um einiges höher ausfallen als eine Beratung beim Anwalt.

Und es ist eine Unverschämtheit was du forderst, nur weil ich psychische Probleme habe heisst das nicht dass ich keinen Hund führen kann, ich bin damit grossgeworden. Im Gegenteil, die helfen mir über vieles hinweg!!!
Da du geschrieben hast, du hättest den Sachkundenachweis gemacht, hätte dir auffallen müssen, dass das keine Forderung eines Users ist, sondern das LHG die Zuverlässigkeit des Halters einfordert. Aufgeführt sind dort nur die Punkte, die in der Regel eine Zuverlässigkeit ausschließen. Wenn du selbst schilderst, dass du Probleme hast, die irgendeinen dir unbekannten Beamten dazu veranlassen können, an deiner Zuverlässigkeit zu zweifeln, wird er dir die Erlaubnis nicht erteilen, die du aber nunmal brauchst, um die Hunde überhaupt halten zu dürfen. Sieh doch nicht alles nur als einen Angriff gegen dich persönlich. Für unser LHG kann hier niemand etwas. Allein die Tatsache, dass du ja nunmal tatsächlich nicht mit Beiden zusammen raus kannst, bedeutet doch wirklich viel Stress- nicht nur für dich.
 
Es wäre schön, wenn hin und wieder mal diejenigen, die mit der Materie nicht vertraut sind (*räusper*) einfach NICHTS schreiben würden.

Wie, bitteschön, soll irgendein Beamter auf dem OA etwas von einer Angststörung eines Antragstellers erfahren?

Noch haben wir die medizinische Schweigepflicht, Diagnosen dürfen nichtmal von Arzt zu Arzt ohne Schweigepflichtsentbindung weitergegeben werden, geschweige denn von Arzt zu OA :unsicher:.

Wenn die TE also beim OA ihre Angststörung nicht selber und freiwillig thematisiert, wird das dort niemals jemand erfahren. Und das ist auch gut so!
 
Das ist keine Forderung, es ist einfach eine Tatsache, Genehmigungen für Listenhundehalter werden nur an psychisch gesunde Menschen erteilt, jedoch zählen dazu keine simplen Angsterkrankungen.

das geht zu weit. Eine Angsterkarnkung, eine Depression und auch eine Schitzophrenie sind keine Straftaten oder gründe, die bürgelichen Rechte und Pflichen eingechränkt zu bekommen. Ein mensch mit Disposotion zu psychischen Prioblemen muß sein leben genauso führen, wie jeder andere, bekommt nicht früher die Rente und bekommt auch keinen Behindertenausweis. Genauso könnte man sagen, dass Dicke, die aufgrund ihrer Figur erwiesenermaßen mehr Herz-Kreislauferkrnkungen haben, keinen Listenhund führen dürfen.
Hier wird wohl etwas mit hilfsbedürftigen Personen aufgrund einer drogeninduzierten Psychose oder ähnlichem verwechselt.

Hovi - habe gerade gesehen, daß Du schneller warst.
 
Wie, bitteschön, soll irgendein Beamter auf dem OA etwas von einer Angststörung eines Antragstellers erfahren?

Deshalb ja auch der Rat, nichts mehr ohne Anwalt zu unternehmen. Sowas ist ja schnell mal raus gerutscht, wenn die Nerven ohnehin schon mal blank liegen.

Wenn die TE also beim OA ihre Angststörung nicht selber und freiwillig thematisiert, wird das dort niemals jemand erfahren. Und das ist auch gut so!
Hier steht doch schon alles in aller Ausführlichkeit öffentlich im Forum. Keine Ahnung, wie oft es Fälle gibt, in denen jemand in NRW nachträglich für gleich zwei Sokas die Erlaubnis zur Haltung beantragt.
 
Wenn die TE also beim OA ihre Angststörung nicht selber und freiwillig thematisiert, wird das dort niemals jemand erfahren. Und das ist auch gut so!

Stimmt. Vielleicht ist es ganz gut, dass es hier zu Sprache kommt, damit sie gerade nicht versucht die Hunde wieder zu bekommen mit der Begründung sie für ihre Psyche zu brauchen.
Sonst muss ja jeder selber wissen was er sich zutraut. Obwohl ich da persönlich nicht die besten Voraussetzungen für das Halten von gleich zwei Sokas sehe.
 
Eine Angsterkarnkung, eine Depression und auch eine Schitzophrenie sind keine Straftaten oder gründe, die bürgelichen Rechte und Pflichen eingechränkt zu bekommen.

Alkoholismus (oder wie es im LHG heisst "trunksüchtig") ist auch keine Straftat sondern eine Erkrankung, die Erlaubnis zur Haltung eines Sokas bekommt ein Alkoholiker trotzdem nicht.
 
Nach Landeshundegesetz ist von der Zuverlässigkeit ausgeschlossen wer Betreuter im Sinne des §1896 BGB ist. Das bedeutet also nicht, dass jede psychische Erkrankung zur unzuverlässigkeit führt. Ich würde aber natürlich keine Werbung auf dem Amt damit machen, ist alles erstmal angreifbar. Es wird auch ohne dem schon schwer genug, überhaupt was in Richtung Rückgabe zu bewirken. Gibt es eine rechtskräftige Verfügung gegen die Halter, die Hunde abzugeben oder so was wie eine Haltungsuntersagung? Hab den Eingangspost nicht mehr so im Kopf.
 
Natürlich wird kein psychiatrischen Gutachten vom OA eingefordert, das wäre ja noch schöner. Aber eine der Voraussetzungen in NRW ist, dass man psychisch nicht erkrankt ist. Ich kann nicht beurteilen, wie schwer die Ängste von der TE sind, aber ich arbeite mit Menschen, die aufgrund von Depressionen, Ängsten und Panik nicht mehr zur Alltagsbewältigung fähig sind. Ich denke mal, dass die Ängste bei der TE nicht dieses Ausmaß haben, aber Angst ist nicht gleich Angst und eine Depression ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, es ist eine ernstzunehmede Erkrankung.
Und Persilia, aufgrund einer Disposition erhält man nicht eher die Rente, aber aufgrund einer Erkrankung kann man sie schon eher beantragen und bekommen (Erwerbsunfähigkeitsrente).

Aber wie schon gesagt, wenn man schon schnell unter Stress gerät, ob dann zwei Listenhunde ratsam sind? All die Vorschriften, Leinen- und Maulkorbzwang, Wesenstest, .... Kommentare, Sprüche,...
 
Nach Landeshundegesetz ist von der Zuverlässigkeit ausgeschlossen wer Betreuter im Sinne des §1896 BGB ist.

Oh sorry, dann habe ich da wohl etwas verwechselt und ich nehm das zurück!
 
Natürlich wird kein psychiatrischen Gutachten vom OA eingefordert, das wäre ja noch schöner. Aber eine der Voraussetzungen in NRW ist, dass man psychisch nicht erkrankt ist. Ich kann nicht beurteilen, wie schwer die Ängste von der TE sind, aber ich arbeite mit Menschen, die aufgrund von Depressionen, Ängsten und Panik nicht mehr zur Alltagsbewältigung fähig sind. Ich denke mal, dass die Ängste bei der TE nicht dieses Ausmaß haben, aber Angst ist nicht gleich Angst und eine Depression ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, es ist eine ernstzunehmede Erkrankung.
Und Persilia, aufgrund einer Disposition erhält man nicht eher die Rente, aber aufgrund einer Erkrankung kann man sie schon eher beantragen und bekommen (Erwerbsunfähigkeitsrente).

Aber wie schon gesagt, wenn man schon schnell unter Stress gerät, ob dann zwei Listenhunde ratsam sind? All die Vorschriften, Leinen- und Maulkorbzwang, Wesenstest, .... Kommentare, Sprüche,...


Ich glaube man sollte mal ein wenig mit den Tatsachen auf dem Boden bleiben:unsicher:
 
Alkoholismus (oder wie es im LHG heisst "trunksüchtig") ist auch keine Straftat sondern eine Erkrankung, die Erlaubnis zur Haltung eines Sokas bekommt ein Alkoholiker trotzdem nicht.

Sofern das OA von der Krankheit erfährt. Und auf welchem (legalen) Weg soll das möglich sein?

Dass jemand, der so schwer (und dauerhaft) psychisch erkrankt ist, dass er einem Vormund oder Betreuer unterstellt wurde, keinen SoKa genehmigt kriegen kann, ist ja wohl logisch... er ist ja nicht mehr geschäftsfähig.
 
Alkoholismus (oder wie es im LHG heisst "trunksüchtig") ist auch keine Straftat sondern eine Erkrankung, die Erlaubnis zur Haltung eines Sokas bekommt ein Alkoholiker trotzdem nicht.

Sofern das OA von der Krankheit erfährt. Und auf welchem (legalen) Weg soll das möglich sein?

Ich versteh da gerade nicht, worauf du hinaus willst. Wenn mich niemand beim Banküberfall erwischt, kann mir auch nichts passieren- wird es dadurch legal?

Der TE wurde von mir geraten, nicht mit ihrer Erkrankung "hausieren" zu gehen. Weder öffentlich in einem Forum noch beim O- Amt. Denn dass der Schuss nach hinten losgehen kann , hatte ich auch schon in dem ersten Beitrag bewusst kursiv geschrieben.
 
Dass jemand, der so schwer (und dauerhaft) psychisch erkrankt ist, dass er einem Vormund oder Betreuer unterstellt wurde, keinen SoKa genehmigt kriegen kann, ist ja wohl logisch... er ist ja nicht mehr geschäftsfähig.

Das stimmt so nicht ganz, das liegt am Wirkungskreis. Und auch eine bestehende Betreuung muss das OA nicht zwangsweise erfahren, es sei denn die Beamten fragen direkt nach.
 
Sofern das OA von der Krankheit erfährt. Und auf welchem (legalen) Weg soll das möglich sein?

Na ja, wenn ich dreimal am hellichten Tag volltrunken mit meinem Hund angetroffen wurde und kaum mehr ansprechbar war, wird wohl irgendwann mal in diese Richtung geforscht bzw. eine Trunksucht unterstellt. Oder wenn ich immer im besoffenen Kopf meinen Hund ohne Leine ausführe und dabei dauernd dem OA in die Finger komme....hat es alles schon gegeben. Dann rettet Dich nur noch ein Gutachten, dass es nicht so ist.
 
Das Antragsformular auf Erteilung einer Erlaubnis enthält bei uns schon eine Erklärung, dass man nicht abhängig ist oder unter Betreuung steht. Wer da falsche Angaben macht kann als so oder so unzuverlässig gelten. Der nachweis ist natürlich immer schwer wenn der Halter sich halbwegs geschickt verhält wird es sicher nicht rauskommen.
 
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