Soviel ich weiß wurden alle Strafanzeigen gegen die Bediensteten in den Ämtern, die es versäumt hatten
- die Zustellung des Bescheides über Maulkorbzwang persönlich vorzunehmen (Herr Külünk war falsch gemeldet, aber jeder im Viertel wußte seine tatsächliche Adresse)
- den angeordneten Leinenzwang durchzusetzen
- empfindliche Strafen nach den vorangegangenen Beißvorfällen auszusprechen
- eine Verhaltenstherapie oder nötigenfalls die Tötung dieses individuell gefährlichen Hundes anzuordnen und durchzusetzen
- den Hund wegzunehmen
- ein Hundehaltungsverbot auszusprechen
- den unfähigen Hundehaltern Hilfe bei der Vermittlung des Hundes anzubieten
eingestellt
Das mag damit zu tun haben, dass die Beschuldigten für die Unterlassungstaten Angestellte und Beamte der Stadt Hamburg waren und die Anzeigen von Angestellten und Beamten der Stadt HAmburg bearbeitet wurden.
Übrigens wurden auch jene Anzeigen eingestellt, die darauf abzielten, Herrn Külünk und seine deutsche Freundin wegen Tierqälerei zu bestrafen. Ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz ist angeblich die einzige Möglichkeit, ein lebenslanges Tierhaltungsverbot aussprechen zu können.
Die Konsequenz ist, dass die deutsche Freundin sofort, Herr Külünk nach Verjährung der Bewährungsstrafe (und Rückkehr nach Deutschland) sich wieder einen beliebigen Hund anschaffen dürfen, sofern er nicht unter die örtlich geltende Landesliste fällt.
Also, angenommen die Freundin, die ja unter Polizeischutz in einen anderen, geheimgehaltenen Ort verzogen ist, würde in einem dieser Bundesländer leben, so könnte sie sich
- in Thüringen einen Pitbull
- in Niedersachsen eine Cane Corso
- in Hamburg einen Schwarzen Terrier
- usw. usw.
anschaffen und mit diesem bemitleidenswerten Hund den gleichen Sch**** von vorne anfangen.
Ach ja, die Gesetze und Verordnungen, die dies ermöglichen, haben laut den Politikern ein "hohes Schutzniveau" und "bieten besten Schutz für Kinder" und "enthalten strenge Regelungen zur Verhinderung von weiteren Todesfällen"