Ibrahim K. soll abeschoben werden - sein Kampfhund tötete den kleinen Volkan

LillyoftheValley

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15 Jahre Mitglied
Ibrahim K. soll abeschoben werden - sein Kampfhund tötete den kleinen Volkan

Hamburg, 22.09.02

Die tödliche Attacke seines Pitbulls auf den kleinen Volkan (6) vor gut zwei Jahren hat Deutschland verändert. Der grauenhafte Vorfall in Wilhelmsburg schockte die Republik, ein Bundesgesetz gegen Kampfhunde folgte. Dreieinhalb Jahre Haft hatte Ibrahim K. (26) kassiert – wegen fahrlässiger Tötung. 20 Monate nach dem Urteil sollte der Besitzer des Killerhunds „Zeus“ gestern in seine Heimat abgeschoben werden. „Er war für einen Flug in die Türkei gebucht, wir mussten ihn aber kurzfristig stornieren“, sagte Norbert Smekal, Sprecher der Ausländerbehörde, der MOPO.
K.s Anwalt hatte wenige Tage vor der Ausweisung beim Oberverwaltungsgericht einen Eiltrag auf Aussetzung der Abschiebung gestellt. Die Gerichtsentscheidung steht aus. Die Abschiebung von Ausländern nach Verbüßung eines Teils ihrer Strafen ist ein gängiges Verfahren. Dabei wird die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt, der Täter darf nicht mehr nach Deutschland einreisen. Tut er es doch, wandert er sofort zurück in den Knast.



<small>[ 22. September 2002, 19:25: Beitrag editiert von: LillyoftheValley ]</small>
 
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Hi LillyoftheValley ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hoffe das der Flug für ihn noch stattfinden wird
wink-new.gif
Er hat es nicht anders verdient
 
Hi Lilly,

hast Du für diesen Bericht vielleicht auch eine Quellenangabe?

Hieß es vor 2 Jahren nicht, der Kerl hätte einen deutschen Paß?

*nixpeilt*
 
Ausweisung | Hamburger Morgenpost vom 21.09.2002

Sein Kampfhund tötete den kleinen Volkan-Ibrahim K. soll abgeschoben werden

Die tödliche Attacke seines Pitbulls auf den kleinen Volkan (6) vor gut zwei Jahren hat Deutschland verändert. Der grauenhafte Vorfall in Wilhelmsburg schockte die Republik, ein Bundesgesetz gegen Kampfhunde folgte. Dreieinhalb Jahre Haft hatte Ibrahim K. (26) kassiert – wegen fahrlässiger Tötung. 20 Monate nach dem Urteil sollte der Besitzer des Killerhunds „Zeus“ gestern in seine Heimat abgeschoben werden. „Er war für einen Flug in die Türkei gebucht, wir mussten ihn aber kurzfristig stornieren“, sagte Norbert Smekal, Sprecher der Ausländerbehörde, der MOPO.
K.s Anwalt hatte wenige Tage vor der Ausweisung beim Oberverwaltungsgericht einen Eiltrag auf Aussetzung der Abschiebung gestellt. Die Gerichtsentscheidung steht aus. Die Abschiebung von Ausländern nach Verbüßung eines Teils ihrer Strafen ist ein gängiges Verfahren. Dabei wird die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt, der Täter darf nicht mehr nach Deutschland einreisen. Tut er es doch, wandert er sofort zurück in den Knast. (mat)

Quelle:



Anmerkung:
Ich wünsch dem Knaben ne gute Reise ohne Wiederkehr.
cu.gif


<small>[ 22. September 2002, 19:47: Beitrag editiert von: Mich ]</small>
 
Na hoffentlich schicken sie die damaligen Sachbearbeiter des Ordnungsamtes auch gleich mit, und wenn sie schon mal dabei sind bitte noch die Eltern des DSH, der das Mädchen im Gartenteich totgebissen hat, und die des Kindes, das da kürzlich von den Rottweilern getötet wurde etc.

Wenn in deutschen Landen etwas nicht klappt, gibt es grundsätzlich zwei Patentrezepte : entweder boykottieren, oder das Problem vor die Grenze schieben und es somit zu einem ausländischen machen.
Und schon ist alles wieder im grünen Bereich
wink-new.gif

Hat ein bißchen was von Amputation bei Muskelkater im Arm. Hilft auch sehr effektiv. Aber andere Maßnahmen wären vielleicht angebrachter gewesen.
 
Hi!
Hies es nicht damals das Halter und Hunde den Behörden bereits bekannt waren?
Also haben doch dann Die Behörden versagt da sie nichts unternommen haben.Werden die jetzt auch abgeschoben????Merkwürdige Art und Weise mit Problemen umzugehen.
 
Hi Kirsten, Hi Thor,

da stimme ich euch zu !
Es ist halt leider ein alt bewährter Mechanissmus bei eigenem Versagen durch operative Hektik geistige Windstille (oder beschränkten Horizont) zu kaschieren.

Gruß
Markus
 
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