Ibrahim K. soll abeschoben werden - sein Kampfhund tötete den kleinen Volkan
Hamburg, 22.09.02
Die tödliche Attacke seines Pitbulls auf den kleinen Volkan (6) vor gut zwei Jahren hat Deutschland verändert. Der grauenhafte Vorfall in Wilhelmsburg schockte die Republik, ein Bundesgesetz gegen Kampfhunde folgte. Dreieinhalb Jahre Haft hatte Ibrahim K. (26) kassiert – wegen fahrlässiger Tötung. 20 Monate nach dem Urteil sollte der Besitzer des Killerhunds „Zeus“ gestern in seine Heimat abgeschoben werden. „Er war für einen Flug in die Türkei gebucht, wir mussten ihn aber kurzfristig stornieren“, sagte Norbert Smekal, Sprecher der Ausländerbehörde, der MOPO.
K.s Anwalt hatte wenige Tage vor der Ausweisung beim Oberverwaltungsgericht einen Eiltrag auf Aussetzung der Abschiebung gestellt. Die Gerichtsentscheidung steht aus. Die Abschiebung von Ausländern nach Verbüßung eines Teils ihrer Strafen ist ein gängiges Verfahren. Dabei wird die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt, der Täter darf nicht mehr nach Deutschland einreisen. Tut er es doch, wandert er sofort zurück in den Knast.
<small>[ 22. September 2002, 19:25: Beitrag editiert von: LillyoftheValley ]</small>
Hamburg, 22.09.02
Die tödliche Attacke seines Pitbulls auf den kleinen Volkan (6) vor gut zwei Jahren hat Deutschland verändert. Der grauenhafte Vorfall in Wilhelmsburg schockte die Republik, ein Bundesgesetz gegen Kampfhunde folgte. Dreieinhalb Jahre Haft hatte Ibrahim K. (26) kassiert – wegen fahrlässiger Tötung. 20 Monate nach dem Urteil sollte der Besitzer des Killerhunds „Zeus“ gestern in seine Heimat abgeschoben werden. „Er war für einen Flug in die Türkei gebucht, wir mussten ihn aber kurzfristig stornieren“, sagte Norbert Smekal, Sprecher der Ausländerbehörde, der MOPO.
K.s Anwalt hatte wenige Tage vor der Ausweisung beim Oberverwaltungsgericht einen Eiltrag auf Aussetzung der Abschiebung gestellt. Die Gerichtsentscheidung steht aus. Die Abschiebung von Ausländern nach Verbüßung eines Teils ihrer Strafen ist ein gängiges Verfahren. Dabei wird die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt, der Täter darf nicht mehr nach Deutschland einreisen. Tut er es doch, wandert er sofort zurück in den Knast.
<small>[ 22. September 2002, 19:25: Beitrag editiert von: LillyoftheValley ]</small>