Ibrahim K. wurde aus Deutschland abgeschoben

Ninchen

KSG-Ostwestfale™
20 Jahre Mitglied
Hamburg, 15.1.03

Die Hamburger Behörden haben einen 28 Jahre alten Türken abgeschoben, dessen Kampfhunde vor drei Jahren einen kleinen Jungen totgebissen hatten. Ibrahim K. war im Januar 2001 wegen fahrlässiger Tötung zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden und wurde am Montag vom Bundesgrenzschutz in die Türkei gebracht.

Der Fall hatte ganz Deutschland erschüttert. Ibrahim K. war mit zwei frei laufenden Kampfhunden am 26. Juni 2000 im Hamburger Stadtteil Wilhelmsburg unterwegs. Die Hunde übersprangen plötzlich eine hohe Mauer und rannten auf einen Schulhof zu einer Gruppe spielender Kinder. Sie fielen über den sechs Jahre alten Volkan her und bissen den Jungen zu Tode. K. und auch seine später mitangeklagte damalige Freundin versuchten, die Tiere zu bändigen, hatten aber keinen Erfolg damit. Polizisten erschossen schließlich die Hunde. Falls K. noch einmal nach Deutschland zurückkehren sollte, muss er erneut ins Gefängnis und seine Reststrafe absitzen.


quelle: hundejo.de


Ninchen sagt: Tschüsschen
:hallo:
 
  • 29. März 2024
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Hi Ninchen ... hast du hier schon mal geguckt?
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Naja ist Abschiebung die richtige Lösung? Irgendwie wird doch hier nur vom Versagen der Behörden abgelenkt, denn er und sein Hund waren behördlich bekannt. Also wenn Hamburg frühzeitig dagegen etwas unternommen hätte wäre es garnit so weit gekommen.:(
 
naja, ein Schwachkopp weniger, aber sind die Beamten aufgrund ihres Nichtstuns eigentlich jemals zur Verantwortung gezogen worden?
 
Soviel ich weiß wurden alle Strafanzeigen gegen die Bediensteten in den Ämtern, die es versäumt hatten
- die Zustellung des Bescheides über Maulkorbzwang persönlich vorzunehmen (Herr Külünk war falsch gemeldet, aber jeder im Viertel wußte seine tatsächliche Adresse)
- den angeordneten Leinenzwang durchzusetzen
- empfindliche Strafen nach den vorangegangenen Beißvorfällen auszusprechen
- eine Verhaltenstherapie oder nötigenfalls die Tötung dieses individuell gefährlichen Hundes anzuordnen und durchzusetzen
- den Hund wegzunehmen
- ein Hundehaltungsverbot auszusprechen
- den unfähigen Hundehaltern Hilfe bei der Vermittlung des Hundes anzubieten

eingestellt

Das mag damit zu tun haben, dass die Beschuldigten für die Unterlassungstaten Angestellte und Beamte der Stadt Hamburg waren und die Anzeigen von Angestellten und Beamten der Stadt HAmburg bearbeitet wurden.

Übrigens wurden auch jene Anzeigen eingestellt, die darauf abzielten, Herrn Külünk und seine deutsche Freundin wegen Tierqälerei zu bestrafen. Ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz ist angeblich die einzige Möglichkeit, ein lebenslanges Tierhaltungsverbot aussprechen zu können.

Die Konsequenz ist, dass die deutsche Freundin sofort, Herr Külünk nach Verjährung der Bewährungsstrafe (und Rückkehr nach Deutschland) sich wieder einen beliebigen Hund anschaffen dürfen, sofern er nicht unter die örtlich geltende Landesliste fällt.

Also, angenommen die Freundin, die ja unter Polizeischutz in einen anderen, geheimgehaltenen Ort verzogen ist, würde in einem dieser Bundesländer leben, so könnte sie sich
- in Thüringen einen Pitbull
- in Niedersachsen eine Cane Corso
- in Hamburg einen Schwarzen Terrier
- usw. usw.
anschaffen und mit diesem bemitleidenswerten Hund den gleichen Sch**** von vorne anfangen.

Ach ja, die Gesetze und Verordnungen, die dies ermöglichen, haben laut den Politikern ein "hohes Schutzniveau" und "bieten besten Schutz für Kinder" und "enthalten strenge Regelungen zur Verhinderung von weiteren Todesfällen"
 
:verwirrt: :verwirrt:
:sauer: :sauer:
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Ibrahim K. in Türkei verhaftet


Türkei, 16.1.03

Ibrahim K. sitzt in der Türkei in Haft. Der Halter des Kampfhundes "Zeus", welcher vor zwei Jahren in Wilhelmsburg einen sechsjährigen Jungen totgebissen hatte, wurde nach seiner Abschiebung am Mittwoch auf dem Istanbuler Flughafen festgenommen, weil er keinen Ausweis vorlegen konnte. Das berichtete gestern die halbamtliche türkische Nachrichtenagentur Anadolu.

Die Hamburger Ausländerbehörde hatte Ibrahim K. aus seiner Haft heraus abgeschoben (taz berichtete). Er hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten abzusitzen, weil er seinen und den Kampfhund seiner Freundin vor zwei Jahren trotz bekannter Gefährlichkeit ohne Leine ausführte und die Hunde den sechsjährigen Volkan getötet hatten. Bis Ende diesen Jahres hätte er im Gefängnis sitzen müssen.

Die Behörden haben stattdessen entschieden, Ibrahim K. abzuschieben, das Oberverwaltungsgericht hat dies gebilligt: Aus "generalpräventiven Erwägungen" bestehe ein "dringendes Bedürfnis, über eine strafrechtliche Sanktion hinaus durch Ausweisung andere Ausländer von Straftaten ähnlicher Art und Schwere abzuhalten".

Offenbar haben die Hamburger Behörden die Abschiebung aber nur soweit vorbereitet, dass Ibrahim K. türkisches Staatsgebiet betreten durfte. Papiere für den dortigen Aufenthalt hingegen hatte er nicht. "Wir sind nur verpflichtet, Papiere für die Heimreise zu beschaffen", sagt Norbert Smekal, Sprecher der Ausländerbehörde. "Alles weitere ist Sache der türkischen Behörden." Mit der Beantragung der Abschiebepapiere hätte das Hamburger Amt alles erforderliche getan, "mehr gibt es nicht".

Ibrahim K. hat noch nie in dem Land gelebt, dessen Staatsangehörigkeit er hat und das ihn nun als unerwünschte Person verhaftete. Er ist in Deutschland geboren und aufgewachsen.
 
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