Strawberry
20 Jahre Mitglied
Auch Hunde müssen sterben - leider.
Was bleibt, ist die wundervolle Erinnerung - und seine Körperhülle. Wer auf dem Lande lebt, darf auf seinem Grundstück ein eigenes Hundegrab errichten. Vorausgesetzt, das Grundstück liegt nicht in einem Wasserschutzgebiet. Eine weitere Möglichkeit der Bestattung ist ein örtlich genehmigter Kleintierfriedhof. Als letzte Form der Bestattung bietet sich die völlig unromantische, ja sogar geschmacklose Tierkörperbeseitigungsanstalt an. Wem das alles nicht zusagt, trotzdem absolut nicht weiß, was er mit seinem geliebten Vierbeiner nach seinem Tode anstellen soll, der kann den Tierarzt seines Vertrauens um Rat fragen.
Mehr zum Thema "Abschied" finden Sie unter folgendem Link:
Bis dann
Sylvia & Kira
Was bleibt, ist die wundervolle Erinnerung - und seine Körperhülle. Wer auf dem Lande lebt, darf auf seinem Grundstück ein eigenes Hundegrab errichten. Vorausgesetzt, das Grundstück liegt nicht in einem Wasserschutzgebiet. Eine weitere Möglichkeit der Bestattung ist ein örtlich genehmigter Kleintierfriedhof. Als letzte Form der Bestattung bietet sich die völlig unromantische, ja sogar geschmacklose Tierkörperbeseitigungsanstalt an. Wem das alles nicht zusagt, trotzdem absolut nicht weiß, was er mit seinem geliebten Vierbeiner nach seinem Tode anstellen soll, der kann den Tierarzt seines Vertrauens um Rat fragen.
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Bis dann
Sylvia & Kira
