Hilfe, Polizei hat Hund abgeholt

Maik, wenn Du mit meinem Auto einen Unfall baust, dann bin ich auch mit dran, denn ich bin der Halter. Ähnlich verhält es sich mit Dir, Apollo und dem Cousin - warte jetzt ab, was Dein Anwalt für Dich tun kann, denn mehr ist im Moment wohl nicht drin.
 
  • 26. Juni 2024
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Hi Bine 16 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Maik, es sind DEINE Hunde und Du trägst immer die Verantwortung für die Tiere.

Was sagt Dein Anwalt?
Hast Du gute Chancen?

watson
 
Ich habe bislang keinerlei neue Nachrichten.


Das mit dem Halter ist doch aber shit.

Wenn ich einen Unfall baue mit dem ich fahre, aber es mir nicht gehört muss ich als Fahrer und Führer des Wagens mit einem eventuellen Verfahren rechnen und werde dann auch zur Verantwortung gezogen. Ähnlich bei einem Blitzen bei Geschwindigkeitsmessern.

Oder nicht ?

Nochdazu kommt, es gibt keine Zeugen, der Typ hat auch einen Hund der Aggressiv ist und OHNE Probleme sein Herschen beissen könnte. Es gibt nichtmal einen Beweis :(
-

So, ich hoffe das noch heute etwas neues vom Anwalt kommt.
Oder weiß jemand wielange die Beamten benötigen um Unterlagen an einen Anwalt zuschicken? Rechtlich gesehen natürlich.

Heute sitzt mein Dicker schon 14 Tage und U-Haft.

Maik
 
Hast Du schon mal beim Tierheim nachgefragt, wie es ihm geht? Dem Tierheim gesagt, ob er irgendwelche Eigenheiten, Futterunverträglichkeiten o.ä. hat?

Abgesehen davon, daß Du es sicher wissen willst, macht das sicher auch einen guten Eindruck... (wenn Du höflich bleibst und Dir Deine Sorge anmerken lässt).
 
Hi,

ja im Tierheim hab ich auch schon mehrmals angerufen.
Alles mitgeteilt was wichtig ist, Futter, seine verletzte Pfote und und und.

naja, sonst gibts immernoch nix neues.

maik
 
Wolfgang schrieb:
Wie kommst du denn auf dieses schmale Brett :verwirrt: .

Wolfgang, Du Handwerker, Du! ;)

Aber Du bist hier der unbestrittene Rechtsexperte: Erkläre doch bitte, wieso ein Besuchsrecht nicht vorliegt?

Da kann man sicher was lernen.

Jan

Marion schrieb:
Und die Stadt MUSS sicher den Hund NICHT rausrücken, nur weil der Halter umzieht... *kopfschüttel*

Liebe Marion, nicht zu sehr schütteln, das könnte Verwirrung oder schlimmeres verursachen. ;)

Nein, mal ganz im Ernst: Es stellt sich dann doch wohl die Frage, wieso die Stadt das nicht muß und wo, wenn sie angenommen nur kann (den Hund herauszugeben, wenn der Halter das jeweilige Bundesland mit Haupt- oder auch Nebenwohnsitz verläßt; entscheidend ist hier, wo der Hund "hinziehen" soll), das so genannte "pflichtgemäße Ermessen" endet?

"Ist den Behörden durch eine bestimmte Ermächtigungsgrundlage ein Ermessenspielraum eingeräumt worden, so haben sie diesen bei der Anwendung der Norm auf den konkreten Fall pflichtgemäß auszufüllen."

Zitiert von:

Aus den zutreffenden Gesetzen, die hier sicher die meisten - jedoch nicht alle - kennen, freilich neben der Landeshundeverordnung Baden-Würtemberg, die hier zutreffend ist, aber auch nur "hier", sprich im Bundesland, wo Maik mit Apollo lebt:

§ 40 LVwVfG (Landesverwaltungsverfahrensgesetz) = BVwVfG (Bundesverwaltungsverfahrensgesetz)

Ermessen

"Ist die Behörde ermächtigt, nach ihrem Ermessen zu handeln, hat sie ihr Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einzuhalten."

Und:

§ 114 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung)

"Soweit die Verwaltungsbehörde ermächtigt ist, nach ihrem Ermessen zu handeln, prüft das Gericht auch, ob der Verwaltungsakt oder die Ablehnung oder Unterlassung des Verwaltungsakts rechtswidrig ist, weil die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist. Die Verwaltungsbehörde kann ihre Ermessenserwägungen hinsichtlich des Verwaltungsaktes auch noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ergänzen."

Desweiteren - hier wird es noch grundlegender:

Artikel 14 GG (Grundgesetz)

"(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch* soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig [die auf die Bundesrepublik beschränkt ist]. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen."

*Eigentum ist nur solange tatsächliches Eigentum, wie es auch vom Eigentümer gebraucht bzw. verbraucht werden kann!

Oder würde hier jemand von Eigentum sprechen, wenn Du Dein Gehalt zwar aufs Konto bekommst, aber bis an Dein Lebensende nicht anrühren - verbrauchen - kannst und darfst?!


......

Liebe Marion, aus all dem ergibt sich nun die Frage an Dich:

Welche gesetzliche Grundlage(n), bezogen auf den hier konkret vorliegenden Fall (Maik & Apollo) bzw. einen vergleichbaren Fall, verbieten ganz eindeutig die Herausgabe des Hundes bei einem Wegzug in ein anderes Bundesland oder gar (im Extremfall, wer den Schritt gehen kann/will und muß, um sein Tier zu behalten) ins Ausland, zumindest vorübergehend?

Jan

Übrigens: Einer Enteignung kommt es freilich gleich, wenn bei Wegzug (einschließlich der dem vorausgehenden Willensbekundung des wegziehenden Halters/Besitzers) die sichergestellte "Sache" (hier der Hund Apollo) dennoch nicht herausgegeben wird.

Aber auch das kannst Du gern richtigstellen. Nenne einfach ein oder auch zwei Urteile, die dem widersprechen. Und natürlich ein Gesetz.

Noch so nebenbei: Als Verfolgte im Dritten Reich, die das Ausland verließen, ihr Hab und Gut im Reich zwangsweise zurücklassen mußten, sprach man nach 1945 gleichfalls von Enteignung, denn etwas anderes kann man mit Logik auch hierzu nicht feststellen. Um das für die Zukunft zu verhindern, wurde u. a. Artikel 14 im Grundgesetz verankert.

Maik P. schrieb:
Hi,

also zum Thema Umziehen.

Ich habe eine Firma hier und kann doch nicht einfach umziehen.
Nochdazu lass ich mich doch nicht umsiedeln.

ICH HABE JA NIX GETAN, SONDERN MEIN COUSIN


Natürlich hast Du nicht, lieber Maik!

Es war auch nur ein Tip für den Extremfall, wenn nichts sonst mehr geht und Du dennoch Deinen Hund wiederhaben und behalten willst. Im übrigen habe ich auch nicht wissen können, als ich meine "sieben Tips" gab, daß Du derartig gebunden bist. Aber selbst in diesem Falle kann unter extremen Bedingungen für Leute wie Dich ein solcher Weg nutzvoll werden. Verstehst Du?

Aber das wollen wir freilich nicht, deshalb waren ja auch noch 5, 6 andere Tips von mir zu lesen gewesen, neben den vielen der anderen, die sich hier äußerten.

Interessant: Du sprichst selbst von "umsiedeln". Genau das ist es: Zwangsweise Umsiedlung, veranlaßt durch eine aggressive Staatsmacht, die Dich, wie Du selbst geschrieben hast, von Deinem Hund oder gar Hunden enteignen will! Du bist kein Dummer, wenn Du das erkannt hast.

Also, mach zusammen mit Deinem Anwalt den Burschen im OA ordentlich Dampf, so daß die i. K. Deinen Hund wieder rausrücken. Und dann scheu Dich nicht, das Land BW ordentlich zu verklagen, auf Schadenersatz usw. Du hast eine Fa., also kannst vermutlich Du Dir auch das leisten. Aber die Entscheidung liegt freilich bei Dir, Du selbst kennst am besten die örtliche Situation, den Sachverhalt (im weiteren Rahmen, also über das Geschehnis hinausgehend) etc.

Jan
 
Und dann scheu Dich nicht, das Land BW ordentlich zu verklagen, auf Schadenersatz ?

Sag bloß sowas geht?

Ich will einfach mal mein Tier wieder und dann mit meinem Anwalt sehen was alles machbar ist, dem Ordnugnsamt Calw einfach mal klar machen das es SO nicht sein kann.

Maik
 
Jan, nicht ganz so gönnerhaft, ja?

Ich werde hier auch sicher nicht mein Strafgesetzbuch, BGB und sonstiges wälzen. Mir sagt einfach der gesunde Menschenverstand, daß eien Gemeinde, die einen angeblich aggressiven Hund wegen eines angeblichen Vorfalls einzieht, diesen nicht wieder herausrückt, solange die Geschichte nicht geklärt ist oder eine richterliche Anordnung vorliegt.

Wenn der Halter das Bundesland verlassen will, ist das sicherlich sein Pech...
 
Maik P. schrieb:
Und dann scheu Dich nicht, das Land BW ordentlich zu verklagen, auf Schadenersatz ?

Sag bloß sowas geht?

Ich will einfach mal mein Tier wieder und dann mit meinem Anwalt sehen was alles machbar ist, dem Ordnugnsamt Calw einfach mal klar machen das es SO nicht sein kann.

Maik

Klaro!

Nun, ich gehe mal davon aus, daß Deine obige Frage nicht ironisch gemeint war: In der Tat hast Du einen Schaden erlitten und erleidest ihn immer noch, weil man Dir Deinen Hund widerrechtlich - unangemessenes Verhalten - länger als erforderlich einbehalten hat und obwohl Du noch nicht einmal der damalige Hundeführer gewesen bist. Du hast einen Haufen Rennereien, mußt das Tierheim bezahlen, kannst nicht richtig Deine Fa. laufen, bist völlig am Kochen, vielleicht zeitweise depressiv etc.

Oder stimmt das etwa nicht?

Das ist ein Schaden! Dafür könntest Du bei einem guten Anwalt gar Schmerzensgeld erfolgreich einklagen.

Klär das aber mit Deinem Anwalt ab, sobald der Hund draußen ist, er wird Dich fachmännisch und auf Deinen exakten Einzelfall zugeschnitten beraten und dann bei "Ok" loslegen. Dazu ist er schließlich da, der gute. Sollte er allerdings feststellen, daß die Aussichten für das Einklagen des Schadenersatzes nicht gerade rosig sind, dann ... ****** drauf, hauptsache Du hast Deinen Hund wieder und kannst ihn behalten und mußt hoffentlich nicht ihm permanent einen Maulkorb geben, was übrigens tierschutzrelevant wird (artgerechte Haltung ist nicht mehr gegeben; der Hund wird zudem erst aggressiv durch den dauerhaften Mauli ...) Alles klar?

Aber erst Dein Apollo raus aus dem Knast, das ist freilich momentan das Wichtigste. Erst der Hund und dann mach das örtliche OA richtig "zur Sau", freilich intelligent, was meint: Verklagen! Wenn dabei auch noch die Hundeverordnung mit zur Zielscheibe Eurer Klagen wird, dann ist das sehr willkommen! Aber das kann ich hier nicht einschätzen. Wie gesagt: Dein "Awald" kann.

Maik, wußtest Du, daß Angriff die beste Verteidigung ist?

Du bist zur Unrecht angegriffen worden und man hat Dir dabei geschadet (ist doch so, oder?!), also gehe nicht in die Defensive, sondern in die ... na?! ... Offensive! Wie gesagt: In intelligenter, geplanter, wohldosierter Weise! Dein Anwalt macht das für Dich. Mußt ihm halt nur mitteilen, was DU willst. Er ist nur Deine rechte, starke Hand, die tut, was Du "befielst". Oder die linke, die auch nicht von Pappe ist.

Verstehst?

Alles Gute für Dich und Apollo!

Jan
 
Hi,


na dann werd ich mal mit meinem Anwalt NACH entlassung meines Apollos reden und
schauen ob sowas möglich ist.

Auf Grund meiner Erkrankung, 27 Jahre und schon zwei Schlaganfälle, ist Stress fast tödlich für mich und ich muss nunmehr stärkere Tabletten zusätzlich zu meinen vier normalen pro Tag einnehmen.

Die Belastung ist echt extrem für mich und ich versuche jeden Tag jede Nacht mit dieser Situation klar zu kommen. Leider bin ich momentan, durch den Stress und die zusätzliche Einnahme dieser stärkeren Tablette leicht Reizbar und muss immerwieder zusehen, dass ich nix falsche sage.

Aus diesem Grunde werd ich das dann auch anstreben das OA zur Verantwortung zu ziehen. Danke für diesen Tip.

Schönes WE an alle.

Maik
 
Maik P. schrieb:
Auf Grund meiner Erkrankung, 27 Jahre und schon zwei Schlaganfälle, ist Stress fast tödlich für mich und ich muss nunmehr stärkere Tabletten zusätzlich zu meinen vier normalen pro Tag einnehmen.

Die Belastung ist echt extrem für mich und ich versuche jeden Tag jede Nacht mit dieser Situation klar zu kommen. Leider bin ich momentan, durch den Stress und die zusätzliche Einnahme dieser stärkeren Tablette leicht Reizbar und muss immerwieder zusehen, dass ich nix falsche sage.


Also, Maik, DAS ist doch echt ein Pluspoint für Euch! (Auch wenns an sich das nicht ist, aber Du machst aus diesem Schaden ganz schnell was Positives!)

Ich an Deiner Stelle würde mir SOFORT vom behandelnden Arzt das, was Du hier gerade geschrieben hast, schriftlich bescheinigen lassen! Laß Dir auch von der medizinischen Fachkraft bescheinigen, was aus dem krassen Streß erwachsen kann. Z. B., daß Du nach weiteren Wochen Deiner Ängste richtig krank und gar vor die Hunde gehen könntest. Daß Du einen psychischen und körperlichen Zusammenbruch erleiden könntest, daß das Risiko dazu einfach zu hoch ist ... Verstehst?!!

Besser kannst Du's gar nicht bekommen! Da hast Du eine wirksame Methode, fix Deinen Hund rauszuboxen. Geh mit dem Attest des Arztes gleich zum Bürgermeister persönlich und sage, daß Du hier für nichts mehr garantieren kannst, wenn Du noch weitere Wochen auf Deinen Hund warten mußt.

Ehrlich vorgetragen, mit so einem Schein in der Tasche (immer Kopien anfertigen und herausgeben) und Dein Anwalt noch auf Deiner Seite, da kann ich mir schlecht vorstellen, daß "die da" im OA nicht nachgeben!

Versuch das gleich Montag, Mann!


Aus diesem Grunde werd ich das dann auch anstreben das OA zur Verantwortung zu ziehen. Danke für diesen Tip.

Schönes WE an alle.

Maik

Bitte-Danke!

Jan
 
Maik, ich werde irgendwie den Verdacht nicht los, daß "Jan" überhaupt nicht weiß, wovon er redet.

Bevor Du Dich da in irgendetwas stürzt, konsultiere bitte Deinen Anwalt und überlege Dir auch, ob eine "Rache" am OA für die Zukunft von Dir und Deinem Hund sinnvoll wäre...
 
Hi,


auf jeden Fall werde ich mit dem Anwalt alles klären.
Ich vergess sehr viel, auf Grund meiner Schlaganfälle die ich schon hatte und
kann sicherlich leicht Dinge verdrehen OHNE es zu merken. Leider :(

Also, erst Anwalt und dann weiter. So verbleibe ich.

Maik
 
Maik P. schrieb:
Hi,


auf jeden Fall werde ich mit dem Anwalt alles klären.
Ich vergess sehr viel, auf Grund meiner Schlaganfälle die ich schon hatte und
kann sicherlich leicht Dinge verdrehen OHNE es zu merken. Leider :(

Also, erst Anwalt und dann weiter. So verbleibe ich.

Maik

Perfekt!
 
Eieiei...was für ein mehrzelliges dèja vu ich habe wenn ich 'Jans' Beiträge lese...*tststs*

Alexis
 
Alexis schrieb:
Eieiei...was für ein mehrzelliges dèja vu ich habe wenn ich 'Jans' Beiträge lese...*tststs*
Du auch ;) ? Die unvergleichliche Mischung aus gefährlichem Halbwissen, Selbstüberschätzung und missionarischer Verbohrtheit macht es doch recht einfach, dieses mehrzellige Etwas zu erkennen.
 
Der Ärger mit dem OA folgt einem auch, wenn man umzieht. Überallhin. Das wäre also sowieso kein guter Rat.

Und wenn es so einfach wäre, dem OA Stress und Ärger zu machen, würden es sicherlich noch viel mehr Leute tun. Ich wäre also etwas vorsichtig ob solcher Ratschläge, zumal einen der Anwalt über die Möglichkeiten auch sicher aufklären wird. Außerdem: Es ist eine Sache "Rache" zu nehmen, eine andere ist es, wenn einen das OA dann auf dem Kieker hat.
 
Wolfgang schrieb:
Du auch ;) ? Die unvergleichliche Mischung aus gefährlichem Halbwissen, Selbstüberschätzung und missionarischer Verbohrtheit macht es doch recht einfach, dieses mehrzellige Etwas zu erkennen.

Wolfgang und Alexis, bevor Ihr weiter solch komisches "Getue" an den Tag legt , solltest Ihr doch mal zur Sache was beitragen. Geht doch einfach mal auf meine konkreten Darstellungen bzw. Meinungsäußerungen sachlich ein. Vielleicht findet Ihr sogar etwas, womit Ihr mit mir übereinstimmen könntet und "sogar-sogar" das gut findet, was ich da dem Maik mitteilte?

Was könnt Ihr zur Lösung der Angelegenheit beitragen, anstatt irgendwelche wirklich sehr merkwürdigen Sprüche anzubringen, die ich noch nicht mal kapieren kann (was ist das denn: "mehrzelliges Etwas":verwirrt: )?

Jan
 
NaMaJa schrieb:
Was könnt Ihr zur Lösung der Angelegenheit beitragen, anstatt irgendwelche wirklich sehr merkwürdigen Sprüche anzubringen, die ich noch nicht mal kapieren kann (was ist das denn: "mehrzelliges Etwas":verwirrt: )?

Ich sag nur "Amöbe" - zu MehrZelle(r)n hat's nicht gereicht :D

@Jan:
Deine Vorschläge und Ausführungen sind mal wieder allererste Sahne. :rolleyes:

@Maik:

Hund und Halter hat in beinahe allen Bundesländern Ansprechpartner sowie die passenden Rechtsanwälte, die sich mit der Materie auskennen. PN genügt.
 
Och 'Jan', schon wieder? Hatten wir doch oft genug. Sooo viel Zeit ist seit dem letzten mal nun wieder nicht vergangen. Du solltest dir die Scientology-Art mal abgewöhnen, sonst wird das nie etwas mit dem Erfolg der multiplen Persönlichkeit.

Wer von den anderen usern gerne mal Stil sowie Länge vergleichen möchte dürfte mit diesem Thread
http://forum.ksgemeinde.de/showthread.php?t=35748&page=1&pp=15
bestens bedient sein. Einfach mal die postings von 'Mehrzeller' zu Gemüte führen (aber schmiert euch vorher Brote; das dauert).
Noch mehr 'gute Tips' von 'Jan' waren auch hier zu lesen:
http://forum.ksgemeinde.de/showthread.php?t=35776&page=1
Sollte reichen.

Alexis
 
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