Hilfe OA hinter mir her

tyson2012

Also erstmal Hallo Forum!:)

Ich habe seit 13 jahren einen mischlingshund der mir damals zum geburtstag von einem freund geschenkt wurde der in der zwischenzeit nicht mehr in hessen lebt.
die welpen waren von seinem hund den ich sehr gut kannte ich weiss auch das dieser hund kein kampfhund oder auch nicht nur entfernt ein mischling von einem listenhund war angeblich war er ein molosser oder belgischer schäferhund - boxer - doggen -labrador mischling...
die wilde mischung kam zustande da seine eltern wohl schon mischlinge waren.

ich hab ihn zu 18. bekommen und er ist bis heute mein baby mein ein und alles ich gehe sogar kaum arbeiten da er nich alleine bleibt.
wir haben ihn dann zum tierartzt gebracht damals als welpe und im impfpass wurde boxer mischling eingetragen weil ja das der vater von ihm im grunde ist ich wollte halt nich 12 hunderassen mischling angeben was ich wohl damals hätte tun sollen.
wie auch immer.

6 jahre lang hatten wir nie ein problem dann wurden wir von aussendiesntmitarbeitern des ordnungsamtes frankfurt angehalten und fotografiert.
daraufhin bekam ich einen brief das ich einen listenhund halten würde und ich das ich ihn als solchen anmelden soll...
ich habe mich dann ein bischen quer gestellt und hab dann auch erreicht das ich ein rassegutachten machen durfte (auf meine kosten selbstverständlich) und wenn es negativ ausfällt wäre alles kein problem.
ich habe dann von meinem sachbearbeiter beim OA Frankfurt, ich nenn ihn mal vorsichtig Herr L. eine liste mit gutachtern bekommen und habe prompt einen termin mit einem herrn gerold günther oder günther gerold bekommen.
wir haben und dann im Tierheim Fechenheim getroffen der sachbearbeiter vom OA war auch anwesend.
nun wurde mir gleich gesagt das mein hund doch nach einem staffordshire mischling aushehen würde und das da nichts zu machen wäre.
mir wurde angeboten gleich eine wesensprüfung und einen sachkundenachweis gleich vor ort zu machen.
ich habe mich darauf eingelassen weil ich auch angst hatte das er mir weggenommen wird oder schlimmeres..
nun ja wir beide tyson und ich haben die sachkunde und den wesenstest mit bravur bestanden obwohl völlig unvorbereitet.
Nun sah auch der sachbearbeiter von OA das es sich bei meinem hund um ein absolut harmloses tier handelt und schlug doch vor (nachdem ich bezahlt hatte für alle tests und prüfungen) den hund nicht als stafford sondern als molosser mischling anzugeben...um mir weitere kosten zu sparen weil es mich ja wirklich nur geld kosten würde und man ja sieht das das tier harmlos ist.
herr gerold günther ging darauf aber nich ein.
nun wurde ich damals dann belehert und wollte den hund anmelden.
ich bin aber vorbestraft wegen einer körperverletzung die ich mal vor 10 jahren begangen habe an einem silvesterabend mich halt mit jemanden gekloppt...
Herr L. vom OA sagte dann ich soll ihn besser auf einen verwanden anmelden da er nich wüsste ob ich persönlich die erlaubnis kriege...
nun ja ich hab ihn trotzdem auf mich angemeldet beim kassen und steuer amt und habe mit den wesentest und einem widerspruch mit berufung auf ein urteil von 2008 das die gefahren zulage von sogenannten listenhunden nach einer einstufung durch einen wesenstest als nicht gefährlich gegen das gleichheitsgrundgesetz verstösst.
der widerspruch wurde anerkannt und ich hatte 90 euro hundesteuer...doch mit dem OA selbst habe ich die anmeldung nie durchgeführt.
seit ungefähr 6 jahren ist das jetzt so ein hin und her gewesen und ich habe auch zwischenzeitlich ein bussgeld von 800 euro bezahlt. danach war aber irgendwie ruhe die letzten jahre...jetzt wurde ich wieder mit ihm angehalten und er ist jetzt fast 13 jahre alt und die drohen mir wieder mit abnahme und ich hab doch niemanden zu dem ich mit ihm gehen kann...und die sind so kalt und nehmen mir ihn weg das weiss ich...
ich weiss ehrlich geagt nicht mehr weiter...mir wurde gesagt ich soll doch ein gegengutachten erstellen aber ich weiss nichtmal bei wem und ob das klappt oder nur rausgeschmissenes geld ist.
dann denke ich vielleicht sollte ich ihn in gute hände geben die ihm seinen lebensabend noch gut gestalten aber ich hab auch angst das er wegstirbt wenn ich nich da bin weil er schon sehr auf mich fixiert ist heisst er frisst nich wenn ich mal 2-3 tage nich da bin.
ich weiss einfach nich mehr weiter und vielleicht weiss ja einer von euch einen weg raus aus dieser blöden situation...diese ganzen listen hunde geschichten sind doch der grösste betrug den sich die ämter ausgedacht haben...
gefahrenzulage für gefährliche tiere würde ich im zoo verstehen aber nich bei haustieren...
naja hoffe mir kann einer von euch rirgendiwe helfen oder mir einen weg aufzeigen.

danke im voraus und entschuldigt bitte die vielen rechtschreib und grammatik fehler weil ich schreib dss grade hier mit herzklpfen weil ich echt angst um tyson hab :(
 
  • 26. April 2024
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Hi tyson2012 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich an deiner Stelle würde ich ganz schnell an den Anwalt:

Lars Weidemann, von "Hund und Halter" wenden.

Hört sich schon sehr nach Willkür an :unsicher:
 
Ich blicke bei Deinem Posting ehrlich gesagt nicht ganz durch.

Du hast als Sachkunde und Wesenstest mit diesem Hund absolviert. Was heißt dann, Du hast ihn "bei diesem OA nie angemeldet"? Heißt das, Du hast keine Halteerlaubnis für diesen Hund, aber steuerlich gemeldet ist er? Wie kann das sein, wo das Ordnungsamt euch doch zu diesem Rassegutachten verdonnert hat und sie somit um die Existenz des Hundes wussten? Wofür hast Du denn damals das Bußgeld von 800 Euro bezahlt?
 
exakt die halte erlaubnis vom ordnungsamt hab ich nie gekriegt und dafür warn auch damals die 800 eu fällig...die tests wurden absolviert ist aber 6 jahre her im oktober 7...
es fehlte nur die erlaubnis vom OA jetzt fehlen natürlich wieder alle tests und steuern muss ich auch nachzahlen wieder...am einfachsten wäre ein gegengutachten wurde mir gesagt aber geht sowas überhupt und wenn ja bei wem jemand der vom ordnungsamt auch am besten unabhängig ist da mir das damals schon sehr abgekapert vorkam
 
gibt es nicht in deiner Ecke ein TH / Orga das dir weiterhelfen kann ? ich weiß nur das man alle 2 Jahre jenen WT wiederholen muß! Und umziehen in ein anderes Bundesland ?
 
exakt die halte erlaubnis vom ordnungsamt hab ich nie gekriegt und dafür warn auch damals die 800 eu fällig...die tests wurden absolviert ist aber 6 jahre her im oktober 7...
es fehlte nur die erlaubnis vom OA jetzt fehlen natürlich wieder alle tests und steuern muss ich auch nachzahlen wieder...am einfachsten wäre ein gegengutachten wurde mir gesagt aber geht sowas überhupt und wenn ja bei wem jemand der vom ordnungsamt auch am besten unabhängig ist da mir das damals schon sehr abgekapert vorkam

Ich blicke immer noch nicht durch. Wo ist der Fehler?

Du hast diesen Hund vor 13 Jahren als Welpe bekommen.

Du hattest ihn 6 Jahre lang, dann wurdet ihr zum ersten Mal kontrolliert und man sagte, dies sei ein Listenhund.

Du hast daraufhin ein Rassegutachten machen lassen, mit dem Ergebnis: Listenhund

Daraufhin hast Du Wesenstest und SKN gemacht, aber den Hund trotzdem nicht beim OA gemeldet (?), und ihr wurdet sozusagen vergessen (wofür dann aber die 800 Euro Bußgeld? Das ist mir immer noch nicht klar.).

Es vergehen erneut 7 Jahre, und Du wirst nochmal kontrolliert und Du hast immer noch keine Halteerlaubnis. Man verlangt nun auch von Dir, die Steuern für einen Listenhund komplett nachzuzahlen für x Jahre, obwohl man seinerzeit Deinen Widerspruch gegen den Steuerbescheid anerkannt hat und man einen neuen Bescheid erlassen hat.

Stimmt das so?
 
Alle vier Jahre und nicht alle zwei Jahre muss der Test wiederholt werden! Ansonsten würde ich auch einen Rechtsanwalt einschalten so weit es möglich ist, ich kann auch anbieten einfach beim TH Fechenheim vorbeischauen und nach der Tierheimleitung verlangen, den Hund mal anschauen.
 
sozusagen hovi ja scheint als hätte das oa mich mehr oder weniger vergessen liegt wohl auch daran das das oa gesehen hatte beim wesenstest wie gut ich mit dem hund umgehen kann und das sein wesen selbst stabil ist heisst an ihm können 12 kinder vorbei rennen oder um ihn rum tanzen das juckt den nicht weiter...auch wenn andere hunde ihn angreifen ist er unterwürfig er ist von seiner art sehr verschmust und kann nich ohne mich sein weil schon allein wenn ich ins klo gehe kommt er hinterher :D
anwalt ist schwierig zur zeit wegen geldmangel im endeffekt ist es geldmangel da die tests und anmeldung hundesteuer soviel kostet...
und da ich vorbestraft bin hab ich auch angst ein nein zu erhalten und das er mir dann sofort weggenommen wird...
ich hatte ihn auch mal versucht auf meine schwester anzumelden doch die hat dann alles bissi schleifen lassen das war ungefähr vor 3 -4 jahren und nur weil sies schleifen lies bekam sie ja auch n bußgeld beschied von 200 euro...im endeffekt ist es ja alles geldmacherei.

ich würde mich auch bereit erklären den hund in gute hände zu geben solange ich ihn ma besuchen kann und so weiter aber wenn ich ans tierheim in fechenheim denke und wie die alle da in ihren käfigen vegetieren wird mir schlecht und bevor das passiert versteck ich mich mit ihm irgendwo bei nem freund oder so weil ich werd das nicht erlauben nachdem er 13 jahre alt ist...
der arme hat schlechte zähne und ich darf ihn nicht dem risiko einer vollnarkose ausezten und deswegen kann ich sie nur so gut pflegen wies geht all diese sachen erschweren halt auch das ihn jemand bei sich aufnimmt.
in ein anderes bundesland ziehen will ich eigentlich nicht weil wie gesagt er ist ja auch alt und wir hatten grade n umzug hinter uns und ich habe bemerkt das ihn das sehr stresst.

hier ein paar bilder von diesem jahr...

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achso und die steuer nachzahlen muss ich sobald die wesenstests erneuert werden müssen heisst der widerspruch wurde nur anerkannt weil er den wesenstest bestanden hatte sobald der veraltet werden die alten steuern wieder hinfällig

und kerstin+ hogan ich glaube nicht das mir eine th weiterhelfen kann und organisationen kenn ich da gar keine würde mich aber über tipps freuen :)
 
kleiner tip am rande- beantrage einfach mal ein führungszeugnis, laß es an dich schicken und schau nach ob überhaupt ein eintrag besteht. meines wissens nach(!ohne garantie!) finden sich darin nur vorstrafen die über 90tagessätzen liegen und außerdem werden sie nach 10jahren gelöscht. also kanns gut sein daß es "sauber" ist inzwischen wenns schon so lange zurück liegt und du somit den hund ganz normal auf dich anmelden kannst.
kostet nicht die welt und wenn ein eintrag besteht weißt du immerhin daß du es anders regeln mußt.
 
Das ist eine ziemlich schlimme Geschichte.
Ich will darauf nicht näher eingehen, weil ich schon viele solcher Geschichten gehört habe. Aber schlimm vor allem für den Hund, denn um ihn und seine Zukunft geht es jetzt.

Wäre der Hund nicht schon so alt, würde ich sagen, gib ihn her, vertrau dich der einen oder anderen TS-Organisation an und man könnte versuchen, für ihn ein Lebensplätzchen zu finden.
Natürlich kannst du das auch trotz des Alters tun. Bei mir aber würdest du die neuen Besitzer nicht erfahren. Aus Datenschutzgründen und um den Hund zu schützen. Es ist nämlich überhaupt nicht gut, wenn ein Hund vermittelt wird und dann regelmäßig der alte Besitzer auftaucht. Das macht so ein Tier mehr fertig, als es einen positiven Effekt hätte (außer für Dich).

Schlechte Zähne können im übrigen große Schmerzen verursachen. Wenn der Hund kein Problem mit dem Herzen hat, kann er so eine Narkose schon noch ab. Das würden die Tierärzte dir dann schon sagen, ob es geht oder nicht. Also klemm dich mal dahinter.

Wenn du kein astreines Pol. Führungszeugnis vorlegen kannst.... nun ja, hier bei uns in Berlin geht es dann lt. Hundegesetz nicht. Also keine Genehmigung.

Aber: Nicht du bist auf der Flucht vor dem OA, und nicht hinter DIR sind sie her, sondern letztendlich geht es um den Hund und eine drohende Sicherstellung.

Du hast eine Gen-Analyse anfertigen lassen? Habe ich das richtig verstanden? Welche Rassen hat man benannt bei ihm? Gerne auch per PN, und auch welches Institut.

Ein Anwalt wäre Dir schon anzuraten. Eine einzige Beratung hilft manchmal schon weiter. Link siehe weiter oben.

Ich wünsche dem Hund alles Gute.
 
Sorry wenn ich jetzt mal ganz naiv etwas in den Raum werfe....irgendwas hab ich noch im Langzeitgedächnis das Listenhunde die vor dem Jahr 2000 geboren sind (was ja in diesem Fall so sein dürfte) ausgenommen sind von diesem ganzen Gedöns...ausser sie sind durch irgendwelche Aktionen auffällig geworden......:verwirrt:

...sollte ich mich geirrt haben kann ich dir auch nur Hr. Weidemann empfehlen...:)
 
ich gehe mal davon aus, dass deine "vorstrafe" gelöscht ist.. ( mit großer wahrscheinlichkeit sogar, wenn du nicht inhaftiert warst...

desweiteren schalte lars weidemann ein, der wird dir helfen.

dann sehe ich in deinem hund ( lt. diesen bildern ) alles mögliche, genaues kann man nur bei einem persönlichen kennen lernen sagen.

ich kann mir sehr gut vorstellen, dass ein gutachten positiv für dich ausfallen würde. ich kann dir einen gutachter nennen, dessen gutachten anerkannt sind.. wenn du interesse hast, gerne per pn.

agiere schnell, schneller als die behörden... dann bekommt man mit sicherheit die kuh vom eis.. aber reagiere jetzt... ;)
 
Hier ein Auszug aus dem Hessischen Gesetz/VO:



Erteilung und Widerruf der Erlaubnis


(1) Die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes darf nur erteilt werden, wenn die Halterin oder der Halter
  1. das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  2. zuverlässig ist,
  3. sachkundig ist,
  4. eine positive Wesensprüfung für den Hund nachweist, deren Durchführung zum Zeitpunkt der Vorlage bei der zuständigen Behörde nicht länger als sechs Monate zurückliegt,
  5. nachweist, dass der Hund artgerecht gehalten wird und die erforderlichen Maßnahmen getroffen worden sind, damit von ihm keine Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz ausgehen,
  6. nachweist, dass der Hund mit einem Chip nach § 12 gekennzeichnet ist,
  7. nachweist, dass für den Hund nach Maßgabe einer gesetzlichen Regelung eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen worden ist,
  8. nachweist, dass die bereits fällig gewordene Hundesteuer entrichtet worden ist.
Wird der Hund von einer juristischen Person gehalten, müssen die Voraussetzungen des Satz 1 Nr. 1 bis 3 bei einer von dieser mit der Verantwortung für den Hund beauftragten natürlichen Person vorliegen. Die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes ist befristet, höchstens für einen Zeitraum von vier Jahren zu erteilen. Sind für einen Hund ohne zeitliche Unterbrechung mehrere befristete Erlaubnisse erteilt worden und erstrecken sich diese auf einen Zeitraum von mehr als sieben Jahren oder ist ein Hund älter als zehn Jahre, kann eine unbefristete Erlaubnis erteilt werden.
(2) Erlangt die Behörde Kenntnis über einen gefährlichen Hund, erteilt sie auf Antrag eine vorläufige Erlaubnis zum Halten des Hundes, sofern die Voraussetzungen des Abs. 1 Nr. 1, 5, 7 und 8 erfüllt sind und keine Anhaltspunkte für die Unzuverlässigkeit der Halterin oder des Halters bestehen. Die befristete Erlaubnis nach Abs. 1 kann erteilt werden, wenn die Halterin oder der Halter innerhalb der von der zuständigen Behörde gesetzten Frist nachweist, dass alle Voraussetzungen des Abs. 1 vorliegen.
(3) Die Erlaubnis kann in den Fällen des § 2 Abs. 2 oder wenn eine der Voraussetzungen für ihre Erteilung weggefallen ist, widerrufen werden.

Quelle:
 
also bei sena (bullterrier, geb.1997, nie auffällig geworden) mußten wir in frankfurt das ganze prozedere machen..

zum führungszeugnis: die brauchst klasse O, das wird nur an behören geschickt habe ich grade rausgefunden, allerdings gibt es die möglichkeit es ans zuständige gericht zu schicken, dort einblick zu nehmen und bei einträgen die vernichtung anzuordnen. d.h. das OA bekommt es gar nicht zu gesicht falls was drin steht. ich habe sowas wie 15,-euro bezahlt fürs letzte.
 
Hallo,

traurige Geschichte, aber ich würde nicht den Kopf in den Sand stecken...
erstmal - wie schon gesagt wurde - taucht nicht alles im Führungszeugnis aus... meine Vorschreiberin hat richtig gesagt.. eine Verurteilung zu 90 TS taucht nicht auf.. ebenso wenig eine Freiheitsstrafe von 3 Mon die zur Bewährung ausgesetzt wurde... und du noch zuvor nicht aufgefallen bist... zum nachlesen § 32 BZRG ...

eine Lösung erfolgt GRUNDSÄTZLICH nach 3 bzw 5 Jahren... kommt halt darauf an, wie hoch die Strafe war... § 34 BZRG

Google einfach mal anwerfen...

Wenn da kein Eintrag (mehr) sein sollte, würd ich sagen: Ab zu OA, Anmeldung u die Auflagen erfüllen...
Rechtlich einfacher wäre ein anderes Bundesland... aber das lehnst du ja ab, das ist ja auch deine Sache.
Ich hab jetz dein Landesgesetz nicht im Kopf (Hessen?).. aber ich denke, dass das Nichtanmelden durchaus ein Grund ist, dir den Hund zu entziehen. Das Rassegutachten sagt nunmal, dass da ein Listi drinne ist.

Im Übrigen, klar kostet ein RA Geld... aber demnach wie hoch dein Einkommen ist, kannst du Unterstützung bekommen... ähnlich wie Prozesskostenhilfe... frag doch einfach mal unverbindlich nach.
 
achso und die steuer nachzahlen muss ich sobald die wesenstests erneuert werden müssen heisst der widerspruch wurde nur anerkannt weil er den wesenstest bestanden hatte sobald der veraltet werden die alten steuern wieder hinfällig

Wie sieht es denn mit der Zahlung der Hundesteuer aus?
Hast du regelmäßig bezahlt, oder ist noch etwas offen?

Wann wäre denn der nächste WT fällig? Wurde er gemacht? Oder war es nur der eine WT vor einigen Jahren?

Die Geschichte ist nicht so ganz schlüssig nachzuvollziehen, deshalb meine Frage.

In dem Hund sehe ich im übrigen von den Fotos her nicht zwingend einen Liste-1-Hund.

Hast du noch mehr Fotos?
 
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