_Bea
Hallo ihr Lieben,
nachdem ich im Internet nicht wirklich fündig geworden bin, versuche ich nun hier, Antworten auf meine Frage zu bekommen.
Mein Mann und ich sind schon länger auf der Suche nach einem Hund. Wir haben beide jahrelange Erfahrung mit Hunden, eine geeignete Wohnung und können den Hund mit zur Arbeit nehmen (selbstständig).
Wie der Zufall es so möchte, hat ein Bekannter unseres Geschäftspartners gestern gefragt, ob wir nicht seinen Listenhund (NRW) übernehmen wollen. Denn er verstößt gegen die Auflagen und der Hund soll nun beschlagnahmt werden.
Wir würden ihm natürlich gerne helfen und das Tier zu uns nehmen, denn kein Hund soll wegen des Halters im Tierheim sein.
Mein Mann ist allerdings vorbestraft. Wenn wir den Hund nun auf mich anmelden und er nur als Begleitperson fungiert, gibt es dann die Möglichkeit, eine Halteerlaubnis zu bekommen? Denn einen triftigen Grund haben wir ja.
Ich freue mich auf eure Antworten!
nachdem ich im Internet nicht wirklich fündig geworden bin, versuche ich nun hier, Antworten auf meine Frage zu bekommen.
Mein Mann und ich sind schon länger auf der Suche nach einem Hund. Wir haben beide jahrelange Erfahrung mit Hunden, eine geeignete Wohnung und können den Hund mit zur Arbeit nehmen (selbstständig).
Wie der Zufall es so möchte, hat ein Bekannter unseres Geschäftspartners gestern gefragt, ob wir nicht seinen Listenhund (NRW) übernehmen wollen. Denn er verstößt gegen die Auflagen und der Hund soll nun beschlagnahmt werden.
Wir würden ihm natürlich gerne helfen und das Tier zu uns nehmen, denn kein Hund soll wegen des Halters im Tierheim sein.
Mein Mann ist allerdings vorbestraft. Wenn wir den Hund nun auf mich anmelden und er nur als Begleitperson fungiert, gibt es dann die Möglichkeit, eine Halteerlaubnis zu bekommen? Denn einen triftigen Grund haben wir ja.
Ich freue mich auf eure Antworten!